14.01.2023 Aufrufe

ChefHeads-Club-Magazin#01.23_FINAL

Als kompetenter Partner der Branche sind wir Garant für qualitative Fachinformation und der zeitnahen Übermittlung von Neuigkeiten. Wir sind die beständige Konstante in einer von wechselnden Herausforderungen geprägten Branche. Das bestätigen 15 Jahre Präsenz auf dem Markt und über 10.000 Leser monatlich. Das Magazin aus dem Club der Küchenchefs, mit Eventberichte, Interviews, Sterneköchen, Trends aus der Food-Branche und Neuigkeiten der Gastro-Szene. Bücher-, Wein- und Reise-Tipps die wir empfehlen. Die Aufmachung unseres Magazins ist bewusst als ePaper gewählt, denn Nachhaltigkeit ist uns sehr wichtig. Die übersichtliche Gestaltung und die fachlichen Expertisen machen das ChefHeads-Club-Magazin als Informationsquelle für die Gastronomie und Hotellerie unverzichtbar. Wir bieten Denkanstöße für künftige Richtungen, nehmen Trends auf und schauen hinter Konzepte. Als Fach- und Branchenmagazin gilt unser Fokus der Gastronomie im deutschsprachigen Raum. Wir informieren über Nahrungsmittel und Getränke genauso wie über astronomische Hardware und aktuelle Trends. Wir sind auf Messen, bei Pressekonferenzen und schauen auch hinter die Kulissen. Wir tragen mit unserer Fachkompetenz dazu bei, Produzenten, Industrie und Gastronomie zu vernetzen und informieren auch anhand von Betriebsreportagen und Referenzbeispielen.

Als kompetenter Partner der Branche sind wir Garant für qualitative Fachinformation und der zeitnahen Übermittlung von Neuigkeiten. Wir sind die beständige Konstante in einer von wechselnden Herausforderungen geprägten Branche. Das bestätigen 15 Jahre Präsenz auf dem Markt und über 10.000 Leser monatlich. Das Magazin aus dem Club der Küchenchefs, mit Eventberichte, Interviews, Sterneköchen, Trends aus der Food-Branche und Neuigkeiten der Gastro-Szene. Bücher-, Wein- und Reise-Tipps die wir empfehlen.
Die Aufmachung unseres Magazins ist bewusst als ePaper gewählt, denn Nachhaltigkeit ist uns sehr wichtig. Die übersichtliche Gestaltung und die fachlichen Expertisen machen das ChefHeads-Club-Magazin als Informationsquelle für die Gastronomie und Hotellerie unverzichtbar. Wir bieten Denkanstöße für künftige Richtungen, nehmen Trends auf und schauen hinter Konzepte.
Als Fach- und Branchenmagazin gilt unser Fokus der Gastronomie im deutschsprachigen Raum. Wir informieren über Nahrungsmittel und Getränke genauso wie über astronomische Hardware und aktuelle Trends. Wir sind auf Messen, bei Pressekonferenzen und schauen auch hinter die Kulissen. Wir tragen mit unserer Fachkompetenz dazu bei, Produzenten, Industrie und Gastronomie zu vernetzen und informieren auch anhand von Betriebsreportagen und Referenzbeispielen.

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• Zur Einführung des elektronischen Anwesenheitsbzw.<br />

