Köpke, Matthias - DENKSCHRIFT - Warum soll unsere natürliche Welt zerstört werden; 10. Aufl.
Matthias Köpke, Koepke, Esausegen, Esau Segen, Nordwestuckermark, Zollchow, Offener Brief, Denkschrift, Warum soll unsere natürliche Welt zerstört werden?, An die Regierungen der Erde und die Lenker des Weltgeschehens und alle am Weltgeschehen Interessierten, Eine Betrachtung aus religiöser Sicht, Corona-Denkschrift, Korona-Denkschrift,
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Cherem ist, beeilt sich gewöhnlich, schnellstens seinen Frieden mit dem Rabbi zu machen — um jeden
Preis, selbst um den der Selbstachtung.“
Zahlreiche Dokumente Brafmanns bestätigen diese Darstellung Franzos'. Auch in anderen Erzählungen
schildert er den Cherem, die Entziehung aller Rechte, insbesondere die Entziehung allen Eigentums für
Ungehorsam.
Im Gegensatz zu Brafmann, der von den Juden als Verräter bezeichnet und dessen Charakter beschimpft
wird, ist Franzos von ihnen als jüdischer Schriftsteller und Reformjude anerkannt.
Der Cherem, der Bannfluch gegen denjenigen, der dem „Gesetz“ und den Personen, die es anwenden,
ungehorsam ist, besteht noch heute. Der Cherem, der, wie sich aus der Thora ergibt, nicht nur
eine Strafe für ungehorsame Juden ist, sondern für jeden gilt, der dem „Gesetz“, der Thora, zuwiderhandelt,
insbesondere die Auserwähltheit des jüdischen Volkes als eines Priestervolkes ablehnt, wird noch heute
angewendet. … Die „Faktoren“, das sind Agenten des Kahals, und „Verfolger“ sind dazu berufen, dafür zu
sorgen, dass der Cherem in der ganzen Welt durchgesetzt wird. Brafmann schildert durch seine Dokumente
diese Personen und ihre Aufgaben deutlich. In der Deutschen Presse macht sich dieser große Cherem gegen
jeden der das Weltherrschaftsstreben Jakob-Israels (Gen. 27, 28-29) ablehnt und der sich nicht auf den
Esausegen beruft (Gen. 27, 40), unverkennbar bemerkbar. Man muss sich, wenn man etwas erreichen will,
beeilen, „schnellstens seinen Frieden mit dem Rabbi zu machen, um jeden Preis, selbst um den der
Selbstachtung“, wie Franzos sich ausdrückt und wie es in den Dokumenten Brafmanns immer wieder zu
lesen ist, d. h. er muss sich als Philosemit in den Dienst jüdischer Aufgaben und Ziele stellen. Dann werden
ihn — vielleicht! — die „Faktoren“ und „Verfolger“ in Ruhe lassen.
Nun, für Kenner der Verhältnisse zeigen sowohl die Grundsätze der christlichen Inquisitionsgerichte 21) ,
als auch die Methoden des hier erwähnten jüdischen Kahal Übereinstimmungen, die in unserer Zeit eine
bemerkenswerte christlich-jüdische Zusammenarbeit zeigen.
