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Praktische Abschaffung des Asylrechts in Deutschland

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Alternativer Menschenrechtsbericht für Nürnberg 57<br />

chenden ärztlichen Attesten, e<strong>in</strong>er förmlichen Vaterschaftsanerkennung sowie<br />

e<strong>in</strong>er Erklärung, das Sorgerecht geme<strong>in</strong>sam ausüben zu wollen, wurde<br />

erneut e<strong>in</strong> Antrag auf Umverteilung gestellt.<br />

Da nun - entgegen dem Antrag - davon ausgegangen wurde, dass die Ehefrau<br />

privat zu ihrem Mann ziehen will und nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>schaftsunterkunft<br />

<strong>in</strong> Nürnberg, wurde der Antrag an die hierfür zuständige Regierung von Mittelfranken<br />

weitergeleitet. Doch auch hier kam Ende August die Ablehnung.<br />

„Da derzeit nicht von e<strong>in</strong>er anerkannten Eheschließung ausgegangen<br />

werden kann, greift Art. 6 GG, durch den ‚Ehe und Familie unter dem besonderen<br />

Schutz der staatlichen Ordnung stehen’, hier nicht. Ferner hat<br />

auch die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg (…) dem Zuzug nach<br />

Nürnberg zum Vater <strong>des</strong> ungeborenen K<strong>in</strong><strong>des</strong> nicht zugestimmt, da zum<br />

jetzigen Zeitpunkt ke<strong>in</strong> nach Art. 6 GG schützenswerter Tatbestand vorliegt.“<br />

Schützenswert ist nur die Ehe nach deutschem Recht und e<strong>in</strong> tatsächlich vorhandenes<br />

K<strong>in</strong>d. Trennungsschmerz, psychische Belastung und der Wunsch,<br />

die Schwangerschaft <strong>in</strong> Ruhe geme<strong>in</strong>sam zu erleben, f<strong>in</strong>den ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>gang<br />

<strong>in</strong> die Entscheidung. Die zuständige Sachbearbeiter<strong>in</strong> der Regierung Mittelfranken<br />

fühlte sich an die Entscheidung der Ausländerbehörde Nürnberg gebunden<br />

- was nicht zw<strong>in</strong>gend vorgeschrieben ist.<br />

Das K<strong>in</strong>d soll Mitte Januar 2012 geboren werden.<br />

Sheriff Gnadenlos <strong>in</strong> unheilvoller Mission<br />

Mitarbeiter <strong>des</strong> Erlanger Ausländeramtes führt aus „generalpräventiven<br />

Erwägungen“ Feldzug gegen e<strong>in</strong>e schwer kranke Frau<br />

Marie N. ist 26 Jahre, Aserbaidschaner<strong>in</strong> und lebt nun seit fast sechs Jahren <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong>. Ihr Leben liest sich wie e<strong>in</strong> Krim<strong>in</strong>alroman.<br />

Marie wurde mit neun Jahren Opfer e<strong>in</strong>es Sexualverbrechens. Seither bef<strong>in</strong>det<br />

sie sich immer wieder <strong>in</strong> ärztlicher und psychologischer Behandlung. Sie

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