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Jubiläumsschrift zum 675-jährigen Bestehen der Gesellschaft zu Schiffleuten

Der ehemalige Präsident der Gesellschaft zu Schiffleuten und Autor, Heinz Sommer, hat es vortrefflich verstanden, aus seinen beiden umfangreichen, wissenschaftlichen Werken über die Schiffleute, die in jüngster Zeit erschienen sind, eine spannende, kurzweilig zu lesende, unterhaltsame und geschichtlich fundierte Jubiläumsschrift zusammen zu stellen.

Der ehemalige Präsident der Gesellschaft zu Schiffleuten und Autor, Heinz Sommer, hat es vortrefflich verstanden, aus seinen beiden umfangreichen, wissenschaftlichen Werken über die Schiffleute, die in jüngster Zeit erschienen sind, eine spannende, kurzweilig zu lesende, unterhaltsame und geschichtlich fundierte Jubiläumsschrift zusammen zu stellen.

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wenn nur 50 Zentner vorhanden sind, sie abgeführt werden, was sie versprochen haben.

Im Frühjahr 1725 gestattete der Rat dem «Äussern Regiment», der aus jungen Burgern gebildeten

Schattenregierung, wie alle paar Jahre den Auszug zu einem Manöver auf das Kirchenfeld.

Der alt-Schwellenmeister Niclaus Schneider erhielt den Auftrag, im Marzili eine Schiffbrugk

schlagen zu lassen und etwelchen Schiffleüten das ze zeigen. Er bat den Rat, die Ehrende

Gesellschaft aufzufordern, die zu den Schiffen eingeteilte Mannschaft aufzubieten: Abraham

Schumacher, Hans Schmid, Heinrich Rychener, Emanuel Gryph, der soeben die Lehre abgeschlossen

hat, und aus Hunziken Hans und Ulli Schmid. 1 Sollend sich bey Niclaus Schneiders

Haus vor Mittag bey guter Zeit einfinden Montag 21. Mai. 2

1737 nimmt Schiffleuten den erwähnten Emanuel Gryph (1703-75) auf, den Sohn der mit dem

Gerber Hans Ulrich Gryph verheirateten Anna Barbara Späting. 1745 zum „ganzen Meister“

ernannt, wird er Schwellen- und 1757-72 Stubenmeister. Sein Sohn Abraham Emanuel (1731-

73) wird 1754 Stubengeselle. Auch er wird Schiff- und Schwellenmeister und 1764-70 Säckelmeister

der Zunft. Seine beiden Söhne sterben leider im Kindesalter.

Eine kleine zusätzliche Verdienstmöglichkeit ergab sich mit den ab 1738 regelmässig im Sommer

organisierten zwei Reisen mit armen Patienten aus dem Inselspital zur Kur im Bad Schinznach,

den Badefahrten. 3

1738 liefen die Konzession von 1722 und auch die von Franz Ludwig Müller von 1718 aus. Um

alle bisshar verspührten beschwehrlichkeiten zu beseitigen, trafen Bern und Solothurn eine

neue Vereinbarung für die Schifffahrt auf der Aare, so dass der transit mehrers beförderet und

das gemeinnüzige commercium wider geäüfnet werde. Solothurn setzt seine alten Rechte

durch und wird an Stelle von Nidau zum Hauptumschlagplatz aller aus Yverdon abwärts und

aus Brugg aufwärts kommender Waren. Bern verzichtet auf das 1679 eingeführte alleinige

Laderecht für seine Schiffleute auf der Strecke nach Brugg, gibt aber die obere Schifffahrt von

Solothurn nach Bern und Yverdon noch nicht aus der Hand. Besondere Regeln gelten für die

beiderseitigen Zurzachschiffe, für die Auffuhr der Berner Landvögte oder für Badefahrten.

Was zwischen den Zurzachermessen von Brugg herauf kommt, steht zu 2/3 Bernern zu -

Schiffleuten aus Bern, Aarburg, Yverdon etc. - und zu 1/3 den Solothurnern.

Das gleichzeitig erlassene Schifffahrtsreglement schreibt vor, dass sich jede Woche abwechselnd

ein Schiff in Solothurn oder Brugg zum Abholen der Waren einfinden muss. Werden die

Schiffleute avisiert, dass Ware für mehr als ein Schiff vorhanden ist, haben sie sich mit den

nötigen Schiffen einzufinden. Sind mindestens 75 Zentner vorhanden, müssen sie fahren.

Die Vereinbarung wurde 1742 bestätigt, und das Reglement 1753 erneut für weitere 10 Jahre.

1743 wird ausserdem das 1722 für die Yverdoner Schiffskompanie erlassene Verbot aufgehoben,

mit ihren Barken nach Solothurn zu fahren, weil die paar noch aktiven Berner die ihnen

zustehenden 2/3 an Fracht zwischen Solothurn und Nidau gar nicht bewältigen können.

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1723 teilt das Meisterbott von Schiffleuten der Zollkammer mit, es und die von Hunziken wollten

sich an das Verbot halten, keine Schiffe zu verkaufen.

Zunftarchiv Schiffleuten 1 S. 58; 5.5.1738: Zu Schifflüthen sind keine verordnete ausszüger, weilen es

alles Schifflüth synd und zu den Schiffbrüggen geordnet. 1798: Der Schwellenmeister muss für eine

Schiffsbrücke gewöhnliche Schiffe liefern. Zur Probe wird am 25.1.98 gegenüber dem äussern Bad in

der Matte eine Brücke über die Aare geschlagen. Sie wird dann bei Dotzigen über die Aare geschlagen,

um den Rückzug der bern. Truppen zu ermöglichen.

Balmer H., Geschichte des Bads Schinznach, Bulletin der Vereinigung Schweizer Petroleum Geologen

und Ingenieure, 1987, S. 27

28

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