Arbeitszeiterfassungssystems war bereits<br />

2008 eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat<br />

und Arbeitgeber abgeschlossen worden. Diese<br />

enthielt die Festlegung, dass „keine personenbezogene<br />

Auswertung von Daten“ erfolgen sollte. Diese<br />

Betriebsvereinbarung war immer noch in Kraft. Deshalb<br />

durfte der Arbeitgeber die im System erfassten<br />

Anwesenheitsdaten nicht als Beweis gegen die Mitarbeiter<br />

verwenden.<br />

Blog | Meides - Arbeitsrecht<br />

• Die Videoaufzeichnungen vom Werkseingang waren<br />

vor Gericht ebenfalls nicht verwertbar. In Hinweistexten<br />

zu den Videokameras vor Ort stand:<br />

„Die Daten werden 96 Stunden vorgehalten“. Die<br />

Untersuchung des Verdachts auf Arbeitszeitbetrug<br />

erfolgte jedoch erst ein Jahr nach der betreffenden<br />

Schicht.<br />

Arbeitszeitüberwachung per Videokamera ist ein DSGVO-Verstoß<br />

In Bezug auf die Bilder der Videokamera sah das<br />

Landesarbeitsgericht außerdem ein grundsätzliches<br />

Beweisverwertungsverbot, unabhängig von der Zusage<br />

des Arbeitgebers, die Aufnahmen nur begrenzt<br />

zu speichern. Videoüberwachung sei zur Kontrolle<br />

der geleisteten Arbeitszeiten nicht erforderlich, da<br />

andere, verlässlichere Mittel zur Verfügung stünden,<br />

zum Beispiel Karten und Kartenlesegeräte. Da<br />

Videoüberwachung als Mittel zur Kontrolle von Arbeitszeiten<br />

nicht angemessen war, lag ein Verstoß<br />

gegen Datenschutzrecht vor. Die Verwertung der<br />

Aufnahmen vor Gericht wäre ein Verstoß gegen das<br />

Persönlichkeitsgrundrecht der beiden Arbeitnehmer<br />

gewesen.<br />

Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitkontrolle erfordern solide arbeitsrechtliche<br />

Lösungen<br />

Der vorliegende Fall zeigt an der Videoüberwachung<br />

anschaulich, wie schwierig die arbeitsrechtliche Situation<br />

für Arbeitgeber wird, wenn das Datenschutzrecht<br />

und selbst eingegangene Verpflichtungen<br />

den Bewegungsspielraum einschränken. Es lohnt<br />

sich, die Einführung von Systemen zur Arbeitszeiterfassung<br />

sowie zur Werksüberwachung von einem<br />

erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht begleiten<br />

zu lassen. Er wird solche Stolperfallen rechtzeitig erkennen,<br />

für ihre Vermeidung sorgen und damit spätere<br />

Probleme und Kosten verhindern.<br />

Außerordentliche Kündigungen gehören erst recht<br />

in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalts für<br />

Arbeitsrecht. Andernfalls kann die Trennung selbst<br />

in eindeutigen Konstellationen vor dem Arbeitsgericht<br />

leicht scheitern. Die Folge ist eine erzwungene<br />

Rücknahme der fristlosen Kündigung.<br />

So war es auch hier: Eine offensichtlich rechtlich<br />

nicht abgesicherte Praxis der Videoüberwachung<br />

und eine seit langem bestehende Betriebsvereinbarung<br />

kosteten den Arbeitgeber zwei Niederlagen<br />

vor dem Arbeitsgericht samt den daraus resultierenden<br />

Kosten an Lohnnachzahlungen. Dazu kommen<br />

mögliche hohe Abfindungen für eine einvernehmliche<br />

Vertragsauflösung. Die negativen Folgen für<br />

das Betriebsklima und die Mitarbeitermotivation<br />

liegen auf der Hand.<br />

Antworten auf alle Rechtsfragen zur Arbeitszeit durch eine Fachanwaltskanzlei<br />

von exzellentem Ruf<br />

Rechtsanwalt Dr. Peter Meides ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät<br />

seit vielen Jahren Arbeitgeber und Betriebsräte zu Fragen der Arbeitszeitregelung,<br />

der Betriebsordnung und zulässiger Überwachungsmaßnahmen am<br />

Arbeitsplatz. Sie erreichen die Meides Rechtsanwaltsgesellschaft durch eine<br />

Nachricht an ffm@meides.de.<br />

Das in diesem Beitrag verwendete Foto stammt von pixabay © Peggy_Marco.<br />

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