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Altavista: Ausgabe Sommer 2017

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Krankenkassen: Alternativmedizin wird definitiv gleichgestellt<br />

Im Mai 2009 hatten Volk und Stände einen neuen Verfassungsartikel<br />

zur Besserstellung der Komplementärmedizin<br />

angenommen. Seit 2012 übernimmt die obligatorische<br />

Krankenversicherung nun ärztliche Leistungen der anthroposophischen<br />

Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin,<br />

der ärztlichen Homöopathie sowie weitere alternative<br />

Behandlungsmethoden.<br />

Diese Regelung ist aber befristet, Ende <strong>2017</strong> läuft sie<br />

aus. Dies hatte der damalige Gesundheitsminister Didier<br />

Burkhalter im Jahr 2011 entschieden, weil der Nachweis<br />

fehlte, dass die Leistungen der betroffenen Fachrichtungen<br />

wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.<br />

Burkhalter verlangte von den Vertretern der alternativen<br />

Behandlungsmethoden, bis Ende 2015 aufzuzeigen, inwiefern<br />

die komplementärmedizinischen Fachrichtungen die<br />

Kriterien erfüllen. Parallel dazu wollte das Departement des<br />

Innern (EDI) ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen.<br />

Dass die betroffenen Fachrichtungen wirksam, zweckmässig<br />

und wirtschaftlich sind, lässt sich aber offenbar<br />

nicht beweisen. Es zeichne sich ab, dass der Nachweis für<br />

die Fachrichtungen als Ganzes nicht möglich sein werde,<br />

teilte das EDI in einem Schreiben mit.<br />

Deshalb schlägt Gesundheitsminister Alain Berset nun<br />

vor, die Fachrichtungen den anderen vergüteten medizinischen<br />

Fachrichtungen gleichzustellen. Damit würden die<br />

Leistungen wie in den letzten Jahren grundsätzlich von der<br />

Krankenkasse vergütet.<br />

Wie bei anderen medizinischen Fachrichtungen sollen<br />

lediglich einzelne, umstrittene Leistungen überprüft werden.<br />

Wie dabei die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit<br />

und Wirtschaftlichkeit angewendet werden würden,<br />

muss laut dem EDI noch präzisiert werden. Die betroffenen<br />

Kreise werden eingeladen, dabei mitzuwirken.<br />

Um dem Verfassungsauftrag nachzukommen, müssen<br />

zwei Verordnungen angepasst werden. Die Änderungen<br />

können der Bundesrat beziehungsweise das EDI in eigener<br />

Kompetenz beschliessen.<br />

Die komplementärmedizinischen Ärzteorganisationen<br />

Union und der Dachverband Komplementärmedizin Dakomed<br />

begrüssen den Vorschlag. Die definitive Vergütung<br />

durch die Grundversicherung sei überfällig, schreiben sie in<br />

einer Mitteilung. Sie wünschten sich jetzt eine rasche Änderung<br />

der Verordnungen.<br />

Aus Sicht der Verbände erfüllen die betroffenen Fachrichtungen<br />

die erforderlichen Kriterien. Die Würdigung der<br />

in den letzten Jahren erarbeiteten Evidenz erlaube die Feststellung,<br />

dass der Nachweis für die ärztliche Komplementärmedizin<br />

und für die konventionelle Medizin vergleichbar<br />

sei, schreiben sie.<br />

Quellen SDA, DPA, Red.<br />

Info National und International <strong>Sommer</strong> <strong>2017</strong> ALTA VISTA 31

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