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GSa163_Sept23_Pausenkulturen

Pausenkulturen

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Praxis: Rundschau <strong>Pausenkulturen</strong><br />

„National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.“<br />

Was ist das? Und warum ist der<br />

Grundschulverband Mitglied?<br />

Das Übereinkommen über die<br />

Rechte des Kindes, das am 20.<br />

November 1989 von der Generalversammlung<br />

der Vereinten Nationen verabschiedet<br />

wurde und am 2. September<br />

1990 völkerrechtlich in Kraft trat, zählt zu<br />

den am meisten unterzeichneten und ratifizierten<br />

Menschenrechtsverträgen. Alle<br />

Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen<br />

(UN) – außer den USA – haben das<br />

Abkommen zwischenzeitlich ratifiziert. Es<br />

anerkennt Kinder als Träger von<br />

Menschenrechten und propagiert u.a. das<br />

Prinzip des Vorrangs des Kindeswohls<br />

und der Antidiskriminierung. Die 54<br />

Artikel der UN-KRK lassen sich inhaltlich<br />

in drei Gruppen gliedern: Förderung und<br />

Entwicklung, Schutz und schließlich<br />

Beteiligung.<br />

Die Bedeutung der UN-KRK für<br />

Grundschulkinder<br />

Für die Schule ergibt sich aus der UN-<br />

KRK u.a., dass sie jedes Kind gemäß<br />

seiner multiplen persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

allseitig fördern<br />

muss. Jede Verarmung des schulischen<br />

Bildungsangebots z. B. durch Wegfall von<br />

sogenannten Nebenfächern oder von<br />

Fremdsprachen vermindert die Chance,<br />

dass jedes Kind sich in der Schule<br />

allseitig bilden kann. Insbesondere die<br />

Auslesemechanismen des deutschen<br />

Schulsystems und die (statistisch hohe)<br />

Abhängigkeit des Schulerfolgs von der<br />

Herkunft zeigen, dass das Prinzip der<br />

Antidiskriminierung verletzt wird. Das<br />

Recht jedes einzelnen Kindes auf Förderung<br />

und Entwicklung der Persönlichkeit<br />

wird nicht ernst genug genommen.<br />

Auch hinsichtlich der Schutzrechte sieht<br />

es an Grundschulen in Deutschland oft<br />

nicht gut aus. So gibt es nur selten ausgearbeitete<br />

Schutzkonzepte. Sogar das<br />

Recht auf Beteiligung aller Kinder (ab<br />

Beginn der Grundschulzeit) ist in vielen<br />

Grundschulen weder strukturell auf<br />

Schulebene (z. B. Schulparlament), auf<br />

Klassenebene (Klassenrat) noch individuell<br />

als Beteiligung an der inhaltlichen<br />

und methodischen Gestaltung<br />

des eigenen Lernprozesses verankert.<br />

Die meisten Grundschulkinder kennen<br />

die Kinderrechte nicht und wissen<br />

auch nicht, wie und wo sie ihr Recht einfordern<br />

können.<br />

Vergleicht man die Kinderrechte mit<br />

den Prinzipien des Grundschulverbands,<br />

so wird deutlich, dass es Sache des GSV<br />

sein muss, sich für die Rechte der Kinder<br />

einzusetzen. Und das heißt, sich auf allen<br />

Ebenen (Bund, Land, Kommune, Einzelschule,<br />

Klassenzimmer) und ressortübergreifend<br />

(z. B. Bildung, Soziales, Gesundheit)<br />

für die Rechte der Kinder und die<br />

Verbesserung der strukturellen, materiellen<br />

und pädagogischen Bedingungen einzusetzen.<br />

Dabei liefert das Netzwerk zur<br />

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention<br />

Austausch, Anregungen und die<br />

Möglichkeit der politischen Intervention.<br />

Monitoring der Umsetzung der<br />

Kinderrechte in Deutschland<br />

Das Bundesministerium für Familie,<br />

Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)<br />

legt alle 5 Jahre dem UN-Ausschuss für<br />

die Rechte des Kindes einen Staatenbericht<br />

vor. Er informiert über die wichtigsten<br />

kinderrechtlichen Entwicklungen<br />

in Deutschland hinsichtlich aller Artikel<br />

der UN-KRK. Zur Überwachung<br />

der Umsetzung der Kinderrechte haben<br />

etwa 100 Staaten eigene Institutionen<br />

beauftragt, die jedoch dem zuständigen<br />

Ministerium nicht unterstellt sind. In<br />

Deutschland ist es das Deutsche Institut<br />

für Menschenrechte e.V. in Berlin,<br />

das für das Monitoring aller Menschenrechte<br />

zuständig ist. Aufgabe des Deutschen<br />

Instituts für Menschenrechte ist<br />

hinsichtlich der UN-KRK die Verfassung<br />

eines Parallelberichts zum Staatenbericht<br />

für Deutschland. Die größte Schwierigkeit<br />

hierbei ist, dass es keine geeignete<br />

Datenlage gibt, um Indikatoren gestützt<br />

Info<br />

die kinderrechtliche Entwicklung in<br />

Deutschland zu verfassen. Ein Monitoring<br />

ist somit auf Informationen aus der<br />

Zivilgesellschaft, aus Nichtregierungsinstitutionen<br />

(NGOs) angewiesen, die<br />

einen möglichst guten Einblick in die<br />

Lage der Kinderrechte in ihrem Tätigkeitsfeld<br />

haben. Zur institutionellen<br />

Absicherung der Zusammenarbeit der<br />

NGOs gründeten diese 1995 anlässlich<br />

der ersten Staatenberichterstattung ein<br />

Netzwerk (National Coalition Deutschland),<br />

das am 21. Juni 2013 als Verein<br />

mit dem Ziel institutionalisiert wurde,<br />

die UN-Kinderrechtskonvention in der<br />

Öffentlichkeit bekannt zu machen und<br />

Verantwortungsträgerinnen auf allen<br />

Ebenen „deutlich zu machen, welche<br />

Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention<br />

folgen und welche<br />

Anstrengungen unternommen werden<br />

müssen, um die Kinderrechte zu verwirklichen“<br />

(Präambel der Satzung des<br />

Vereins). Mittlerweile sind 109 NGOs<br />

in der National Coalition Deutschland<br />

zusammengeschlossen und arbeiten aktiv<br />

in zwei Themennetzwerken. Der Grundschulverband<br />

ist Mitglied der National<br />

Coalition Deutschland und arbeitet seit<br />

seiner Gründung im Themennetzwerk<br />

Bildung mit. Es werden Informationen<br />

ausgetauscht, wie die Mitglieder die Verbreitung<br />

der Kinderrechte vorantreiben.<br />

Einen großen Raum nimmt auch die<br />

Identifikation von Schwachstellen bei der<br />

Umsetzung der Kinderrechte ein. Und<br />

schließlich mündet das Insiderwissen der<br />

Netzwerkmitglieder in den Kreislauf der<br />

Staatenberichterstattung. <br />

Ursula Carle<br />

In einem Video wird der Kreislauf anschaulich beschrieben:<br />

https://t1p.de/Staatenberichterstattung.<br />

Von der Mitarbeit des Grundschulverbands können Grundschulen auch praktisch profitieren,<br />

z. B. durch Materialien, die verschiedene Mitglieder entwickelt haben und<br />

die auf dem Kinderrechteportal gesammelt werden: https://kinderrechte-portal.de/.<br />

38<br />

GS aktuell 163 • September 2023

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