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Praktische Abschaffung des Asylrechts in Deutschland

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Alternativer Menschenrechtsbericht für Nürnberg 55<br />

wollten alles korrekt machen und haben sich frühzeitig um die Beantragung<br />

der Erlaubnis gekümmert. Es wurde <strong>in</strong> ihren Anträgen explizit darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

dass die Wichtigkeit <strong>des</strong> Neujahrsfestes der unseres Weihnachtsfestes<br />

entspricht und man dieses Fest im Kreise der Familie begeht.<br />

Gerade <strong>in</strong> der Fremde und zu Zeiten von großen familiären bzw. kulturellen<br />

Festtagen ist die Verb<strong>in</strong>dung zu Verwandten besonders wichtig. Dies kann<br />

jeder nachvollziehen. Die Anträge der Flüchtl<strong>in</strong>ge wurden jedoch abgelehnt<br />

mit dem H<strong>in</strong>weis, dass e<strong>in</strong>e Erlaubnis zum Verlassen <strong>des</strong> Geltungsbereiches<br />

nur zu erteilen ist, „wenn hieran e<strong>in</strong> dr<strong>in</strong>gen<strong>des</strong> öffentliches Interesse besteht,<br />

zw<strong>in</strong>gende Gründe es erfordern oder die Versagung der Erlaubnis e<strong>in</strong>e<br />

unbillige Härte für die Asylbewerber bedeuten würde (§ 58 Abs. 1 AsylVfG)“.<br />

Dies war für die Ausländerbehörde Nürnberg <strong>in</strong> den genannten Fällen nicht<br />

erkennbar.<br />

Das wichtige Fest alle<strong>in</strong>e und ohne Familienanb<strong>in</strong>dung zu verbr<strong>in</strong>gen, ist<br />

nach Ansicht der Ausländerbehörde <strong>in</strong> Nürnberg also ke<strong>in</strong>e unbillige Härte?<br />

In anderen bayerischen Städten wird dies aber ansche<strong>in</strong>end anders gesehen,<br />

da es dort ke<strong>in</strong> Problem ist, Erlaubnisse zu bekommen, den Geltungsbereich<br />

zu verlassen. Nicht e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>nerhalb <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> ist es also für Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

<strong>in</strong> Nürnberg möglich, Verwandte zu besuchen.<br />

Geduldete, die zwar e<strong>in</strong>e Duldung für ganz Bayern haben, aber teilweise<br />

jahrelang mit e<strong>in</strong>er Duldung hier leben, können auch ke<strong>in</strong>e Verwandten <strong>in</strong><br />

anderen Bun<strong>des</strong>ländern besuchen - weil es die Ausländerbehörde Nürnberg<br />

nicht will.<br />

Wenn die Flüchtl<strong>in</strong>ge dann ohne e<strong>in</strong>e Erlaubnis <strong>in</strong> anderen Städten kontrolliert<br />

werden, erhalten sie e<strong>in</strong>e Anzeige und bekommen e<strong>in</strong>e Strafe, die sie<br />

dann entweder <strong>in</strong> der JVA absitzen, <strong>in</strong> geme<strong>in</strong>nütziger Arbeit abarbeiten<br />

oder <strong>in</strong> Ratenzahlung von ihrem ger<strong>in</strong>gen Taschengeld abstottern müssen.<br />

Bei mehreren Strafen ist der Flüchtl<strong>in</strong>g dann vorbestraft, obwohl es eigentlich<br />

nur <strong>des</strong> guten Willens der Ausländerbehörde bedurft hätte, den Ermessensspielraum<br />

nicht so eng auszulegen.

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