Altavista: Ausgabe Sommer 2017
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Krankenkassen: Alternativmedizin wird definitiv gleichgestellt<br />
Im Mai 2009 hatten Volk und Stände einen neuen Verfassungsartikel<br />
zur Besserstellung der Komplementärmedizin<br />
angenommen. Seit 2012 übernimmt die obligatorische<br />
Krankenversicherung nun ärztliche Leistungen der anthroposophischen<br />
Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin,<br />
der ärztlichen Homöopathie sowie weitere alternative<br />
Behandlungsmethoden.<br />
Diese Regelung ist aber befristet, Ende <strong>2017</strong> läuft sie<br />
aus. Dies hatte der damalige Gesundheitsminister Didier<br />
Burkhalter im Jahr 2011 entschieden, weil der Nachweis<br />
fehlte, dass die Leistungen der betroffenen Fachrichtungen<br />
wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.<br />
Burkhalter verlangte von den Vertretern der alternativen<br />
Behandlungsmethoden, bis Ende 2015 aufzuzeigen, inwiefern<br />
die komplementärmedizinischen Fachrichtungen die<br />
Kriterien erfüllen. Parallel dazu wollte das Departement des<br />
Innern (EDI) ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen.<br />
Dass die betroffenen Fachrichtungen wirksam, zweckmässig<br />
und wirtschaftlich sind, lässt sich aber offenbar<br />
nicht beweisen. Es zeichne sich ab, dass der Nachweis für<br />
die Fachrichtungen als Ganzes nicht möglich sein werde,<br />
teilte das EDI in einem Schreiben mit.<br />
Deshalb schlägt Gesundheitsminister Alain Berset nun<br />
vor, die Fachrichtungen den anderen vergüteten medizinischen<br />
Fachrichtungen gleichzustellen. Damit würden die<br />
Leistungen wie in den letzten Jahren grundsätzlich von der<br />
Krankenkasse vergütet.<br />
Wie bei anderen medizinischen Fachrichtungen sollen<br />
lediglich einzelne, umstrittene Leistungen überprüft werden.<br />
Wie dabei die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit<br />
und Wirtschaftlichkeit angewendet werden würden,<br />
muss laut dem EDI noch präzisiert werden. Die betroffenen<br />
Kreise werden eingeladen, dabei mitzuwirken.<br />
Um dem Verfassungsauftrag nachzukommen, müssen<br />
zwei Verordnungen angepasst werden. Die Änderungen<br />
können der Bundesrat beziehungsweise das EDI in eigener<br />
Kompetenz beschliessen.<br />
Die komplementärmedizinischen Ärzteorganisationen<br />
Union und der Dachverband Komplementärmedizin Dakomed<br />
begrüssen den Vorschlag. Die definitive Vergütung<br />
durch die Grundversicherung sei überfällig, schreiben sie in<br />
einer Mitteilung. Sie wünschten sich jetzt eine rasche Änderung<br />
der Verordnungen.<br />
Aus Sicht der Verbände erfüllen die betroffenen Fachrichtungen<br />
die erforderlichen Kriterien. Die Würdigung der<br />
in den letzten Jahren erarbeiteten Evidenz erlaube die Feststellung,<br />
dass der Nachweis für die ärztliche Komplementärmedizin<br />
und für die konventionelle Medizin vergleichbar<br />
sei, schreiben sie.<br />
Quellen SDA, DPA, Red.<br />
Info National und International <strong>Sommer</strong> <strong>2017</strong> ALTA VISTA 31