Seeuferrenaturierung - Arbeitsgruppe Bodenseeufer (AGBU)
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W. Ostendorp: <strong>Seeuferrenaturierung</strong> – Forschungsbericht<br />
Die Umsetzung des Vorhabens liegt v. a. in den Händen des Planers bzw. der Bauleitung und der beauftragten<br />
Landschafts- und Wasserbau-Unternehmen. Während der Umsetzung treten häufig kleinere<br />
Probleme auf, die die ökologischen Zielsetzungen berühren, und die unter Beteiligung von Ökologen<br />
gelöst werden müssen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine �ökologische Baubegleitung<br />
(DE: BUSKE & RAABE 1999, KÜHNERT 2004) bzw. Umweltbaubegleitung (CH: BRUNNER & SCHMIDWE-<br />
BER 2007, VSS-NORM UMWELTBAUBEGLEITUNG 2002) oder ökologische Bauaufsicht [AT 82 ], die zugleich<br />
Teil der ökologischen Begleituntersuchungen ist. Zu den Aufgaben der ökologischen Baubegleitung<br />
gehört auch die Dokumentation (Protokolle, Skizzen, Fotos) der Maßnahmen, die für die Erfolgskontrolle<br />
(vgl. Kap. 4.3.14), eventuell aber auch darüber hinaus (z. B. für Gewährleistungsfragen) von Bedeutung<br />
ist.<br />
4.3.13. Managementplan<br />
Im Verlauf von oder im Anschluss an Renaturierungsvorhaben sind oft begleitende Maßnahmen oder<br />
dauerhafte Unterhaltungsmaßnahmen notwendig, die bereits bei der Planung berücksichtigt werden<br />
müssen. Dabei handelt es sich beispielsweise um<br />
• die Information der Öffentlichkeit (Ortsbegehung, Informationsblatt, Pressenotiz, Informationstafel,<br />
Verbotshinweise u. a.),<br />
• die Einzäunung von Pflanzungen (Betretungsschutz, Fraßschutz, mechanischer Schutz) und<br />
die spätere Entfernung der Zäune,<br />
• regelmäßige Abfall- und Treibguträumung,<br />
• regelmäßigen Pflegeschnitt von Gehölzen, Röhrichten, Mahd bzw. Rückschnitt von unerwünschten<br />
Gehölz-Ansamungen (z. B. Weiden), Hochstauden- bzw. Neophyten-Beständen<br />
(z. B. Goldrute, Solidago candensis, asiatische Staudenknöterich-Arten, Fallopia japonica, F.<br />
sachalinensis);<br />
• Kontrolle von erlaubten und von nicht erwünschten Nutzungen.<br />
Die jeweils erforderlichen Maßnahmen und Kontrollen einschließlich einer Kostenschätzung sollten in<br />
einem Managementplan festgehalten werden.<br />
4.3.14. Erfolgskontrolle und Monitoring<br />
Untersuchungen zur Erfolgskontrolle sind ein weiterer Baustein der ökologischen Begleituntersuchungen<br />
(Kap. 6). Sie dienen nach Umsetzung der Renaturierungsmaßnahme der �Herstellungskontrolle<br />
(Umsetzung der Maßnahme nach Art und Umfang im Sinne einer Bauabnahme) und der �Funktionskontrolle<br />
(Zielerreichungsgrad einer Maßnahme in Bezug auf das Renaturierungsziel) (KÖPPEL et<br />
al. 2004 [DE]).<br />
Funktionskontrollen werden zweckmäßigerweise anhand der gleichen hydromorphologischen und biotischen<br />
Merkmale durchgeführt, die auch für die Beschreibung des Ausgangszustands und für die Defizitanalyse<br />
herangezogen wurden. Die methodischen Ansätze sind ähnlich denen der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung (KAISER et al. 2002, S. 274, BERNOTAT et al. 2002a [DE]), und denen in<br />
Pflege- und Entwicklungsplänen (BLAB et al. 1994; SCHERFOSE 1994, WEY et al. 1994 [DE]). Die<br />
82 Vgl. z. B. § 50 Abs 3 Sbg NSchG; § 47 Krnt NSG.<br />
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