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Jubiläumsschrift zum 675-jährigen Bestehen der Gesellschaft zu Schiffleuten

Der ehemalige Präsident der Gesellschaft zu Schiffleuten und Autor, Heinz Sommer, hat es vortrefflich verstanden, aus seinen beiden umfangreichen, wissenschaftlichen Werken über die Schiffleute, die in jüngster Zeit erschienen sind, eine spannende, kurzweilig zu lesende, unterhaltsame und geschichtlich fundierte Jubiläumsschrift zusammen zu stellen.

Der ehemalige Präsident der Gesellschaft zu Schiffleuten und Autor, Heinz Sommer, hat es vortrefflich verstanden, aus seinen beiden umfangreichen, wissenschaftlichen Werken über die Schiffleute, die in jüngster Zeit erschienen sind, eine spannende, kurzweilig zu lesende, unterhaltsame und geschichtlich fundierte Jubiläumsschrift zusammen zu stellen.

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der Verwalter und der Stubengesellen, welche die Fische auf dem Markt verkaufen. Wenig im

Vergleich zum einst einträglichen Geschäft.

Getadelt wird das Verhalten der sogenanten fischweiberen zu Bern, welche daselbst den fischverkouf

treibend. Sie nehmen sich das Recht heraus, andere, die Fisch zum Verkauf bringen,

daran zu hindern. Also soll denselben diser also missbrauchte fischg‘werb abgestrickt sein. 1

Die Ordnung bestimmt Schonzeiten, Mindestfangmasse und die Maschengrösse der Netze.

Der Fang von nicht ausgewachsenen Felchen (Buchfische, Juchfische, Spitzling) ist bei 50

Pfund Busse verboten.

Damit die Fische nicht in Thun liegen bleiben und verderben, befiehlt der Rat 1677 den Fischern

alle Leb- und andere Fisch dem hierzu bestelten Hans Ullrich Studer zu Thun alle Montag,

Mittwuchen und Sambstag 2 zu rechter Zeit und, so weit müglich, vor Mittag in dem preiss

des abermahls in Druck verfertigeten Tax zeübergeben, by 10 Pfunden buss von jedem, so

darwider handlen und die Fisch anderstwohin verkaufen wurde. Die Massnahme schützt den

Fischbestand, weil es sich nicht mehr lohnt jeden Tag Netze zu setzen.

Und soll vorgemelter Studer die Fisch unausgelesen, ouch mit bestmüglicher Manier und ordnung

nach Bern schicken, damit selbige dem allhier bestelten früsch und gut übergeben und

eingezelt werdint.

Weil im Sommer die Menge der nach Bern gelieferten Felchen oft grösser war als die Nachfrage,

ordnete der Rat 1679 an, dass am Montag mehr nit als 300, am Mitwochen 400 und am

Sambstag 800 nach Bern geschickt werdindt. Der Schultheiss in Thun soll Weiher zum Aufbehalten

von Lebfischen erstellen lassen und Flossschiffe beschaffen. 3 In Interlaken und an der

Matte sind dafür Fischkästen vorhanden.

1693 revidiert Bern die Fischertax und die Fischerordnung noch einmal, neu „Allgemeine Fischerordnung“,

weil sie auch für die Aare und den Bielersee gilt. Für die Abwicklung des Kaufs

und Verkaufs der Fische aus dem Oberland sind allein die beiden Fischverwalter zuständig.

Die Fassung wird 1765 leicht präzisiert und bleibt bis zum Untergang des Alten Bern gültig.

Säger - «Schiffmacher» - Schiffmänner - Transportunternehmer

Aus der Gesellschaft der Fischer ging am Ende des 14. Jh. die Gesellschaft der Fischer und

Schiffleute hervor. Viele Mitglieder waren beides.

Bis zum landesweiten Ausbau des Strassennetzes im 18. und des Eisenbahnnetzes im 19. Jh.

wurden Flusssysteme als schnelle und rentable Verkehrswege rege genutzt. Auf der Aare

blühte einst vom Brienzersee bis zur Mündung in den Rhein ein gewerbsmässiger Transport

von Gütern und Personen.

Zur Zeit der Gründung der Stadt Bern gab es nur zwei Brücken über die Aare, eine in Thun und

eine in Bargenbrück/Aarberg. Überall sonst musste man zum Überqueren Fährschiffe benützen.

Auch in Bern, wo vermutlich eine Fähre den Personen- und Warenverkehr an der Nydeck

besorgte, bis 1256 die hölzerne Untertorbrücke sie ablöste. Unterhalb Bern befanden sich um

1300 drei Fähren. Die in Gümmenen über die Saane wird 1288 erstmals erwähnt, die bei

Bremgarten 1306, und die dritte in Unterdettigen wegen eines schweren Unfalls 1311. Sie

gehörte als Lehen der Familie Bubenberg. Der Chronist Konrad Justinger berichtet, am 29. Juni

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Dieses Verbot steht schon in der Fischmarktordnung von 1459.

Die Fahrtage der Schiffe von Thun nach Bern

Flossschiff: kleiner, schiffsähnlicher schwimmfähiger Kasten mit Löchern, den man Schiffen oder

Flössen anhängt. Durch die Löcher strömt für die Lebfische beim Fahren immer frisches Wasser.

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