Supplement - baunorm.at
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Im Herbst 2009 war Wien Zentrum<br />
der weltweiten Normungsaktivitäten<br />
zur Wasserqualität. Das zuständige Intern<strong>at</strong>ionale<br />
Komitee ISO/TC 147<br />
„W<strong>at</strong>er quality“ hielt seine Vollversammlung<br />
bei Austrian Standards<br />
Institute ab. Rund 140 Experten aus<br />
aller Welt nahmen daran teil.<br />
Akustik<br />
Das Komitee 138 „Akustik“ h<strong>at</strong> 2009<br />
die ÖNORM S 5021 „Schalltechnische<br />
Grundlagen für die örtliche und überörtliche<br />
Raumplanung und -ordnung“<br />
überarbeitet. Diese Aktualisierung war<br />
notwendig, um die Norm an die Umgebungslärm-Richtlinie<br />
(2002/49/EG)<br />
und die str<strong>at</strong>egischen Lärmkarten anzupassen.<br />
Die in der vorherigen Ausgabe<br />
angegebenen Grenzwerte (Planungsrichtwert,<br />
Immissionsgrenzwert)<br />
sowohl für den Dauerschallpegel als<br />
auch für den Grundgeräuschpegel<br />
wurden gestrichen und durch Grenzwerte<br />
für „Tag“, „Abend“ und „Nacht“<br />
ersetzt. Außerdem beziehen sich die<br />
Grenzwerte nicht mehr auf den energieäquivalenten<br />
Dauerschallpegel,<br />
sondern wurden durch einen Beurteilungspegel<br />
ersetzt. Damit wurden sowohl<br />
Anpassungswerte als auch eine<br />
Pegelkorrektur über die Bezugszeiträume<br />
eingeführt.<br />
Des Weiteren wurden zahlreiche<br />
Normen aus dem Bereich Akustik an<br />
die neue Europäische Maschinenrichtlinie<br />
(2006/42/EG) angepasst und neu<br />
herausgegeben.<br />
Mit ÖNORM EN 15927 „Dienstleistungen<br />
in der Hörakustik“ wurde unter<br />
aktiver österreichischer Beteiligung<br />
eine Norm für Dienstleistungen des<br />
Hörakustikers entwickelt. Diese Norm<br />
beschreibt den Ablauf der Hörsystemanpassung<br />
vom ersten Kundenkontakt<br />
bis zur Nachsorge. Außerdem<br />
beschreibt diese Norm Anforderungen<br />
an die Ausbildung, die Betriebsausst<strong>at</strong>tung<br />
und an Verhaltensregeln. Ein<br />
Qualitätsmanagement-System sichert<br />
umfassend die Zufriedenheit der Kunden<br />
und deckt alle Elemente der<br />
Dienstleistung ab.<br />
Boden als Pflanzen-<br />
standort, Grünraum<br />
Böden sind lebende Systeme, die ihre<br />
Funktion in Ökosystemen und für den<br />
Menschen nur dann erfüllen können,<br />
wenn sie weitgehend intakt sind. Neg<strong>at</strong>ive<br />
Einflüsse durch menschliche<br />
Tätigkeiten, wie Stoffeinträge aus der<br />
Luft, Bewirtschaftung oder Bodennutzung,<br />
die die standortbedingte Leistungsfähigkeit<br />
übersteigt, gefährden<br />
die ökologische Funktionsfähigkeit der<br />
Böden. Schäden sind oft irreversibel.<br />
Das macht einen besonders sorgsamen<br />
Umgang mit dem „Schutzgut<br />
Boden“ notwendig.<br />
Der Bodenschutz ist als Teilbereich<br />
des Umweltschutzes im Bundesverfassungsgesetz<br />
über den umfassenden<br />
Umweltschutz (BGBl. Nr. 491/<br />
1984) verankert, womit der Boden<br />
verfassungsrechtlich ein Umwelt-<br />
(Schutz)gut ist.<br />
Im Komitee 202 „Boden als Pflanzenstandort“<br />
werden Normen erarbeitet,<br />
die Rahmenbedingungen festlegen,<br />
um die getroffenen Maßnahmen<br />
