Jubiläumsschrift zum 675-jährigen Bestehen der Gesellschaft zu Schiffleuten
Der ehemalige Präsident der Gesellschaft zu Schiffleuten und Autor, Heinz Sommer, hat es vortrefflich verstanden, aus seinen beiden umfangreichen, wissenschaftlichen Werken über die Schiffleute, die in jüngster Zeit erschienen sind, eine spannende, kurzweilig zu lesende, unterhaltsame und geschichtlich fundierte Jubiläumsschrift zusammen zu stellen.
Der ehemalige Präsident der Gesellschaft zu Schiffleuten und Autor, Heinz Sommer, hat es vortrefflich verstanden, aus seinen beiden umfangreichen, wissenschaftlichen Werken über die Schiffleute, die in jüngster Zeit erschienen sind, eine spannende, kurzweilig zu lesende, unterhaltsame und geschichtlich fundierte Jubiläumsschrift zusammen zu stellen.
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Fischer und Schiffleute
Wie in der Einleitung erwähnt, ging unsere Gesellschaft aus der der Fischer hervor. Noch am
19. März 1697 äussern sich die Stubengesellen zu ihrer Situation: dass sie sich des fischens,
wann es nichts zu schiffen gibt, nohtwendig behelffen müssind.
Das Fischen war jedoch keineswegs immer ein Notbehelf. Die Mitglieder der Gesellschaft verdienten
mit dem Handel mit Fischen vom Thuner-, und anfänglich vom Bieler- und Murtensee,
gleich viel, wenn nicht mehr, als mit Schiffbau und Schifffahrt. Wegen des Namens
„Schiffleuten“ ging das vergessen. Karl Howald hat sich in seiner guten, 1874 publizierten Gesellschaftsgeschichte
mehr mit den Schiffleuten beschäftigt.
Für viele Berner war und blieb Fisch ein beliebtes Nahrungsmittel. Deshalb musste die Nachfrage
nach hygienisch einwandfreien Fischen befriedigt werden, und das zu einem vernünftigen
Preis. Während die Schiffleute ihr Gewerbe lange Zeit weitgehend intern regeln durften,
galten für die Fischer von Anfang an unzählige von den Räten immer wieder aufs neue erlassene
Vorschriften, die z.T. auch per Anschlag an der Kreuzgasse bekannt gemacht wurden. Da
sich die Fischer nur zu oft darüber hinwegsetzten, nahmen die Räte sie mit Marktordnungen
und Preisvorschriften immer strenger in die Pflicht. 1 Weitere Vorschriften galten dem Schutz
des Fischbestands.
1292 wird erstmals ein Wochenmarkt erwähnt, und 1380 ein Fischmarkt. 2 Er befindet sich zunächst
der Kreuzung zwischen der heutigen Kram- und Kreuzgasse.
Zwischen 1380 und 1400 kaufen die Fischer und Schiffleute das oberste Haus an der heutigen
Gerechtigkeitsgasse sonnseits an idealer Lage nahe an der Fischverkaufsbank und im Zentrum
des Markts. 3
Das Eckhaus Gerechtigkeitsgasse 80 gehörte zusammen mit
dem Hinterhaus bis 1824 der Gesellschaft zu Schiffleuten.
Im Erdgeschoss befanden sich vier vermietete Läden, einer
unter der Laube, zwei an der Kreuzgasse und einer am Rathausplatz,
im 1. Stock die Gaststube und im 2. Stock das Versammlungslokal.
Im grossen Keller standen im 18. Jh. vier
grosse Lagerfässer für 26‘000 Liter Wein.
1824 wurde das Haus dem Staat verkauft, welcher das Rathaus
abbrechen und durch einen Neubau ersetzen wollte.
Unser Haus sollte zu Gunsten eines grösseren Ratshausplatzes
abgerissen werden. 1848 verkaufte es der Kanton für
30‘000 Franken dem Uhrenmacher Perrin aus Tramelan.
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1210: Berns älteste Marktpolizeiverordnung: der Verkauf fauler Fische wird bestraft und führt zur
Einstellung des Verkaufsrechts für bestimmte Zeit. 1357: Verbot des Zwischenhandels. In einem
Umkreis von einer Wegstunde um die Stadt darf man keine Lebensmittel auf Gewinn kaufen. Bauern
haben Lebensmittel, und Fischer die Fische selber auf den Markt zu bringen.
die strasse nid dem vischmerits ze erfüllene mit steinen (pflästern).
1389 wohnten in den untersten Häusern auf der Sonn- und Schattseite der Kramgasse beim Fischmarkt
die Fischer Ulrich Holi, Heinz Nägeli, Heini Thuni, Johann Gross und Hans und Heinz Ebinger.
Sie hatten sicher Kontakt mit dem Venner Niclaus von Gisenstein, dem Besitzer des Hauses, der
1390 an die Neuengasse umzog.
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