Supplement - baunorm.at
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Gesundheitswesen<br />
Medizinische Inform<strong>at</strong>ik<br />
Neben der Teilnahme österreichischer<br />
Delegierter an der Europäischen und<br />
Intern<strong>at</strong>ionalen Normung im Bereich<br />
der medizinischen Inform<strong>at</strong>ik – vor allem<br />
auf den Gebieten der Gerätekommunik<strong>at</strong>ion<br />
und der Medik<strong>at</strong>ion (z. B.<br />
Pharmakovigilanz) – liegt der Arbeitsschwerpunkt<br />
des Komitees 238 „Medizinische<br />
Inform<strong>at</strong>ik“ 2009 und in den<br />
kommenden Jahren auf der Umsetzung<br />
der semantischen Interoperabilität.<br />
Interoperabilität wird als die Fähigkeit<br />
unabhängiger, heterogener Systeme<br />
verstanden, möglichst nahtlos zusammenzuarbeiten,<br />
ohne dass dazu<br />
gesonderte Absprachen zwischen den<br />
Systemen notwendig sind. „Semantische“<br />
Interoperabilität bedeutet, dass<br />
D<strong>at</strong>en empfängerseitig unverändert<br />
und autom<strong>at</strong>isiert weiterverarbeitet<br />
werden können. Im medizinischen Bereich<br />
bedeutet das zum Beispiel die<br />
vollautom<strong>at</strong>ische Erstellung von Zeitverläufen<br />
aus einzelnen Laborbefunden<br />
oder die Übernahme einzelner Inform<strong>at</strong>ionen<br />
in Folgedokumente ohne<br />
Medienbruch. Weiters kann die Suche<br />
nach Inform<strong>at</strong>ionen durch semantische<br />
Interoperabilität stark verbessert<br />
werden.<br />
Zur Umsetzung semantischer Interoperabilität<br />
sind organis<strong>at</strong>orische,<br />
rechtliche, vertragliche und technische<br />
Vereinbarungen und Bestimmungen<br />
zu treffen und von den Kommunik<strong>at</strong>ionspartnern<br />
einzuhalten. Dabei sind<br />
„Inform<strong>at</strong>ionsmodelle“ notwendig, die<br />
Möglichkeiten für die Strukturierung<br />
der Inform<strong>at</strong>ion bieten. Darin kennzeichnen<br />
Terminologien, Nomenkl<strong>at</strong>uren,<br />
Codelisten usw. klar und maschinenlesbar,<br />
was die einzelnen Inhalte<br />
bedeuten. Dazu werden Europäische<br />
und Intern<strong>at</strong>ionale Normen auf ihre<br />
Umsetzung geprüft.<br />
Weitere n<strong>at</strong>ionale Arbeitsschwerpunkte<br />
sind die Telemedizin, die Unterstützung<br />
bei der Fortführung der<br />
österreichischen eHealth-Initi<strong>at</strong>ive sowie<br />
die Bearbeitung der CDA-Dokumenttypen<br />
zu den Kernanwendungen<br />
von ELGA (Elektronische Gesundheitsakte).<br />
Dabei sind neben dem Komitee<br />
238 „Medizinische Inform<strong>at</strong>ik“<br />
als das n<strong>at</strong>ionale Spiegelgremium zu<br />
CEN und ISO auch die anderen Unterzeichner<br />
des Ende 2008 zustande ge-<br />
24 Schwerpunkte & Trends in der Normung 2009<br />
kommenen Memorandum of Understanding<br />
(HL7 Austria, IHE Austria,<br />
GS1 Austria und ProRec Austria) eingebunden.<br />
Schutz gegen ionisierende<br />
und nichtionisierende<br />
Strahlen<br />
Auch wenn in Österreich keine Atomkraftwerke<br />
betrieben werden, fallen<br />
dennoch radioaktive Abfälle an – vor<br />
allem aus medizinischen Anwendungen<br />
(Nuklearmedizin). Diese radioaktiven<br />
Abfälle sind temporär im Betrieb<br />
zu lagern, d.h. zeitlich befristet aufzubewahren,<br />
entweder bis zur Abgabe<br />
an eine behördlich bewilligte Einrichtung,<br />
bis zur Rückgabe an den Lieferanten<br />
oder bis zum Abklingen unter<br />
ein von der zuständigen Behörde für<br />
die Ableitung oder Freigabe festgesetztes<br />
Ausmaß der Aktivität. Zum<br />
Schutz der Arbeitnehmerinnen und<br />
