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Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat II

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Produkt 02.03.05<br />

Ausländerangelegenheiten<br />

Erläuterungen:<br />

Teilprodukt 933200 "Aufenthaltsangelegenheiten"<br />

In der StädteRegion Aachen leben ca. 93.250 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, davon ca. 32.500 EU-Staatsangehörige<br />

(Stand: 31.03.2020). U.a. durch den vermehrten Zuzug aus Osteuropa hat sich die Zahl erhöht.<br />

Seit Gründung der StädteRegion hat sich die Zahl der in der Region lebenden ausländischen Staatsangehörigen damit um ca. 31.750<br />

Personen erhöht. Dies ist auch begründet durch die Aufnahme von Asylsuchenden gerade in 2015. Lebten Ende 2009 noch ca. 250<br />

Asylsuchende in der StädteRegion, so waren dies zu Spitzenzeiten 2016 ca. 6.600. Durch die Bearbeitung der Anträge durch das<br />

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind dies zum 31.03.2020 noch ca. 1.720. Der überwiegende Teil der Schutzsuchenden<br />

kommt aus dem arabischen Raum (naher/mittlerer Osten). Die steigende Zahl der ausländischen Mitbürger resultiert auch aus der<br />

vermehrten Familienzusammenführung zu hier lebenden anerkannten Schutzsuchenden. Gerade Angehörige aus den<br />

Flüchtlingscamps werden Visaanträge zur Einreise in das Bundesgebiet stellen. Seit dem 01.08.2018 ist der Familiennachzug zu<br />

subsidiär Schutzberechtigten im Rahmen einer Kontingentierung möglich. Mit weiteren Auswirkungen ist durch mögliche<br />

Aufnahmeprogramme durch Bund und Land zu rechnen.<br />

Für die Integration ist die Vermittlung in die gesetzlich vorgegebenen Sprachkurse von entscheidender Bedeutung sein.<br />

Auch hier ist durch den Zuzug von Schutzberechtigten ein erhöhtes Arbeitsaufkommen zur Vermittlung in die entsprechenden<br />

Integrationskurse deutlich erkennbar.<br />

Da die Anerkennungsquote aus anderen Staaten, hier vor allen Dingen aus dem nordafrikanischen Raum, sehr niedrig ist, kommt<br />

auf die Ausländerbehörden die große Herausforderung der freiwilligen Rückkehr aber auch der Abschiebungen zu.<br />

Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat regionale Rückkehrkoordinierungsstellen eingerichtet, deren Tätigkeit durch<br />

die kommunalen Ausländerbehörden sehr stark unterstützt wird.<br />

Zur Förderung und Steuerung einer nachhaltigen Integration wurde für Flüchtlinge mit Bleiberecht das Instrument der<br />

Wohnsitzregelung eingeführt. Zuweisungen zur Wohnsitznahme in einer festgelegten Kommune sind von den Aufländerbehöreden<br />

umzusetzen.<br />

Neben diesen besonderen Aufgaben, die zu bewältigen sind, gibt es aufgrund einer sehr dynamischen Entwicklung in der Gesetzgebung,<br />

einen vermehrten Zuzug zum Zweck der Arbeitsaufnahme; derzeit in erster Linie aus den Balkanstaaten.<br />

Durch die vermehrte Umsetzung von EU-Richtlinien in den letzten Jahren wurde der Zuzug von Hochqualifizierten, Fachkräften und<br />

Selbständigen neu geregelt und vereinfacht. Weitere Regelungen werden folgen.<br />

Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde ein vollkommen neues Instrument zur Arbeitsmigration geschaffen.<br />

Erhebliche gesetzliche Veränderungen führen mittlerweile dazu, dass das Aufenthaltsrecht mehr als 60 verschiedene Aufenthaltstitel.<br />

enthält.<br />

Die Entwicklung im extremistischen und terroristischen Umfeld zeigt Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden.<br />

Absprachen und aufwendige Ermittlungen mit dem Ziel der Ausweisung gefährlicher Personen nehmen kontinuierlich zu. Gerade hier<br />

unterliegen die notwendigen Verfügungen einer besonderen Sorgfalt und rechtlich umfangreicher Ausführungen.<br />

Erkenntnisse über potentielle Gefährder werden zukünftig vermehrt an die Ausländerbehörden übermittelt und sind von dort<br />

zu beobachten und zu bewerten.<br />

Durch die Grenznähe zu den Niederlanden und Belgien ergibt sich für die StädteRegion eine besondere aufenthaltsrechtliche<br />

Situation, die sich u.a. im Bereich der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen aber auch in der Zurückführung nach dem Dublin <strong>II</strong>I -<br />

Abkommen widerspiegelt. Kontrollen an den drei Grenzschutzstellen (Lichtenbusch, Vetschau und Aachen Hauptbahnhof) führen<br />

auch weiterhin zu vermehrten Aufgriffen unerlaubt eingereister Personen, unbegleitet minderjähriger Ausländer und unerlaubten<br />

Einreisen mit dem Ziel, einen humanitären Aufenthalt zu erreichen.<br />

Aufgrund der in Aachen liegenden Justizvollzugsanstalt mit einem Ausländeranteil von ca. 45% erklärt sich ein Teil der Abschiebungen<br />

in den letzten Jahren. Da es sich um Straftäter aus dem Bereich der Schwerstkriminalität handelt, sind entsprechende Ausweisungsverfügungen<br />

zu fertigen und Abschiebungen durchzuführen.<br />

Neben den Herausforderungen aus einem vermehrten Zuzug von Schutzsuchenden darf das "tägliche Geschäft" nicht außer Acht bleiben.<br />

Eine überregionale Bedeutung für die StädteRegion haben die in Aachen ansässigen Hochschulen. Um die Attraktivität des Hochschulstandortes<br />

zu unterstreichen wurde bereits in 2005 eine Außenstelle des Ausländeramtes für Studenten/Wissenschaftler und Familienangehörige<br />

eingerichtet. Der Kooperationsvertrag mit der RWTH Aachen bzgl. der räumlichen Anbindung an das International Office im<br />

Super C wurde in 2016 um weitere fünf Jahre verlängert. Außerdem wurde in diesem Tätigkeitsfeld eine vierte Stelle eingerichtet,<br />

die sich mit den Studierenden der FH Aachen beschäftigt.<br />

Der enorme Zuzug von Flüchtlingen hat im Ausländeramt insgesamt zu erheblichen personellen und finanziellen Mehraufwendungen geführt.<br />

Ende 2016 entstand weiterer Mehraufwand im Bereich der statistischen Auswertungen. Spezielle Personengruppen sind nach<br />

unterschiedlichen Kriterien, wie Aufenthaltsstatus, Herkunftsland, Altersstruktur, Wohnort etc. statistisch zu ermitteln.<br />

Dies bedeutet oft einen hohen Aufwand mit kurzen Berichtszeiträumen.

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