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Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat II

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Produkt 02.03.04<br />

Bekämpfung von Schwarzarbeit<br />

Erläuterungen:<br />

Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) regelt in § 2 Abs. 1a, dass die Ordnungsbehörden<br />

(Kreise, kreisfreie Städte) für die Verfolgung und Ahndung gewerbe- und handwerksrechtlicher Verstöße zuständig<br />

sind.<br />

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit im Bereich unerlaubter Handwerks- bzw. Gewerbeausübung erfolgte zunächst auf der Grundlage<br />

einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Aachen.<br />

Seit dem 21.10.2009 wird diese Aufgabe in ihrer Gesamtheit durch die StädteRegion Aachen wahrgenommen.<br />

Dabei handelt es sich größtenteils um gewerbe- und handwerksrechtliche Anzeige- und Eintragungspflichtverletzungen. Die<br />

Zuständigkeit ergibt sich aus § 2 Abs. 1a SchwarzArbG i.V.m. § 1 Abs. 3 Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und<br />

Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach wirtschaftlichen Vorschriften zuständigen Verwaltungsbehörden bzw. aus § 2 der Verordnung<br />

über die Zuständigkeiten nach der Handwerksordnung in der EU/EWR-Handwerk-Verordnung.<br />

Die Arbeitsgruppe war zunächst mit 4 Mitarbeitern besetzt (jeweils 2 aus Stadt und Kreis Aachen). Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses<br />

aus dem Jahre 2006 sind die personellen Rahmenbedingungen sukzessive bis heute auf derzeit 1,60 Stellen<br />

reduziert worden.<br />

Um Schwarzarbeit effektiv begegnen zu können werden Kontrollen auch an Wochenenden, Feiertagen oder zu Abend-/Nachtstunden<br />

durchgeführt. Aus aufgegriffenen Fällen ergeben sich häufig Folgefälle, die ihrerseits ermittlungstechnische Maßnahmen,<br />

nach sich ziehen. Zu diesem Zweck stehen dem Fachamt als zuständige Verfolgungsbehörde verschiedene Prüf- und<br />

Ermittlungsinstrumente zur Verfügung. Hierunter fallen u.a. Initiativprüfungen, Betriebs- und Geschäftsunterlagenprüfungen sowie<br />

diverse strafprozessuale Maßnahmen.<br />

Ein wesentliches Ziel der Mitarbeitenden ist hierbei, eine umfassende Präventionsarbeit bzw. Wege aus der Illegalität aufzuzeigen.

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