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Köpke, Matthias - DENKSCHRIFT - Warum soll unsere natürliche Welt zerstört werden; 10. Aufl.

Matthias Köpke, Koepke, Esausegen, Esau Segen, Nordwestuckermark, Zollchow, Offener Brief, Denkschrift, Warum soll unsere natürliche Welt zerstört werden?, An die Regierungen der Erde und die Lenker des Weltgeschehens und alle am Weltgeschehen Interessierten, Eine Betrachtung aus religiöser Sicht, Corona-Denkschrift, Korona-Denkschrift,

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Jeder der einen Eid auf das Grundgesetz, auf die Bibel oder ganz allgemein auf Gott (Jahweh) ablegt, wie

z.B. Politiker und Beamte des Staates und der Kirchen (Richter, Offiziere, Geheimdienstangehörige, Priester,

Ordensangehörige u.a.), müssen doch die biblischen Gottesgesetze allgemein, und ganz speziell in meinem

Fall, auch den Esausegen 10) (1. Mose 27,40) als oberstes biblisches Gottes-Gesetz anerkennen, respektieren

und unterstützen! Und da soll ich mich nicht auf die Präambel zum GG und auf Artikel 4 GG berufen

können? Beruft sich der Staat und die Kirchen nicht etwa auch auf Gott und Art. 4 GG, wenn sie m.E. groben

Unfug anstellen, der auf keiner exakt wissenschaftlichen Grundlage beruht, wie z.B. die sog. „Corona-

Pandemie“ 2020/21 und den dazu durchgeführten Maßnahmen wie z.B. „Lockdown“, „Abstands- und

Maskenpflicht“, „Schnell- und PCR-Testung“, „Corona-Impfung“ usw.? Sind diese Maßnahmen nicht eher

als religiöse Handlungen anzusehen? Kann sich ein Pseudo-Wissenschaftler auch auf Art. 5 GG „Freiheit der

Meinung, Kunst und Wissenschaft“ berufen? Wird nicht das Ausüben der medizinischen Praxis als „ärztliche

Kunst“ und eine Fehlhandlung als „Kunstfehler“ bezeichnet? Ist die moderne Medizin eine exakte Wissenschaft

oder beruht sie hauptsächlich auf Hypothesen (nicht bewiesene Annahmen) und Theorien (unbewiesene

Thesen)? 11) Haben dort Künstler die Deutungshoheit? Oder wäre das eher von der

„Meinungsfreiheit“ gedeckt?

„Die grundrechtliche Problematik ist gekennzeichnet von der dreipoligen Beziehung Kind-Eltern-

Staat. In diesem Verhältnis haben die Eltern das Recht und die Pflicht, ihr Kind zu pflegen und zu

erziehen (Art. 6, 1-2 GG); soweit die Eltern das Kindeswohl nicht gefährden, haben sie ein Abwehrrecht

gegen den Staat, er muss sich aus dem Eltern-Kind-Verhältnis heraushalten. Der Staat hat nur ein

Wächteramt, das erst im Falle kindeswohlgefährdender Akte der Eltern Maßnahmen erfordert, dann aber

auch eine staatliche Schutzpflicht gegenüber dem Kind aktualisiert (Art. 6, 3 GG).“ 12)

Ein kindeswohlgefährdender Akt der Eltern und des Staates ist, auf die Corona-Maßnahmen bezogen,

m.E. die auf Willkür, Unwissenschaftlichkeit und Unverhältnismäßigkeit beruhende Test,- Masken,-

Abstands- und Impfpflicht der Kinder und Jugendlichen. Diese Kindeswohlgefährdung durch Test,- Maskenund

Abstandspflicht ist vom Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 festgestellt,

und demnach aktenkundig. Ebenfalls hat in Österreich das Verwaltungsgericht Wien am 24.03.2021 ganz

ähnliches festgestellt: GZ: VGW-103/048/3227/2021-2.

