Zollernalb magazin 2-2023
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<strong>Zollernalb</strong> <strong>magazin</strong><br />
HOLZFEUERUNGEN<br />
WEITERHIN ERLAUBT<br />
Bei den Kachelofentagen <strong>2023</strong> Infos über das neue Gebäudeenergiegesetz einholen<br />
Wer mit moderner Heiztechnik und regenerativem Brennstoff nachhaltig unabhängig<br />
sein möchte, ist mit einer wasserführenden Holzfeuerstätte zukunftssicher aufgestellt.<br />
Das System lässt sich auch mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe kombinieren.<br />
© DJD | GVOB | Gutbrod<br />
(DJD) Das reformierte Gebäudeenergiegesetz<br />
(GEG) soll zum 1. Januar 2024 in<br />
Kraft treten. Auch ab dann werden Einzelraumfeuerstätten<br />
wie Kachelöfen,<br />
Heizkamine oder Kaminöfen erlaubt<br />
sein. Denn das GEG bezieht sich nur auf<br />
Heizungsanlagen, nicht auf klassische<br />
Einzelraumfeuerstätten. Bei den Kachelofentagen<br />
<strong>2023</strong> vom 29. September bis<br />
7. Oktober kann man sich über Kachelöfen,<br />
Heizkamine, Kaminöfen und das<br />
Heizen mit Holz allgemein informieren.<br />
Adressen von Ofenbauern in der Nähe<br />
gibt es auf www.kachelofenwelt.de.<br />
18<br />
Kein Verbot: Nur veraltete Geräte<br />
müssen nachgerüstet oder<br />
ausgetauscht werden<br />
Für den Einbau oder den Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte<br />
gibt es im GEG kein Verbot.<br />
Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben<br />
werden, sofern sie den Anforderungen<br />
der aktuellen Immissionsschutzverordnung<br />
entsprechen. Lediglich veraltete Feuerstätten,<br />
die zwischen 1995 und Ende März 2010<br />
zugelassen wurden, müssen nachgerüstet<br />
oder ausgetauscht werden, wenn sie die Anforderungen<br />
dieser Verordnung nicht erfüllen.<br />
Dies ist unabhängig vom GEG.<br />
Was schreibt das GEG vor?<br />
Laut GEG sollen ab dem 1. Januar 2024 neu<br />
eingebaute Heizungen in Neubauten mit<br />
mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien<br />
betrieben werden. Für Bestandsgebäude<br />
gilt eine Übergangsfrist, bis die Kommunen<br />
bis 2026 beziehungsweise 2028 eine konkrete<br />
Wärmeplanung zur umweltfreundlichen<br />
Umgestaltung ihrer Heizinfrastruktur, etwa<br />
mit Nah- oder Fernwärme, erarbeitet haben.<br />
Für Bestandsgebäude gilt: Funktionierende<br />
Öl- oder Gasthermen müssen nicht ausgetauscht<br />
werden und auch defekte Heizungen<br />
dürfen repariert werden. Erst wenn die