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Seeuferrenaturierung - Arbeitsgruppe Bodenseeufer (AGBU)

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W. Ostendorp: <strong>Seeuferrenaturierung</strong> – Forschungsbericht<br />

Die Umsetzung des Vorhabens liegt v. a. in den Händen des Planers bzw. der Bauleitung und der beauftragten<br />

Landschafts- und Wasserbau-Unternehmen. Während der Umsetzung treten häufig kleinere<br />

Probleme auf, die die ökologischen Zielsetzungen berühren, und die unter Beteiligung von Ökologen<br />

gelöst werden müssen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine �ökologische Baubegleitung<br />

(DE: BUSKE & RAABE 1999, KÜHNERT 2004) bzw. Umweltbaubegleitung (CH: BRUNNER & SCHMIDWE-<br />

BER 2007, VSS-NORM UMWELTBAUBEGLEITUNG 2002) oder ökologische Bauaufsicht [AT 82 ], die zugleich<br />

Teil der ökologischen Begleituntersuchungen ist. Zu den Aufgaben der ökologischen Baubegleitung<br />

gehört auch die Dokumentation (Protokolle, Skizzen, Fotos) der Maßnahmen, die für die Erfolgskontrolle<br />

(vgl. Kap. 4.3.14), eventuell aber auch darüber hinaus (z. B. für Gewährleistungsfragen) von Bedeutung<br />

ist.<br />

4.3.13. Managementplan<br />

Im Verlauf von oder im Anschluss an Renaturierungsvorhaben sind oft begleitende Maßnahmen oder<br />

dauerhafte Unterhaltungsmaßnahmen notwendig, die bereits bei der Planung berücksichtigt werden<br />

müssen. Dabei handelt es sich beispielsweise um<br />

• die Information der Öffentlichkeit (Ortsbegehung, Informationsblatt, Pressenotiz, Informationstafel,<br />

Verbotshinweise u. a.),<br />

• die Einzäunung von Pflanzungen (Betretungsschutz, Fraßschutz, mechanischer Schutz) und<br />

die spätere Entfernung der Zäune,<br />

• regelmäßige Abfall- und Treibguträumung,<br />

• regelmäßigen Pflegeschnitt von Gehölzen, Röhrichten, Mahd bzw. Rückschnitt von unerwünschten<br />

Gehölz-Ansamungen (z. B. Weiden), Hochstauden- bzw. Neophyten-Beständen<br />

(z. B. Goldrute, Solidago candensis, asiatische Staudenknöterich-Arten, Fallopia japonica, F.<br />

sachalinensis);<br />

• Kontrolle von erlaubten und von nicht erwünschten Nutzungen.<br />

Die jeweils erforderlichen Maßnahmen und Kontrollen einschließlich einer Kostenschätzung sollten in<br />

einem Managementplan festgehalten werden.<br />

4.3.14. Erfolgskontrolle und Monitoring<br />

Untersuchungen zur Erfolgskontrolle sind ein weiterer Baustein der ökologischen Begleituntersuchungen<br />

(Kap. 6). Sie dienen nach Umsetzung der Renaturierungsmaßnahme der �Herstellungskontrolle<br />

(Umsetzung der Maßnahme nach Art und Umfang im Sinne einer Bauabnahme) und der �Funktionskontrolle<br />

(Zielerreichungsgrad einer Maßnahme in Bezug auf das Renaturierungsziel) (KÖPPEL et<br />

al. 2004 [DE]).<br />

Funktionskontrollen werden zweckmäßigerweise anhand der gleichen hydromorphologischen und biotischen<br />

Merkmale durchgeführt, die auch für die Beschreibung des Ausgangszustands und für die Defizitanalyse<br />

herangezogen wurden. Die methodischen Ansätze sind ähnlich denen der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung (KAISER et al. 2002, S. 274, BERNOTAT et al. 2002a [DE]), und denen in<br />

Pflege- und Entwicklungsplänen (BLAB et al. 1994; SCHERFOSE 1994, WEY et al. 1994 [DE]). Die<br />

82 Vgl. z. B. § 50 Abs 3 Sbg NSchG; § 47 Krnt NSG.<br />

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