Praxisbeispiel Beschneidung von männlichen Kindern:

„Mit der ausdrücklichen gesetzlichen Erlaubnis des Beschneidungsaktes (§ 1631 d BGB –

Beschneidung des männlichen Kindes) verletzt der deutsche Staat diese Schutzpflicht. Das Kindeswohl

wird durch die elterlich veranlasste Beschneidung nicht nur gefährdet, sondern verletzt. Dagegen muss

der Staat einschreiten und darf es nicht positiv gestatten.“ 13) § 1631 d BGB wird mit Bezug auf Art. 4, 1-2

GG „Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit“ seitens des Staates gerechtfertigt. Die Begründung lässt

sich in der Bibel in 1. Mose 17, 11 finden „Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner

Vorhaut, wird er ausgerottet werden aus seinem Volke, weil er meinen Bund gebrochen hat.“

Der Staat erlaubt hier eine Körperverletzung des Kindes aus religiösen Gründen. Erlaubt der Staat auch

die Körperverletzung durch Impfung aus religiösen Gründen? 14)

in „Offener Brief – Zum Thema ,Corona-Pandemie‘ und ,Souveränität‘“, 7. Auflage.

10) Erklärungen zum „Esausegen“ weiter unten im Text und in den Anlagen 1 und 2.

11) Siehe die Studie zur Spanischen Grippe von 1921: „Experiments Upon Volunteers To Determine The Cause And Mode Of

Spread Of Influenca I, II, III.“ by Rosenau, Keegan, Goldberger, Lake, McCoy, Richey. Hygienic Laboratory – Bulletin 123,

February 1921. Treasury Departement – United States Public Health Service. Government Printing Office, Washington, 1921.

Bei mehreren Experimenten direkt an vielen Menschen hat man herausgefunden, dass die Ansteckungs-Hypothese, die

bis heute in der Medizin angenommen und vertreten wird, so nicht stimmt. Die „Spanische Grippe“ war nicht

ansteckend. Trotz aller Bemühungen, erkrankte keine der Versuchspersonen durch normale Ansteckung. Neben dem US-

Militär waren auch mehrere US-amerikanische Universitäten an diesem Experiment beteiligt (Johns-Hopkins Univ., Rockefeller

Institut for Medical Research, Univ. of Michigan, Univ. of Missouri). Quellen: Influenza Encyclopedia, produced by University

of Michigan; online unter: https://quod.lib.umich.edu/f/flu/3750flu.0016.573 abgerufen am 15.05.2021.

Hans Tolzin: https://www.impf-report.de/upload/pdf/Infoblatt/20051112-spanische-grippe.pdf abgerufen am 15.05.2021.

12)Quelle: HRRS Juli/August 2013; „Erläuterungen zum neuen § 1631 d BGB – Beschneidung des männlichen Kindes“ von PD

Dr. Jörg Scheinfeld, Mainz. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/13-08/index.php?sz=8 Abgerufen am 12.09.2020.

13) Quelle: HRRS Juli/August 2013; „Erläuterungen zum neuen § 1631 d BGB – Beschneidung des männlichen Kindes“ von PD

Dr. Jörg Scheinfeld, Mainz. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/13-08/index.php?sz=8 Abgerufen am 12.09.2020.

14) Siehe Anlage 2: „Denkschrift – Warum soll unsere natürliche Welt zerstört werden?“ Teil III. In einem rabbinischen

Rechtsgutachten wurde die Impfung gegen Masern als „religiöse Pflicht“ bezeichnet. Die jüdischen Rechtsgelehrten halten eine

Impfung für lebensnotwendig.

(Quellen: https://www.israelnetz.com/gesellschaft-kultur/gesellschaft/2018/11/06/impfung-gegen-masern-als-religioese-pflicht/,

https://www.juedische-allgemeine.de/politik/impfen-als-mizwa/, https://www.juedische-allgemeine.de/politik/soll-impfen-pflichtwerden/

Abgerufen jeweils am 12.09.2020. Ebenfalls von der Orthodoxen Rabbinerkonferenz: „Lassen Sie sich impfen“ vom

31.12.2020 http://www.ordonline.de/aktuelles/lassen-sie-sich-impfen/ Abgerufen am 12.05.2021. Dieser Corona-Impfaufruf der

ORD bezieht sich auf 2. Mose 15, 26 und 5. Mose 7, 15-26). Anm. M. Köpke: Das ist ja auch folgerichtig gedacht, wenn man

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