25.12.2012 Aufrufe

Supplement - baunorm.at

Supplement - baunorm.at

Supplement - baunorm.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gesundheitswesen<br />

Medizinische Inform<strong>at</strong>ik<br />

Neben der Teilnahme österreichischer<br />

Delegierter an der Europäischen und<br />

Intern<strong>at</strong>ionalen Normung im Bereich<br />

der medizinischen Inform<strong>at</strong>ik – vor allem<br />

auf den Gebieten der Gerätekommunik<strong>at</strong>ion<br />

und der Medik<strong>at</strong>ion (z. B.<br />

Pharmakovigilanz) – liegt der Arbeitsschwerpunkt<br />

des Komitees 238 „Medizinische<br />

Inform<strong>at</strong>ik“ 2009 und in den<br />

kommenden Jahren auf der Umsetzung<br />

der semantischen Interoperabilität.<br />

Interoperabilität wird als die Fähigkeit<br />

unabhängiger, heterogener Systeme<br />

verstanden, möglichst nahtlos zusammenzuarbeiten,<br />

ohne dass dazu<br />

gesonderte Absprachen zwischen den<br />

Systemen notwendig sind. „Semantische“<br />

Interoperabilität bedeutet, dass<br />

D<strong>at</strong>en empfängerseitig unverändert<br />

und autom<strong>at</strong>isiert weiterverarbeitet<br />

werden können. Im medizinischen Bereich<br />

bedeutet das zum Beispiel die<br />

vollautom<strong>at</strong>ische Erstellung von Zeitverläufen<br />

aus einzelnen Laborbefunden<br />

oder die Übernahme einzelner Inform<strong>at</strong>ionen<br />

in Folgedokumente ohne<br />

Medienbruch. Weiters kann die Suche<br />

nach Inform<strong>at</strong>ionen durch semantische<br />

Interoperabilität stark verbessert<br />

werden.<br />

Zur Umsetzung semantischer Interoperabilität<br />

sind organis<strong>at</strong>orische,<br />

rechtliche, vertragliche und technische<br />

Vereinbarungen und Bestimmungen<br />

zu treffen und von den Kommunik<strong>at</strong>ionspartnern<br />

einzuhalten. Dabei sind<br />

„Inform<strong>at</strong>ionsmodelle“ notwendig, die<br />

Möglichkeiten für die Strukturierung<br />

der Inform<strong>at</strong>ion bieten. Darin kennzeichnen<br />

Terminologien, Nomenkl<strong>at</strong>uren,<br />

Codelisten usw. klar und maschinenlesbar,<br />

was die einzelnen Inhalte<br />

bedeuten. Dazu werden Europäische<br />

und Intern<strong>at</strong>ionale Normen auf ihre<br />

Umsetzung geprüft.<br />

Weitere n<strong>at</strong>ionale Arbeitsschwerpunkte<br />

sind die Telemedizin, die Unterstützung<br />

bei der Fortführung der<br />

österreichischen eHealth-Initi<strong>at</strong>ive sowie<br />

die Bearbeitung der CDA-Dokumenttypen<br />

zu den Kernanwendungen<br />

von ELGA (Elektronische Gesundheitsakte).<br />

Dabei sind neben dem Komitee<br />

238 „Medizinische Inform<strong>at</strong>ik“<br />

als das n<strong>at</strong>ionale Spiegelgremium zu<br />

CEN und ISO auch die anderen Unterzeichner<br />

des Ende 2008 zustande ge-<br />

24 Schwerpunkte & Trends in der Normung 2009<br />

kommenen Memorandum of Understanding<br />

(HL7 Austria, IHE Austria,<br />

GS1 Austria und ProRec Austria) eingebunden.<br />

Schutz gegen ionisierende<br />

und nichtionisierende<br />

Strahlen<br />

Auch wenn in Österreich keine Atomkraftwerke<br />

betrieben werden, fallen<br />

dennoch radioaktive Abfälle an – vor<br />

allem aus medizinischen Anwendungen<br />

(Nuklearmedizin). Diese radioaktiven<br />

Abfälle sind temporär im Betrieb<br />

zu lagern, d.h. zeitlich befristet aufzubewahren,<br />

entweder bis zur Abgabe<br />

an eine behördlich bewilligte Einrichtung,<br />

bis zur Rückgabe an den Lieferanten<br />

oder bis zum Abklingen unter<br />

ein von der zuständigen Behörde für<br />

die Ableitung oder Freigabe festgesetztes<br />

Ausmaß der Aktivität. Zum<br />

Schutz der Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer, der Gesellschaft und<br />

