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Supplement - baunorm.at

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Derzeit wird an Aktualisierungen der<br />

ÖNORMEN H 6035 als Grundlage für<br />

die Planung und Ausführung von lüftungstechnischen<br />

Anlagen in Hallenbädern<br />

hinsichtlich der hygienischen<br />

und physiologischen Anforderungen<br />

sowie H 6024 gearbeitet, die grundsätzliche<br />

brandschutztechnische Anforderungen<br />

für lüftungstechnische<br />

Anlagen umfasst und die n<strong>at</strong>ionale<br />

Anwendung der Europäischen Norm<br />

EN 15423 ermöglichen wird.<br />

Wärmepumpen und<br />

Luftkonditionierungsgeräte<br />

Im Bereich der Wärmepumpen wurde<br />

2009 intensiv an der Aktualisierung aller<br />

Teile der ÖNORM M 7755 gearbeitet.<br />

Die Überarbeitung erfolgt auf Basis<br />

der Europäischen EN 15450 unter<br />

Berücksichtigung des österreichischen<br />

Markts. Alle bisherigen Teile<br />

werden zu einem Dokument zusammengefasst<br />

und als Ergänzungsnorm<br />

zu ÖNORM EN 15450 konzipiert. Die<br />

Veröffentlichung ist für Anfang 2011<br />

vorgesehen.<br />

Heizkessel für<br />

feste Brennstoffe<br />

Austrian Standards Institute wurde<br />

2009 mit der Leitung der Überarbeitung<br />

der Europäischen Norm EN 303-<br />

5 „Heizkessel für feste Brennstoffe“<br />

beauftragt, um die Bauanforderungen<br />

und die sicherheitstechnischen Festlegungen<br />

den modernen Umweltauflagen<br />

anzupassen. Durch die Verwendung<br />

von Heizkesseln – vorwiegend<br />

im ländlichen Raum – h<strong>at</strong>te man früher<br />

nur „Stückholz und Hackgut“ berücksichtigt.<br />

In den vergangenen Jahren<br />

h<strong>at</strong> sich jedoch die Verwendung<br />

von Holzpresslingen und Pellets<br />

durchgesetzt. Eine Anpassung war<br />

daher dringend erforderlich und soll<br />

rasch realisiert werden. Der Entwurf<br />

wird bereits 2010 vorliegen. In Zeiten<br />

von Problemen mit Gaslieferungen<br />

und stark steigenden Heizölkosten h<strong>at</strong><br />

diese Europäische Norm einen besonderen<br />

Stellenwert. Dazu kommt, dass<br />

Österreich hervorragende Experten<br />

und umfassende Erfahrung auf diesem<br />

Gebiet vorweisen kann.<br />

Erdölprodukte und deren<br />

Substitutionsprodukte<br />

Zu den Schwerpunkten des Komitees<br />

024 „Erdölprodukte und deren<br />

synthetische und pflanzliche Substitutionsprodukte“<br />

zählte 2009 die Erstellung<br />

der ON-Regel ONR 31115. Festgelegt<br />

sind darin Mindestanforderungen<br />

sowie Prüfungen für den Brennstoff<br />

„Heizöl extra leicht“ mit biogenen<br />

Anteilen, die für den Eins<strong>at</strong>z in Ölgeräten<br />

erforderlich sind. Ziel ist, dass diese<br />

Brennstoffqualität in den am Markt<br />

befindlichen Anlagen und Geräten,<br />

gegebenenfalls mit entsprechenden<br />

technischen Modifik<strong>at</strong>ionen, eingesetzt<br />

werden kann. In Abgrenzung zur<br />

ÖNORM C 1109 sind in dieser ONR<br />

Brennstoffe spezifiziert, die neben mineralölstämmigen<br />

Komponenten auch<br />

Komponenten biogener Herkunft enthalten.<br />

Die Entwicklung auf diesem<br />

