IMPRESSUM©Copyright byA. B & MArt. Books & Magazines –International – GmbH und Co KG- Alle Rechte vorbehalten -Herausgeber:Horst Dieter AdlerSünderup 46 · 24943 FlensburgTel.: (04 61) 6 70 00 00Fax: (04 61) 6 70 00 08moin@flensburgjournal.dewww.flensburgjournal.deAnzeigen:Stefan Gruber,Horst Dieter AdlerFotos:Bildarchiv VerlagskontorHorst Dieter Adler undA. B & M Art. Books & Magazines– International – GmbH und Co KG,Bodo Nitsch,Benjamin NolteTitelfoto:Bodo Nitsch(Glücksburg Quellental)Satz- undLithografieherstellung:dialogkontor WerbeagenturAuflage:48.000 ExemplareVertrieb:In alle Haushalte per Verteiler,Post und AuslegestellenRedaktion:Horst Dieter Adler, Hrsg.Peter Feuerschütz,Benjamin Nolte, Jan Kirschner,Tel.: (04 61) 67 00 00 1Namentlich gekennzeichnete Artikelgeben nicht unbedingt die Meinungdes Herausgebers wieder. Alle Fotos,Beiträge und vom Verlag gestalteteAnzeigen sind urheberrechtlich geschützt.Abdruck nur mit schriftlicherGenehmigung des Verlages.Veranstaltungshinweise sind kostenlos,jedoch keine Veröffentlichungsgarantie.Für unverlangt eingesandteManuskripte und Fotos wird keineHaftung übernommen.Veranstaltungstermine:Keine Gewähr für die RichtigkeitLektorat:Peter FeuerschützRedaktionsschlussnächste Ausgabe:15. Juli 2021RechtsanwälteFachanwälteNotareBaumaterial – knapp und teuerDie bereits einige Jahre anhaltendeEntwicklung stetig steigender Baukostenhat sich seit dem Ende desletzten Jahres erheblich verschärft.Mit bisher unbekannter Geschwindigkeithaben sich die Kosten für Baumaterialienteilweise verdoppelt undverdreifacht. Betroffen sind insbesondereBauholz, Stahl, Dämmstoffe,Farben und viele weitere für die Umsetzungvon Bauvorhaben essentiellwichtige Baustoffe. Ein Ende dieserEntwicklung ist aufgrund der anhaltendenBauhochkonjunktur derzeitnicht absehbar.Diese rasante Preisentwicklung beruhtauf einer weltweiten Materialknappheit.Die Gründe hierfür sindvermutlich vielschichtig. InternationaleLieferketten, die globale Corona-Pandemieund eine weiterhin hoheNachfrage nach Bauprodukten u. a. inden USA und China dürften zu dieserEntwicklung beitragen. Für den hiesigenBauherrn führt dies zum einendazu, dass sein Bauvorhaben teilweisedeutlich teurer wird. Zum anderenkommt es zu einer mitunter gravierendenVerlängerung der Bauzeit. Auchdies ist in der Regel mit unvorhergesehenenKosten verbunden, weil beispielsweiseErsatzwohnraum bezogenwerden muss.Aber auch die betroffenen Bauunternehmen,für die diese Entwicklungebenfalls kaum absehbar gewesenist, stehen vor erheblichen Problemen.Die gestiegenen Materialkostenbelasten deren Kapitalausstattung.Terminpläne werden hinfällig, weil esam Baumaterial fehlt. Dies führt zuProblemen bei Folgeaufträgen. Dasgrößte Problem besteht wohl aberdarin, dass die vom Bauunternehmenbei Angebotserstellung kalkuliertenPreise nicht mehr auskömmlich sind.Zwischen Beauftragung und Baubeginnliegen oft Monate. Verdreifachtsich während dieser Zeit – wie etwabeim Bauholz seit Dezember 2020 –der Beschaffungspreis für das Baumaterial,wird ein Auftrag schnell zumVerlustgeschäft, wenn die gestiegenenKosten nicht an den Bauherrnweitergereicht werden können. Geradedies ist jedoch nicht ohne weiteresmöglich. Denn einer der wichtigstenRechtsgrundsätze besagt „pacta suntservanda“ (lat.; dt. Verträge sindeinzuhalten). Nur