der Umwelt sind Anforderungen an<br />

eine sichere temporäre Lagerung notwendig.<br />

Hierfür enthält die im November<br />

2009 überarbeitete ÖNORM<br />

S 2601-1 „Planungsgrundlagen und<br />

Richtlinien für die temporäre Lagerung<br />

von radioaktiven Abfällen“. Ausgenommen<br />

davon sind Abklinganlagen<br />

für flüssigen radioaktiven Abfall, die in<br />

Teil 2 dieser ÖNORM geregelt sind.<br />

„Strahlentherapie“ ist der Sammelbegriff<br />

für die Anwendung ionisierender<br />

Strahlung zur Therapie gutartiger<br />

und vorzugsweise bösartiger Neoplasmen.<br />

Ziel einer optimalen Therapie ist<br />

es, eine ausreichend hohe Dosis im<br />

Krankheitsherd bei weitestgehender<br />

Schonung des gesunden Gewebes zu<br />

erreichen. Bei der Teletherapie – von<br />

griech.: tele (fern) – wirkt die ionisierende<br />

Strahlung von außen auf den<br />

Körper des P<strong>at</strong>ienten ein. Anforderungen<br />

an die Ionis<strong>at</strong>ionskammer-Dosimetrie<br />

in der Teletherapie sind in der<br />

ÖNORM S 5234-3 enthalten, die im<br />

November 2009 vollständig überarbeitet<br />

erschienen ist. In dieser ÖNORM<br />

wird die Ermittlung der Wasser-Energiedosis<br />

in Wasser und der Wasser-<br />

Energiedosisleistung in Wasser mit offenen<br />

luftgefüllten Ionis<strong>at</strong>ionskammern<br />

nach dem Sondenverfahren bei Dosismessungen<br />

in der Teletherapie mit<br />

Co-60-Gammastrahlung und mit<br />

Bremsstrahlung bei Erzeugungsspannungen<br />

im Bereich von 0,1 bis 50 MV<br />

sowie mit Elektronenstrahlung bei nominellen<br />

Energien von 3 bis 50 MeV<br />

geregelt.<br />

Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt<br />

des Komitees 088 „Strahlenschutz“<br />

ist die Entwicklung von<br />

ÖNORMEN zur Sicherung der<br />

Bildqualität in röntgendiagnostischen<br />

Betrieben, die auch zur Unterstützung<br />

der in der Medizinischen Strahlenschutzverordnung<br />

geforderten Qualitätssicherung<br />

dienen. Hierbei ist zwischen<br />

Abnahme- und Konstanzprüfung<br />

zu unterscheiden. Für die Konstanzprüfung<br />

an analogen und digitalen<br />

Durchleuchtungseinrichtungen einschließlich<br />

digitaler Subtraktionsangiographie<br />

(DSA) wurde die ÖNORM<br />

S 5240-4 überarbeitet. Sie ist zusammen<br />

mit den ÖNORMEN S 5240-1<br />

und -2 sowie S 5241 für die Konstanzprüfung<br />

an Durchleuchtungseinrichtungen<br />

mit Röntgenbildverstärker<br />

und Fernsehkette (mit analoger oder<br />

digitaler Bildverarbeitung), digitalem<br />

Röntgenbildempfänger/Fl<strong>at</strong>-Panel-Detektor,<br />

Indirektaufnahmetechnik mittels<br />

Film oder digitaler Bildverarbeitung<br />

vom Ausgangsschirm des Röntgenbildverstärkers,<br />

digitaler Subtraktions-Angiographie<br />

anzuwenden.<br />

Die ÖNORM regelt Verfahren, wie die<br />

Konstanz maßgebender Kenngrößen<br />

zu prüfen ist. Aus den Ergebnissen<br />

kann geschlossen werden, ob das<br />

bilderzeugende System hinreichend<br />

konstant ist. Prüfkriterien sind ausschließlich<br />

die Abweichungen von den<br />

anschließend an die Abnahmeprüfung<br />

ermittelten Bezugswerten.<br />

Qualitätsmanagement im<br />

Gesundheitswesen<br />

Der Bedarf an spezifisch für das Gesundheitswesen<br />

ausgelegten Normen<br />

wächst weiter. Neben ökonomischen<br />

und strukturellen Fragen war 2009<br />

das Qualitätsmanagement einer der<br />

str<strong>at</strong>egischen Entwicklungsbereiche<br />

im Gesundheitswesen. Das Komitee<br />

250 „Qualitätsmanagement in Einrichtungen<br />

des Gesundheitswesens“ erarbeitet<br />

deshalb laufend Normen, die<br />

Führungskräfte und Mitarbeiter im Ge-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!