21) Geist und Zweck der Inquisitions-Gesetze: Papst Innocenz III. wird als der „Sonnenpapst“ bezeichnet, weil mit ihm das
Papsttum die größte Macht erreichte. Er hat die „Ketzer“-Verfolgungen zuerst in ein richtiges System gebracht. Seine
Auffassungen gehen aus den im letzten Jahr seiner Regierung erlassenen Weisungen des 4. Lateran-Konzils des Jahres 1215
hervor. Es heißt darin: „Alle von den Inquisitoren verurteilten Ketzer sind von den weltlichen Obrigkeiten mit der
gebührenden Strafe (animadversione debita) zu bestrafen, ihre Güter sind zu beschlagnahmen … Alle weltlichen Obrigkeiten
sollen eidlich geloben, alle von der Kirche ihnen bezeichneten Ketzer (haereticos ab ecclesia denotatos) nach Kräften
auszurotten (exterminare). Wer das nicht tut, soll exkommuniziert werden; bleibt er ein Jahr im Bann, so ist er dem Papst
anzuzeigen, damit dieser die Untertanen vom Treueid entbinde und das Land zur Besetzung den Katholiken überlasse. Wer
gegen die Ketzer die Waffen ergreift, um sie zu vertilgen (ad haereticorum exterminium se accinxerint), genießt die Ablässe
und Privilegien der Kreuzfahrer. Wer die Ketzerei begünstigt, soll exkommuniziert werden, bleibt er ein Jahr lang im Bann,
so ist er infam und für alle Ämter unfähig; er kann weder ein Testament machen, noch erben; er kann niemand wegen
irgendwelcher Sache vor Gericht fordern, wohl aber kann er selbst von jedem vorgefordert werden; ist er Richter, so sind
seine Urteile, ist er Anwalt oder Notar, so sind seine Rechtshandlungen nichtig.“ (Mansi: „Sacrorum Conciliorum amplissima
Collectio“, Florentiae 1759; XXII, 988.) Weiter ordnete der Papst an: „Euch Advokaten und Notaren verbieten wir streng, den
Ketzern und ihren Begünstigern irgendwelche Hilfe, Rat oder Gunst zu gewähren oder bei Prozessen zur Seite zu stehen oder
Urkunden für sie auszustellen. Wer dagegen handelt, ist seines Amtes entlassen und für immer infam“ (c. 11 Si adversus X de
haeret, V, 7). „In den Ländern, die Unserer Herrschaft unterworfen sind, sollen die Besitztümer der Ketzer versteigert werden,
und in den anderen Ländern soll dies durch die weltlichen Gewalten und Fürsten geschehen; sollten diese darin säumig sein,
so wollen und befehlen Wir, dass sie durch kirchliche Strafmittel dazu gezwungen werden.“ Selbst rechtgläubige Kinder von
Ketzern – als „Ketzer“ gelten alle Christen, die nicht römisch-katholisch sind – fallen unter diese Bestimmungen. Es heißt
ausdrücklich: „Keine sogenannte Barmherzigkeit (praetextus cujusdam miserationis) soll diese Enterbung der Kinder
hindern, denn oft werden nach göttlichem Gericht die Söhne für die Väter bestraft, und gemäß den kanonischen Satzungen
trifft die Ahndung der Verbrechen nicht nur ihre Urheber, sondern auch die Nachkommenschaft“ (c. 10 Vergentis X de haeret.
V, 7). Diese päpstliche Verfügung erinnert an die bekannte, von ganz bestimmter Seite erhobene Forderung nach einer
„Kollektivschuld“ des deutschen Volkes für die dem Volk als solchem ganz unbekannten Vorkommnisse im letzten Krieg.
(Anm.: Im sog. „Osten“ verfährt man indessen ganz genau gemäß jener päpstlichen Rechtsauffassung und beweist damit, dass in
allen Gewaltstaaten – einerlei ob nach christlicher oder marxistischer Ideologie aufgebaut – die gleichen Methoden angewandt
werden.) Dpa meldete aus Wien: „Nach Berichten aus Sofia hat an den bulgarischen Universitäten eine neue
,Säuberungswelle’ eingesetzt. Vor allem Studenten aus Familien des früheren Mittelstandes sollen von ihr betroffen sein.
Außerdem sind zahlreiche Studenten aus bäuerlichen Familien exmatrikuliert worden, deren Eltern sich einer
Zwangskollektivierung widersetzt haben.“ („Münchner Merkur“ vom 21. 1. 1957.) Aus diesen Verfügungen jenes Papstes
erkennt man den Geist, aus dem heraus das Jus canonicum geschaffen und „vervollkommnet“ wurde. Daher ist auch folgender
Brief Innocenz III. an den Kaiser in das Jus canonicum übernommen worden. Der Brief lautet in deutscher Übersetzung: „Weißt
du nicht, dass, wie Gott zwei große Lichter an das Firmament gesetzt hat, ein großes und ein kleines, die Sonne und den
Mond, so hat er auch am Firmament der Kirche zwei Lichter geschaffen oder zwei Würden eingesetzt, die päpstliche Autorität
und die königliche Macht; die erstere aber, welche die geistige ist (spiritualis) ist die höhere; die andere, die irdische
(carnalis), die geringere. So groß nun der Unterschied zwischen Sonne und Mond, so groß ist der Abstand zwischen Papst
und Kaiser.“ Im Jus canonicum befindet sich dieser Gedankengang wörtlich im 1. Buch, gewissermaßen als Präambel. (Jus
canonicum, Lib. I. Decr. Tit. 33. cap. 6. De Majoritate et obedienta.) (Quelle: Auszug aus „Kanonisches Recht für Deutschland?“
von Walter Löhde in „Der Quell – Zeitschrift für Geistesfreiheit“ vom 23. 2. 1957; Folge 4, S. 149 bis 157.)
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