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Seeuferrenaturierung - Arbeitsgruppe Bodenseeufer (AGBU)

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W. Ostendorp: <strong>Seeuferrenaturierung</strong> – Forschungsbericht<br />

• �fetch-typischer Wellenenergieeintrag (d. h. ohne Modifikation durch Schiffsverkehr, Wellenbrecher<br />

o. ä.), naturbelassene Strömungsmuster in der Flachwasserzone (d. h. ohne<br />

wasserseitige Einbauten),<br />

• Flächenanteil natürlicher und naturnaher Biotoptypen (lt. regionalem Biotoptypenkatalog)<br />

sowie ergänzend Flächenanteile der natürlichen und naturnahen Pflanzengesellschaften,<br />

• Vorkommen bzw. Abundanz von typischen Leitarten (Makrozoobenthos, Makrophytobenthos,<br />

[Jung-]Fische, ausgewählte terrestrische Wirbellosen-Taxa, Vögel, ggf. Amphibien,<br />

Reptilien, Säuger),<br />

• Potenzial zur eigendynamischen Entwicklung (Ufermorphologie, Feststoffhaushalt, Vegetation),<br />

• typische Verbindung zu naturnahen Biotopen im Hinterland,<br />

• weitgehendes Fehlen von Beeinträchtigungen durch Nutzungen (einschl. Freizeitnutzungen).<br />

Auf diese Analyse-Schritte folgen die naturschutzfachliche und die gewässerschutzfachliche �Bewertung,<br />

in der die Einzelergebnisse entsprechend der zugeordneten Funktionen unterschiedlich gewichtet<br />

werden, wobei weitere fachliche Bewertungen der Fischerei, Denkmalpflege u. a. beigezogen werden<br />

können. Die Gesamt-Bewertung sollte angesichts der unterschiedlichen Herangehensweise der<br />

einzelnen Fachgebiete (z. B. Naturschutz: BASTIAN & SCHREIBER 1999, BERNOTAT et al. 2002b, KNOS-<br />

PE 2001, THEOBALD 1998, USHER & ERZ 1994) nicht formal, sondern verbal-argumentativ erfolgen.<br />

4.3.9. Renaturierungspotenzial, Zielsetzungen<br />

Durch die Defizitanalyse wurde dargestellt, wo in sachlicher und räumlicher Hinsicht die für die aktuelle<br />

ökologische Gesamtsituation entscheidenden Defizite liegen, die im Zuge der weiteren Planung beseitigt<br />

werden müssen. Allerdings wird sich in den meisten Fällen der Referenzzustand auf absehbare<br />

Zeit nicht vollständig wiederherstellen lassen, weil<br />

• die angestrebte Ökosystementwicklung eine zu lange Zeit beansprucht (z. B. die Entwicklung<br />

eines Uferwaldes mit naturnaher Baumarten- und Altersklassenstruktur),<br />

• hydromorphologische Strukturen (z. B. Ufermauern) und Nutzungen (z. B. Bootsliegeplätze,<br />

Badebetrieb) erhalten bleiben,<br />

• weitere durch den Menschen modifizierte Randbedingungen (z. B. hydrologisches Regime,<br />

trophischer Zustand des Wasserkörpers) unveränderbar sind, oder<br />

• der Aufwand unvertretbar ist (zu hohe Kosten, zu hohes Risiko der Ziel-Verfehlung, zu hohe<br />

Rechtsrisiken u. a.).<br />

Vor diesem Hintergrund wird das „Wünschbare“ auf das „Machbare“, das �Renaturierungspotenzial<br />

eingeschränkt. Das Renaturierungspotenzial berücksichtigt alle Strukturen, Nutzungen und Beeinträchtigungen,<br />

die auch nach Umsetzung der Maßnahme erhalten bleiben können, außerdem alle<br />

rechtswirksamen Planungen, nicht jedoch Nutzungsansprüche, die eventuell zukünftig an die renaturierte<br />

Fläche herangetragen werden (Folgenutzungen, z. B. Ausweitung von Freizeitnutzungen).<br />

Allgemeines Ziel der Umsetzungsplanung ist es, das Renaturierungspotenzial möglichst weitgehend<br />

auszuschöpfen. Die Teilziele für jedes hydromorphologische und biotische Merkmal ergeben sich aus<br />

der Defizitanalyse, der Bewertung und den nicht veränderbaren Randbedingungen. Es sind also für<br />

jede Komponente die Fragen:<br />

• Wie bedeutend ist das Defizit für die gesamte ökologische Situation?<br />

• Welche Priorität kommt der Behebung des Defizits unter dem Aspekt der Zielerreichung zu?<br />

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