in besonderen Ausnahmefällenkann eine nachträglichePreisanpassung vom Bauunternehmerverlangt werden.Ein weiteres Problem stellen Vertragsstrafeversprechenfür eine nichtfristgerechte Fertigstellung des Bauvorhabensdar. Durch die Lieferengpässekönnen Fertigstellungstermineschnell gefährdet werden. Ob der Bauunternehmerhierfür haftbar gemachtwerden kann, ist jedoch nicht ohneweiteres zu beantworten und bedarfstets einer Betrachtung des Einzelfalls.Für künftige Bauverträge stellt sichdie Frage, wie dem Risiko der steigendenBaustoffkosten begegnet werdenkann. Denkbar wäre, vorsorglich erheblicheRisikoaufschläge auf die Angebotspreisevorzunehmen. Dies führtjedoch unmittelbar zur Erhöhung derBaukosten und birgt für den Bauunternehmerdas Risiko, den Auftragnicht zu erhalten, weil ein Mitbewerbergünstiger anbietet.Eine für beide Vertragsparteien gerechteLösungsmöglichkeit bestehtim Abschluss sogenannter Preisanpassungsvereinbarungen.Diese seheneine Anpassung des Werklohns bei verändertenBeschaffungskosten für dasBaumaterial vor. Bei der Gestaltungsolcher Vereinbarungen ist jedochVorsicht geboten. Denn insbesonderein Allgemeinen Geschäftsbedingungen,zu denen auch vorformulierteBauverträge gehören, sind Preisanpassungsklauselnoft unwirksam. FürIhr gutes Recht.den Bauunternehmer besteht hieralso das Risiko, dass eine Weitergabeder Preiserhöhung wegen juristischerFormfehler ausscheidet.Die anwaltliche Praxis zeigt jedochauch hier, dass sich (Rechts-) Streitigkeitenhäufig durch rechtzeitige Kommunikationvermeiden lassen. Bauherrensollten bereits vor Abschlussdes Bauvertrages auf die aktuellePreisentwicklung und Lieferengpässehingewiesen werden. Sofern sich dieseProbleme dann tatsächlich verwirklichen,kommen sie jedenfalls nichtvollkommen unerwartet und sind fürden Bauherrn nachvollziehbar.Julian M. SchlumbohmRechtsanwaltin der Kanzlei KH&SDr. Kruse, Hansen & SielaffRechtsanwälte, Fachanwälte,NotareStuhrsallee 35, 24937 FlensburgTel. 0461-520770(Diesen Beitrag sowie alle früherenBeiträge können Sie unterwww.khs-flensburg.de nachlesen)Erscheinungsterminnächste Ausgabe:Ende Juli 2021Druck:PerComVertriebsgesellschaft mbHPrinted in Germanywww.flensburgjournal.de92 FLENSBURG JOURNAL • 07/2021
rtWOHNArtmit Dielen, ParkettJetztund LaminatneueAusstellung!wir stehnaufAm Industriehafen 3 · 24937 Flensburg · Fon: 0461 1501-0www.jacob-cement.de · Mail: info.flensburg@jacob-cement.deAnzeigenserie 6 bearb 2021.indd 1 10.05.21 12:12
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Mehrheiten in der Sache entschieden
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Besuch vom Staatsminister Roth, 201
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Unser Traum istwahr geworden.Kim La
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Saisonausklang der FTC-Oldies 2019
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DAS KÖNNEN WIR• Fachkundige Bera
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Staatsanwalt duelliert, um persönl
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Dennoch gab es immer wieder langatm
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GGEH RWERKFLENSBURGS MEISTERDUOFLEN
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Ein Pensionär im Home OfficeLeben
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