Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
IMPRESSUM
©Copyright by
A. B & M
Art. Books & Magazines –
International – GmbH und Co KG
- Alle Rechte vorbehalten -
Herausgeber:
Horst Dieter Adler
Sünderup 46 · 24943 Flensburg
Tel.: (04 61) 6 70 00 00
Fax: (04 61) 6 70 00 08
moin@flensburgjournal.de
www.flensburgjournal.de
Anzeigen:
Stefan Gruber,
Horst Dieter Adler
Fotos:
Bildarchiv Verlagskontor
Horst Dieter Adler und
A. B & M Art. Books & Magazines
– International – GmbH und Co KG,
Bodo Nitsch,
Benjamin Nolte
Titelfoto:
Bodo Nitsch
(Glücksburg Quellental)
Satz- und
Lithografieherstellung:
dialogkontor Werbeagentur
Auflage:
48.000 Exemplare
Vertrieb:
In alle Haushalte per Verteiler,
Post und Auslegestellen
Redaktion:
Horst Dieter Adler, Hrsg.
Peter Feuerschütz,
Benjamin Nolte, Jan Kirschner,
Tel.: (04 61) 67 00 00 1
Namentlich gekennzeichnete Artikel
geben nicht unbedingt die Meinung
des Herausgebers wieder. Alle Fotos,
Beiträge und vom Verlag gestaltete
Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt.
Abdruck nur mit schriftlicher
Genehmigung des Verlages.
Veranstaltungshinweise sind kostenlos,
jedoch keine Veröffentlichungsgarantie.
Für unverlangt eingesandte
Manuskripte und Fotos wird keine
Haftung übernommen.
Veranstaltungstermine:
Keine Gewähr für die Richtigkeit
Lektorat:
Peter Feuerschütz
Redaktionsschluss
nächste Ausgabe:
15. Juli 2021
Rechtsanwälte
Fachanwälte
Notare
Baumaterial – knapp und teuer
Die bereits einige Jahre anhaltende
Entwicklung stetig steigender Baukosten
hat sich seit dem Ende des
letzten Jahres erheblich verschärft.
Mit bisher unbekannter Geschwindigkeit
haben sich die Kosten für Baumaterialien
teilweise verdoppelt und
verdreifacht. Betroffen sind insbesondere
Bauholz, Stahl, Dämmstoffe,
Farben und viele weitere für die Umsetzung
von Bauvorhaben essentiell
wichtige Baustoffe. Ein Ende dieser
Entwicklung ist aufgrund der anhaltenden
Bauhochkonjunktur derzeit
nicht absehbar.
Diese rasante Preisentwicklung beruht
auf einer weltweiten Materialknappheit.
Die Gründe hierfür sind
vermutlich vielschichtig. Internationale
Lieferketten, die globale Corona-Pandemie
und eine weiterhin hohe
Nachfrage nach Bauprodukten u. a. in
den USA und China dürften zu dieser
Entwicklung beitragen. Für den hiesigen
Bauherrn führt dies zum einen
dazu, dass sein Bauvorhaben teilweise
deutlich teurer wird. Zum anderen
kommt es zu einer mitunter gravierenden
Verlängerung der Bauzeit. Auch
dies ist in der Regel mit unvorhergesehenen
Kosten verbunden, weil beispielsweise
Ersatzwohnraum bezogen
werden muss.
Aber auch die betroffenen Bauunternehmen,
für die diese Entwicklung
ebenfalls kaum absehbar gewesen
ist, stehen vor erheblichen Problemen.
Die gestiegenen Materialkosten
belasten deren Kapitalausstattung.
Terminpläne werden hinfällig, weil es
am Baumaterial fehlt. Dies führt zu
Problemen bei Folgeaufträgen. Das
größte Problem besteht wohl aber
darin, dass die vom Bauunternehmen
bei Angebotserstellung kalkulierten
Preise nicht mehr auskömmlich sind.
Zwischen Beauftragung und Baubeginn
liegen oft Monate. Verdreifacht
sich während dieser Zeit – wie etwa
beim Bauholz seit Dezember 2020 –
der Beschaffungspreis für das Baumaterial,
wird ein Auftrag schnell zum
Verlustgeschäft, wenn die gestiegenen
Kosten nicht an den Bauherrn
weitergereicht werden können. Gerade
dies ist jedoch nicht ohne weiteres
möglich. Denn einer der wichtigsten
Rechtsgrundsätze besagt „pacta sunt
servanda“ (lat.; dt. Verträge sind
einzuhalten). Nur in besonderen Ausnahmefällen
kann eine nachträgliche
Preisanpassung vom Bauunternehmer
verlangt werden.
Ein weiteres Problem stellen Vertragsstrafeversprechen
für eine nicht
fristgerechte Fertigstellung des Bauvorhabens
dar. Durch die Lieferengpässe
können Fertigstellungstermine
schnell gefährdet werden. Ob der Bauunternehmer
hierfür haftbar gemacht
werden kann, ist jedoch nicht ohne
weiteres zu beantworten und bedarf
stets einer Betrachtung des Einzelfalls.
Für künftige Bauverträge stellt sich
die Frage, wie dem Risiko der steigenden
Baustoffkosten begegnet werden
kann. Denkbar wäre, vorsorglich erhebliche
Risikoaufschläge auf die Angebotspreise
vorzunehmen. Dies führt
jedoch unmittelbar zur Erhöhung der
Baukosten und birgt für den Bauunternehmer
das Risiko, den Auftrag
nicht zu erhalten, weil ein Mitbewerber
günstiger anbietet.
Eine für beide Vertragsparteien gerechte
Lösungsmöglichkeit besteht
im Abschluss sogenannter Preisanpassungsvereinbarungen.
Diese sehen
eine Anpassung des Werklohns bei veränderten
Beschaffungskosten für das
Baumaterial vor. Bei der Gestaltung
solcher Vereinbarungen ist jedoch
Vorsicht geboten. Denn insbesondere
in Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
zu denen auch vorformulierte
Bauverträge gehören, sind Preisanpassungsklauseln
oft unwirksam. Für
Ihr gutes Recht.
den Bauunternehmer besteht hier
also das Risiko, dass eine Weitergabe
der Preiserhöhung wegen juristischer
Formfehler ausscheidet.
Die anwaltliche Praxis zeigt jedoch
auch hier, dass sich (Rechts-) Streitigkeiten
häufig durch rechtzeitige Kommunikation
vermeiden lassen. Bauherren
sollten bereits vor Abschluss
des Bauvertrages auf die aktuelle
Preisentwicklung und Lieferengpässe
hingewiesen werden. Sofern sich diese
Probleme dann tatsächlich verwirklichen,
kommen sie jedenfalls nicht
vollkommen unerwartet und sind für
den Bauherrn nachvollziehbar.
Julian M. Schlumbohm
Rechtsanwalt
in der Kanzlei KH&S
Dr. Kruse, Hansen & Sielaff
Rechtsanwälte, Fachanwälte,
Notare
Stuhrsallee 35, 24937 Flensburg
Tel. 0461-520770
(Diesen Beitrag sowie alle früheren
Beiträge können Sie unter
www.khs-flensburg.de nachlesen)
Erscheinungstermin
nächste Ausgabe:
Ende Juli 2021
Druck:
PerCom
Vertriebsgesellschaft mbH
Printed in Germany
www.flensburgjournal.de
92 FLENSBURG JOURNAL • 07/2021