Jubiläumsschrift zum 675-jährigen Bestehen der Gesellschaft zu Schiffleuten
Der ehemalige Präsident der Gesellschaft zu Schiffleuten und Autor, Heinz Sommer, hat es vortrefflich verstanden, aus seinen beiden umfangreichen, wissenschaftlichen Werken über die Schiffleute, die in jüngster Zeit erschienen sind, eine spannende, kurzweilig zu lesende, unterhaltsame und geschichtlich fundierte Jubiläumsschrift zusammen zu stellen.
Der ehemalige Präsident der Gesellschaft zu Schiffleuten und Autor, Heinz Sommer, hat es vortrefflich verstanden, aus seinen beiden umfangreichen, wissenschaftlichen Werken über die Schiffleute, die in jüngster Zeit erschienen sind, eine spannende, kurzweilig zu lesende, unterhaltsame und geschichtlich fundierte Jubiläumsschrift zusammen zu stellen.
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1609. 1 Nach der mehrfach vorkommenden Wendung sager oder schifflüt machten Säger
Schiffe, und Schiffmacher waren Säger.
In jede der drei Sägen sollen sich höchstens zwei Meister teilen. Je sechs Stubengesellen sind
bis gegen Ende des 17. Jh. dort an der Arbeit. 1698 sind es nur noch zwei auf der untersten
Säge, welche als die schlechteste galt. 1731 tritt die Gesellschaft zu Schiffleuten an ihre Stelle
und übernimmt auch ihre «Landeren», die Anlegestellen.
Anfänglich holten die Schiffleute speziell gewachsenes Holz für die Schiffe noch aus dem
Bremgartenwald. Als dort das Geeignete nicht mehr zu finden war, mussten sie es in den Wäldern
nördlich von Thun oder am Gurnigel beschaffen.
Aus dem Oberland herabgeflösste Stämme zogen die Säger aus dem Wasser, rollten sie dann
zu den Sägen und bezogen dafür den „Trölerlohn“. Stämme aus dem Grauholz, dem Bremgarten-
und Könizbergwald banden sie in Worblaufen zu Flössen und fuhren Aare abwärts. Die
Stadt bezahlte dafür viele Arbeitstage. Dem schwelimeister von den neunzechen flössen gan
Arberg zemachen, hatt 84 tag für jeden 6 Schilling; und von den flössen gan Arberg zefüren
von jedem 2 Pfund. 2 Die neun flöss gan Arberg zefüren hatt der schwellimeister sampt den
knechten 25 tag für jeden 6 Schilling. Dem Schwellimeister Gilg Schärrer, umb das er zu Worblauffen
min Gnädiger Herren flöss gemacht hatt selbs achtett 2 tag zum Tag jedem 8 Schilling.
Geschnittenes Holz nahmen sie auf den Flössen mit oder brachten es per Schiff ins Waadtland
und gelegentlich sogar nach Thun hinauf.
In der Lehre lernten die angehenden Schiffmacher die für Schiffe geeigneten Tannen, oder
seltener Eichen, auszuwählen. Dafür waren sie häufig in den Wäldern im Oberland unterwegs.
Die Spanten richteten sie mit der Axt zu und bogen über dem Feuer die mit der Axt geglätteten
Planken. Zum Abdichten der Fugen beschafften sie Moos und Schnüre.
Für ein Schiff war viel Holz nötig: für Bretter 40-60 cm dicke etwa 10-15 Meter lange Tannenstämme,
dazu je nach Schiffstyp für die Spanten, an denen man die Planken befestigte, eine
Anzahl mindestens armdicker Bäumchen mit rechtwinklig abstehenden Ästen oder Wurzeln.
Vor allem das Ausgraben oder Fällen dieses Jungwuchses „erödete“ bzw. schädigte die Wälder.
Den Schiffmachern warf der Rat vor, sie würden die Wälder ruinieren. 3 Sie bauten Schiffe
nicht allein für den Eigenbedarf, sondern versuchten um des Verdiensts willen möglichst viele
zu verkaufen. Schon früh werden Abnehmer in Schaffhausen, Laufenburg und Basel und an
den Juraseen erwähnt. Um diese Kunden nicht zu verlieren, erledigten die Sager und Schifflüt
ihre Bestellungen oft vor denen der Stadt und wurden vom Rat zurechtgewiesen. 4
In Basel gab es, anders als in Bern, keinen gewerbsmässigen Schiffbau. Die Basler kauften die
Schiffe den Oberländern ab, u.a. den Schiffmachern in Bern. 1416 führten diese Klage beim
Basler Rat, weil die Basler Schiffleute sie beim Kauf immer wieder übervorteilten. Basel reagierte
empört, als Schiffleute aus Zürich, Bern, Luzern, Schaffhausen und Laufenburg 1450 untereinander
die Preise vereinbarten und beschlossen, den Baslern wegen der Preisdrückerei
keine Schiffe mehr zu verkaufen.
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Stadtarchiv Bern Bauamtsurbar I
1 Pfund=20 Schilling=240 Pfennige
1678: Und nun ermelter Schiffmann Oht ohne das ein gantz schädlicher holtzwurm (!) seye, als habend
ir gnädigen Herren ihme das Schiffmachen auf ein Jahr lang interdiciert.
19. Oktober 1566: An gemeine Stubengsellen zun Schifflüth, das sy ein gemein pott besammlind und
verschaffe, dz unser herren höltzer gesaget werde. 1580: Zedel an die Sager an der Matten, söllend
m.h. böum, so zu laden und latten zu ir Gnaden büwen zu Lussens und Louppen bereit und im wasser
ligen, fürderlich sagen und sunst nützit fürnemmen untzit ir Gnaden sachen verfertiget.
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