GSa163_Sept23_Pausenkulturen
Pausenkulturen
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Praxis: Rundschau <strong>Pausenkulturen</strong><br />
„National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.“<br />
Was ist das? Und warum ist der<br />
Grundschulverband Mitglied?<br />
Das Übereinkommen über die<br />
Rechte des Kindes, das am 20.<br />
November 1989 von der Generalversammlung<br />
der Vereinten Nationen verabschiedet<br />
wurde und am 2. September<br />
1990 völkerrechtlich in Kraft trat, zählt zu<br />
den am meisten unterzeichneten und ratifizierten<br />
Menschenrechtsverträgen. Alle<br />
Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen<br />
(UN) – außer den USA – haben das<br />
Abkommen zwischenzeitlich ratifiziert. Es<br />
anerkennt Kinder als Träger von<br />
Menschenrechten und propagiert u.a. das<br />
Prinzip des Vorrangs des Kindeswohls<br />
und der Antidiskriminierung. Die 54<br />
Artikel der UN-KRK lassen sich inhaltlich<br />
in drei Gruppen gliedern: Förderung und<br />
Entwicklung, Schutz und schließlich<br />
Beteiligung.<br />
Die Bedeutung der UN-KRK für<br />
Grundschulkinder<br />
Für die Schule ergibt sich aus der UN-<br />
KRK u.a., dass sie jedes Kind gemäß<br />
seiner multiplen persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten<br />
allseitig fördern<br />
muss. Jede Verarmung des schulischen<br />
Bildungsangebots z. B. durch Wegfall von<br />
sogenannten Nebenfächern oder von<br />
Fremdsprachen vermindert die Chance,<br />
dass jedes Kind sich in der Schule<br />
allseitig bilden kann. Insbesondere die<br />
Auslesemechanismen des deutschen<br />
Schulsystems und die (statistisch hohe)<br />
Abhängigkeit des Schulerfolgs von der<br />
Herkunft zeigen, dass das Prinzip der<br />
Antidiskriminierung verletzt wird. Das<br />
Recht jedes einzelnen Kindes auf Förderung<br />
und Entwicklung der Persönlichkeit<br />
wird nicht ernst genug genommen.<br />
Auch hinsichtlich der Schutzrechte sieht<br />
es an Grundschulen in Deutschland oft<br />
nicht gut aus. So gibt es nur selten ausgearbeitete<br />
Schutzkonzepte. Sogar das<br />
Recht auf Beteiligung aller Kinder (ab<br />
Beginn der Grundschulzeit) ist in vielen<br />
Grundschulen weder strukturell auf<br />
Schulebene (z. B. Schulparlament), auf<br />
Klassenebene (Klassenrat) noch individuell<br />
als Beteiligung an der inhaltlichen<br />
und methodischen Gestaltung<br />
des eigenen Lernprozesses verankert.<br />
Die meisten Grundschulkinder kennen<br />
die Kinderrechte nicht und wissen<br />
auch nicht, wie und wo sie ihr Recht einfordern<br />
können.<br />
Vergleicht man die Kinderrechte mit<br />
den Prinzipien des Grundschulverbands,<br />
so wird deutlich, dass es Sache des GSV<br />
sein muss, sich für die Rechte der Kinder<br />
einzusetzen. Und das heißt, sich auf allen<br />
Ebenen (Bund, Land, Kommune, Einzelschule,<br />
Klassenzimmer) und ressortübergreifend<br />
(z. B. Bildung, Soziales, Gesundheit)<br />
für die Rechte der Kinder und die<br />
Verbesserung der strukturellen, materiellen<br />
und pädagogischen Bedingungen einzusetzen.<br />
Dabei liefert das Netzwerk zur<br />
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention<br />
Austausch, Anregungen und die<br />
Möglichkeit der politischen Intervention.<br />
Monitoring der Umsetzung der<br />
Kinderrechte in Deutschland<br />
Das Bundesministerium für Familie,<br />
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)<br />
legt alle 5 Jahre dem UN-Ausschuss für<br />
die Rechte des Kindes einen Staatenbericht<br />
vor. Er informiert über die wichtigsten<br />
kinderrechtlichen Entwicklungen<br />
in Deutschland hinsichtlich aller Artikel<br />
der UN-KRK. Zur Überwachung<br />
der Umsetzung der Kinderrechte haben<br />
etwa 100 Staaten eigene Institutionen<br />
beauftragt, die jedoch dem zuständigen<br />
Ministerium nicht unterstellt sind. In<br />
Deutschland ist es das Deutsche Institut<br />
für Menschenrechte e.V. in Berlin,<br />
das für das Monitoring aller Menschenrechte<br />
zuständig ist. Aufgabe des Deutschen<br />
Instituts für Menschenrechte ist<br />
hinsichtlich der UN-KRK die Verfassung<br />
eines Parallelberichts zum Staatenbericht<br />
für Deutschland. Die größte Schwierigkeit<br />
hierbei ist, dass es keine geeignete<br />
Datenlage gibt, um Indikatoren gestützt<br />
Info<br />
die kinderrechtliche Entwicklung in<br />
Deutschland zu verfassen. Ein Monitoring<br />
ist somit auf Informationen aus der<br />
Zivilgesellschaft, aus Nichtregierungsinstitutionen<br />
(NGOs) angewiesen, die<br />
einen möglichst guten Einblick in die<br />
Lage der Kinderrechte in ihrem Tätigkeitsfeld<br />
haben. Zur institutionellen<br />
Absicherung der Zusammenarbeit der<br />
NGOs gründeten diese 1995 anlässlich<br />
der ersten Staatenberichterstattung ein<br />
Netzwerk (National Coalition Deutschland),<br />
das am 21. Juni 2013 als Verein<br />
mit dem Ziel institutionalisiert wurde,<br />
die UN-Kinderrechtskonvention in der<br />
Öffentlichkeit bekannt zu machen und<br />
Verantwortungsträgerinnen auf allen<br />
Ebenen „deutlich zu machen, welche<br />
Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention<br />
folgen und welche<br />
Anstrengungen unternommen werden<br />
müssen, um die Kinderrechte zu verwirklichen“<br />
(Präambel der Satzung des<br />
Vereins). Mittlerweile sind 109 NGOs<br />
in der National Coalition Deutschland<br />
zusammengeschlossen und arbeiten aktiv<br />
in zwei Themennetzwerken. Der Grundschulverband<br />
ist Mitglied der National<br />
Coalition Deutschland und arbeitet seit<br />
seiner Gründung im Themennetzwerk<br />
Bildung mit. Es werden Informationen<br />
ausgetauscht, wie die Mitglieder die Verbreitung<br />
der Kinderrechte vorantreiben.<br />
Einen großen Raum nimmt auch die<br />
Identifikation von Schwachstellen bei der<br />
Umsetzung der Kinderrechte ein. Und<br />
schließlich mündet das Insiderwissen der<br />
Netzwerkmitglieder in den Kreislauf der<br />
Staatenberichterstattung. <br />
Ursula Carle<br />
In einem Video wird der Kreislauf anschaulich beschrieben:<br />
https://t1p.de/Staatenberichterstattung.<br />
Von der Mitarbeit des Grundschulverbands können Grundschulen auch praktisch profitieren,<br />
z. B. durch Materialien, die verschiedene Mitglieder entwickelt haben und<br />
die auf dem Kinderrechteportal gesammelt werden: https://kinderrechte-portal.de/.<br />
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GS aktuell 163 • September 2023