Fachgebiet ist noch nicht abgeschlossen,<br />

und weitere praktische Erfahrungen<br />

sollen abgewartet werden.<br />

Neu erschienen sind außerdem die<br />

ÖNORMEN EN 228, EN 589, EN 590<br />

und EN 14214, die Anforderungen<br />

und Prüfverfahren für die Kfz-Kraftstoffe<br />

beinhalten – konkret für unverbleite<br />

Ottokraftstoffe, Flüssiggas, Dieselkraftstoff<br />

und Fettsäure-Methylester<br />

(FAME) für Dieselmotoren – und<br />

Eingang in die Kraftstoffverordnung<br />

gefunden haben. Eine der wesentlichen<br />

Änderungen der ÖNORM<br />

EN 590 ist, dass diese Norm nun die<br />

Zugabe von Fettsäure-Methylestern<br />

bis zu einem maximalen Gehalt von<br />

sieben Prozent vorsieht. In EN 228<br />

wurden beispielsweise Anforderungen<br />

an Ethanol für den Eins<strong>at</strong>z als Blendkomponente<br />

aufgenommen. Bei<br />

ÖNORM EN 14214 wurde der Phosphor-Grenzwert<br />

von 10 ppm auf<br />

4 ppm abgesenkt.<br />

Bäderwesen<br />

Bäderwesen<br />

Im Komitee 245 „Bäderwesen“ wurde<br />

die ÖNORM M 6216 „Schwimm- und<br />

Badebecken – Anforderungen an die<br />

Beckenhydraulik und die Wasseraufbereitung“<br />

abgeschlossen. Sie enthält<br />

Bestimmungen für Wasseraufbereitungsanlagen,<br />

die unter die Bestimmungen<br />

von Bäderhygienegesetz<br />

bzw. -verordnung (BHygG, BHygV)<br />

fallen. Durch die Einhaltung der darin<br />

definierten Anforderungen an Beckenhydraulik<br />

und Wasseraufbereitung<br />

wird die in ÖNORM M 6215 geforderte<br />

Beschaffenheit des Wassers sichergestellt.<br />

In der neuen ÖNORM sind<br />

auch Vorgaben an Warmsprudelbecken<br />

(bisher ÖNORM M 6220-1),<br />

Tauchbecken (bisher ÖNORM<br />

M 6219-1) sowie für Warmbecken und<br />

künstliche Bachläufe aufgenommen.<br />

Zur „Bademeisterausbildung“<br />

(ÖNORM S 1150 „Anforderungen an<br />

die Ausbildung von geprüften Bäderbetreuern“)<br />

gab es 2009 Inform<strong>at</strong>ionsveranstaltungen.<br />

Inzwischen sind die<br />

ersten nach dieser ÖNORM ausgebildeten<br />

und geprüften Bademeister im<br />

Eins<strong>at</strong>z - ein wesentlicher Schritt zur<br />

Erhöhung der Sicherheit.<br />

Neue Regelungen gibt es für Planung<br />

und Betrieb der unterschiedlichsten<br />

Arten von Saunaanlagen,<br />

Wärmekammern und Infrarotkabinen.<br />

Dazu wurde die zweiteilige ÖNORM<br />

M 6219 fertig gestellt. Teil 1 regelt<br />

Planung und Betrieb von Saunas und<br />

Saunas in Kombin<strong>at</strong>ion mit Infrarot-<br />

Wärmequellen und Teil 2 Planung und<br />

Betrieb von Infrarotkabinen. Der typische<br />

Werkstoff für Saunaanlagen ist<br />

Holz. Ein dritter Teil – mit Vorgaben<br />

für Wärmekammern und/oder Dampfkammern,<br />

die nicht überwiegend in<br />

Holzbauweise errichtet sind – ist in<br />

Vorbereitung. Diese Norm wird für<br />

Kammern mit einem Temper<strong>at</strong>urbereich<br />

von 30 °C bis 60 °C und bis<br />

nahe 100 % rel<strong>at</strong>iver Luftfeuchte gelten.<br />

Darunter fallen auch Wellnessanwendungen,<br />

wie z. B. Caldarium, Laconium,<br />

Tepidarium.<br />

Schwerpunkte & Trends in der Normung 2009 19

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