bewerten, umsetzen und evaluieren zu<br />
können. Dies erfolgt immer stärker<br />
auch auf europäischer und intern<strong>at</strong>ionaler<br />
Ebene, da die Bedeutung dieses<br />
sensiblen Schutzguts zunehmend erkannt<br />
wird. Eine der Grundlagen für<br />
die Zielerreichung sind ÖNORMEN für<br />
physikalische und chemische Bodenuntersuchungen,<br />
die mit der Weiterentwicklung<br />
der Methoden laufend an<br />
den Stand der Technik angepasst<br />
werden.<br />
Der sorgsame Umgang mit dem<br />
Schutzgut Boden erfordert auch, die<br />
Ausbringung von Stoffen auf Böden<br />
zu regeln. Dies geschieht einerseits<br />
durch gesetzliche Vorgaben und andererseits<br />
durch Europäische und n<strong>at</strong>ionale<br />
Normen, die die Anforderungen<br />
an Düngemittel – hier wurde das<br />
Europäische Normenwerk umfassend<br />
aktualisiert – sowie an Bodenverbesserungsmittel<br />
und Kultursubstr<strong>at</strong>e<br />
festlegen.<br />
Grünräume und vor allem Gehölze<br />
sind von hohem Wert für das Ortsund<br />
Landschaftsbild, für das Kleinklima<br />
und für die Erholung der Bevölkerung.<br />
Der Wert des Grünraums und<br />
dabei ganz besonders der eines Gehölzes<br />
entsteht aus den Funktionen<br />
(z. B. Nutz-, Ertrags-, Wohlfahrtsfunktion),<br />
die es erfüllt. Die Erarbeitung<br />
von Festlegungen zur Erhaltung, Nutzung<br />
und Sicherung von Grünräumen<br />
ist Aufgabe des Komitees 229 „Grünraum“.<br />
Neu erarbeitet wurde die ÖNORM<br />
L 1126 „Kleinbadeteiche – Anforderungen<br />
an Planung, Bau, Betrieb, Sanierung<br />
und Überwachung“ gemeinsam<br />
mit dem Komitee 245 „Bäderwesen“.<br />
Die ÖNORM L 1126 regelt die<br />
Anforderungen an künstlich angelegte,<br />
gegen den Untergrund abgedichtete<br />
und mit Wasser beschickte Teiche,<br />
von denen ein Teil zum Baden bestimmt<br />
ist, während der andere Teil<br />
der Regener<strong>at</strong>ion des Wassers auf<br />
biologischer Basis dient. Weiters wurde<br />
intensiv an den Themen Bewässerung<br />
von Grünflächen, Begrünung von<br />
Dächern und Decken auf Bauwerken<br />
sowie der Befestigung von Bauminstall<strong>at</strong>ionen<br />
(wie z. B. von Baumhäusern,<br />
Baumwipfelwegen, Klettergärten)<br />
an lebenden Bäumen gearbeitet.<br />
Schwingungen<br />
Das Komitee 170 „Schwingungen“ h<strong>at</strong><br />
die Überarbeitung der ÖNORM<br />
S 9012 „Beurteilung der Einwirkung<br />
von Schwingungsimmissionen des<br />
landgebundenen Verkehrs auf den<br />
Menschen in Gebäuden – Schwingungen<br />
und sekundärer Luftschall“ abgeschlossen.<br />
In dieser Norm sind Beurteilungsverfahren<br />
und -kriterien angegeben,<br />
damit Menschen in Gebäuden<br />
und insbesondere in Wohnungen so<br />
wenig wie möglich Schwingungsimmissionen<br />
des landgebundenen Verkehrs<br />
ausgesetzt sind. Diese Schwingungsimmissionen<br />
werden von Menschen<br />
als Erschütterungen oder sekundärer<br />
Luftschall wahrgenommen,<br />
sind aber technisch nicht immer zu<br />
vermeiden. Bei Einhaltung der Vorgaben<br />
dieser Norm können in der Regel<br />
Belästigungen für Menschen vermieden<br />
oder auf ein zumutbares Maß reduziert<br />
werden.<br />
Schwerpunkte & Trends in der Normung 2009 29