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Die Malteser-Zeitung 1/2019

Berichterstattung über nationale und internationale Tätigkeiten des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens und seiner Werke sowie religiöse, karitative und soziale Fragen aller Art.

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RUNDSCHAU<br />

MEHR ZEIT FÜR<br />

FREIWILLIGES ENGAGEMENT<br />

Maria Lettner<br />

Referentin für Jugendpolitik und Mitgliedsorganisationen im Büro der BJV<br />

50% der Jugendlichen in Österreich engagieren sich freiwillig<br />

und leisten damit einen wichtigen gesellschaftspolitischen<br />

Beitrag. Besonders die außerschulische<br />

Jugendarbeit hat einen enormen Wert für die Gesellschaft.<br />

Ihr Beitrag zu nicht-formaler und informeller<br />

Bildung ist dabei ebenso wichtig, wie ihre Bedeutung<br />

für die persönliche Entwicklung von jungen Menschen.<br />

Jugendarbeit fördert das Engagement, die Partizipation<br />

und den sozialen Zusammenhalt. Vor allem Kinderund<br />

Jugendorganisationen leben vom freiwilligen<br />

Engagement, welches auch der zentrale Motor der<br />

Bundesjugendvertretung (BJV, www.bjv.at) ist.<br />

<strong>Die</strong> BJV denkt an einen gesetzlich verankerten Sonderurlaub<br />

für Arbeitnehmer von bis zu fünf Tagen für<br />

nachweisbares freiwilliges Engagement. Einen Rechtsanspruch<br />

auf Sonderfreistellung für freiwillig Engagierte<br />

gibt es in Österreich derzeit nicht. Bei einer Erhebung<br />

des Sozialministeriums hat fast die Hälfte all jener, die<br />

keine Freiwilligenarbeit leisten, angegeben, diese mit<br />

dem Beruf nicht vereinbaren zu können.<br />

Vorbildhaft sieht die BJV die Rahmenbedingungen in<br />

Deutschland, wo es solche Regelungen bereits in fast al-<br />

len Bundesländern gibt, in Bayern sogar seit 1958. <strong>Die</strong><br />

BJV hat daher den Experten Martin Holzner vom Bayerischen<br />

Jugendring (www.bjr.de) im November 2018 zu<br />

einem Pressegespräch nach Wien eingeladen. Holzner<br />

stellt Best Practice-Regelungen aus Deutschland vor,<br />

die eine zusätzliche Freistellung für freiwilliges Engagement<br />

im Bereich Jugendarbeit ermöglichen. In Bayern<br />

haben Arbeitnehmer, die sich in Jugend- und Wohlfahrtsverbänden<br />

freiwillig engagieren, demnach einen<br />

Rechtsanspruch auf bis zu 15 Freistellungstage pro Jahr<br />

und können sich ihren Lohnausfall teilweise auch rückerstatten<br />

lassen.<br />

Der BJV geht es vor allem um „eine Diskussion über<br />

mögliche gesetzliche Regelungen in Österreich als ersten<br />

wichtigen Schritt, um die Sichtbarkeit der Freiwilligenarbeit<br />

zu erhöhen“, erklärt BJV-Vorsitzende Martina<br />

Tiwald. Aus Sicht der BJV würde eine gesetzlich<br />

verankerte Freistellungsmöglichkeit, wie es sie in fast<br />

allen deutschen Bundesländern gibt, auch in Österreich<br />

maßgeblich zur Anerkennung und Förderung von<br />

freiwilligem Engagement in der außerschulischen Kinder-<br />

und Jugendarbeit beitragen.<br />

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DIE MALTESER 1/<strong>2019</strong>

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