Arbeitnehmer, der Gesellschaft und<br />
der Umwelt sind Anforderungen an<br />
eine sichere temporäre Lagerung notwendig.<br />
Hierfür enthält die im November<br />
2009 überarbeitete ÖNORM<br />
S 2601-1 „Planungsgrundlagen und<br />
Richtlinien für die temporäre Lagerung<br />
von radioaktiven Abfällen“. Ausgenommen<br />
davon sind Abklinganlagen<br />
für flüssigen radioaktiven Abfall, die in<br />
Teil 2 dieser ÖNORM geregelt sind.<br />
„Strahlentherapie“ ist der Sammelbegriff<br />
für die Anwendung ionisierender<br />
Strahlung zur Therapie gutartiger<br />
und vorzugsweise bösartiger Neoplasmen.<br />
Ziel einer optimalen Therapie ist<br />
es, eine ausreichend hohe Dosis im<br />
Krankheitsherd bei weitestgehender<br />
Schonung des gesunden Gewebes zu<br />
erreichen. Bei der Teletherapie – von<br />
griech.: tele (fern) – wirkt die ionisierende<br />
Strahlung von außen auf den<br />
Körper des P<strong>at</strong>ienten ein. Anforderungen<br />
an die Ionis<strong>at</strong>ionskammer-Dosimetrie<br />
in der Teletherapie sind in der<br />
ÖNORM S 5234-3 enthalten, die im<br />
November 2009 vollständig überarbeitet<br />
erschienen ist. In dieser ÖNORM<br />
wird die Ermittlung der Wasser-Energiedosis<br />
in Wasser und der Wasser-<br />
Energiedosisleistung in Wasser mit offenen<br />
luftgefüllten Ionis<strong>at</strong>ionskammern<br />
nach dem Sondenverfahren bei Dosismessungen<br />
in der Teletherapie mit<br />
Co-60-Gammastrahlung und mit<br />
Bremsstrahlung bei Erzeugungsspannungen<br />
im Bereich von 0,1 bis 50 MV<br />
sowie mit Elektronenstrahlung bei nominellen<br />
Energien von 3 bis 50 MeV<br />
geregelt.<br />
Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt<br />
des Komitees 088 „Strahlenschutz“<br />
ist die Entwicklung von<br />
ÖNORMEN zur Sicherung der<br />
Bildqualität in röntgendiagnostischen<br />
Betrieben, die auch zur Unterstützung<br />
der in der Medizinischen Strahlenschutzverordnung<br />
geforderten Qualitätssicherung<br />
dienen. Hierbei ist zwischen<br />
Abnahme- und Konstanzprüfung<br />
zu unterscheiden. Für die Konstanzprüfung<br />
an analogen und digitalen<br />
Durchleuchtungseinrichtungen einschließlich<br />
digitaler Subtraktionsangiographie<br />
(DSA) wurde die ÖNORM<br />
S 5240-4 überarbeitet. Sie ist zusammen<br />
mit den ÖNORMEN S 5240-1<br />
und -2 sowie S 5241 für die Konstanzprüfung<br />
an Durchleuchtungseinrichtungen<br />
mit Röntgenbildverstärker<br />
und Fernsehkette (mit analoger oder<br />
digitaler Bildverarbeitung), digitalem<br />
Röntgenbildempfänger/Fl<strong>at</strong>-Panel-Detektor,<br />
Indirektaufnahmetechnik mittels<br />
Film oder digitaler Bildverarbeitung<br />
vom Ausgangsschirm des Röntgenbildverstärkers,<br />
digitaler Subtraktions-Angiographie<br />
anzuwenden.<br />
Die ÖNORM regelt Verfahren, wie die<br />
Konstanz maßgebender Kenngrößen<br />
zu prüfen ist. Aus den Ergebnissen<br />
kann geschlossen werden, ob das<br />
bilderzeugende System hinreichend<br />
konstant ist. Prüfkriterien sind ausschließlich<br />
die Abweichungen von den<br />
anschließend an die Abnahmeprüfung<br />
ermittelten Bezugswerten.<br />
Qualitätsmanagement im<br />
Gesundheitswesen<br />
Der Bedarf an spezifisch für das Gesundheitswesen<br />
ausgelegten Normen<br />
wächst weiter. Neben ökonomischen<br />
und strukturellen Fragen war 2009<br />
das Qualitätsmanagement einer der<br />
str<strong>at</strong>egischen Entwicklungsbereiche<br />
im Gesundheitswesen. Das Komitee<br />
250 „Qualitätsmanagement in Einrichtungen<br />
des Gesundheitswesens“ erarbeitet<br />
deshalb laufend Normen, die<br />
Führungskräfte und Mitarbeiter im Ge-