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Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat II

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Produkt 02.03.01<br />

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten<br />

Erläuterungen:<br />

Teilprodukt 932100 "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten":<br />

a) Im Bereich der Aufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden in der StädteRegion (ohne Stadt<br />

Aachen) geht es vornehmlich um eine koordinierende und ausgleichende Tätigkeit. Ziel ist es hierbei, durch die Erarbeitung und<br />

Verwendung von Richtlinien eine einheitliche Abwicklung ordnungsbehördlicher Aufgaben zu gewährleisten. Als Fachaufsichtsbehörde<br />

können ortsrechtliche Angelegenheiten der Städte und Gemeinden überprüft bzw. Rahmenvorgaben entwickelt werden.<br />

b) Im Bereich der Handwerks- und Gewerbeangelegenheiten sind neben der (präventiven) Beratung von Gewerbetreibenden,<br />

deren Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird, Handwerks- und Gewerbeuntersagungen durchzuführen. Diese Verfahren werden in erster<br />

Linie durch das Finanzamt, Krankenkassen, private Pflegeversicherungen oder Genossenschaften initiiert. Ziel ist es, geeignete Hilfestellungen<br />

zur Wiederherstellung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit zu vereinbaren. Dabei ist insbesondere der Schutz der im<br />

Betrieb Beschäftigten und deren Existenz zu berücksichtigen.<br />

c) Das Prostituiertenschutzgesetz ist zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden<br />

schutzwürdige Rechte und Pflichten für Prostituierte und für Gewerbebetriebe im Bereich der Prostitution festgeschrieben. Zuständig<br />

für die Umsetzung sind nach der entsprechenden Durchführungsverordnung des Landes NRW die Kreise und kreisfreien Städte.<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden in erster Linie für die Anmeldungen und notwendigen Dolmetscherdienste benötigt.<br />

Für die Aufgabenbereiche "Allgemeine Fachaufsicht" (mit einem Anteil von 40%) und "Prostitutionsschutzgesetz" (mit einem Anteil<br />

von 60%) ist im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2019 eine zusätzliche Stelle mit 50.000 € bewilligt<br />

worden.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2021</strong><br />

• migewa view (regio iT) 2.600,00 €<br />

Teilprodukt 932110 "Sprengstoffrechtliche Angelegenheiten":<br />

Die Aufgaben nach dem Sprengstoffgesetz werden städteregional und (gegen Erstattung der anteiligen Personal- und Sachkosten)<br />

auch für den Kreis Düren von hier wahrgenommen. Die Zahl der Erlaubnisinhaber lag zum Stichtag 31.12.2019 bei 474. Hiervon<br />

entfallen auf die StädteRegion Aachen 257 Inhaber (ehemals Kreis Aachen: 179, Stadt Aachen: 77) und auf den Kreis Düren 218.<br />

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungsaufgaben wird angestrebt, jährlich ca. 95 Erlaubnisinhaber vor Ort zu<br />

überprüfen, damit in einem Turnus von fünf Jahren alle Erlaubnisinhaber mindestens einmal überprüft werden. Die zu berücksichtigenden<br />

sicherheitsrelevanten Anforderungen zur Erlaubniserteilung wurden in den letzten Jahren teilweise deutlich erhöht.<br />

In diesem Zusammenhang wird eine entsprechende Software eingesetzt, die es ermöglicht, während eines laufenden Antragsverfahrens<br />

elektronisch eine Anfrage bei der ZStV im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit zu stellen.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2021</strong><br />

• Condition, Registerauskunft (Condition) 890,00 €<br />

• Condition - MS SQL-Datenbank 1.060,00 €<br />

insgesamt 1.950,00 €<br />

Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte):<br />

Die Firma Condition wird die technische Unterstützung der Datenbankplattform "Microsoft Access" <strong>2021</strong><br />

zum 31.12.2019 einstellen und empfiehlt die Umstellung auf eine MS-SQL-Datenbank 2.130,00 €<br />

Teilprodukt 932120 "Aufgaben nach der Gewerbeordnung ("Makler und Bauträgerwesen": § 34c GewO)":<br />

Die StädteRegion Aachen ist für die Durchführung der Aufgaben nach § 34 c Gewerbeordnung für das gesamte Gebiet der StädteRegion<br />

("Makler- und Bauträgerwesen") zuständig. Hierunter fallen einerseits die Entscheidungen nach der individuellen Antragstellung und<br />

andererseits die Überwachung der Vorlagepflicht für die jährlich einzureichenden Prüfberichte/"Negativerklärungen". Zum Stichtag<br />

31.12.2019 kamen 900 Gewerbetreibende nach § 34 c aus der Stadt Aachen und 806 aus dem ehemaligen Kreisgebiet (zum 01.01.2010<br />

Stadt: 981 und ehem. Kreis: 604). Dazu müssen noch ca. 1.600 Erlaubnisinhaber (Stadt: ca. 1.000 und Kreis: ca. 600) gerechnet<br />

werden, die aber derzeit kein Gewerbe ausüben. Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche<br />

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17.10.2017 wurde die bisher erlaubnisfreie Tätigkeit der Wohnimmobilienverwalter<br />

erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht betrifft sowohl Verwalter von Gemeinschaftseigentum nach dem Wohneigentumsgesetz als auch<br />

Verwalter, die für Dritte Mietwohnräume, die vermietet sind oder vermietet werden sollen, verwalten.

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