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April 2024

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare ! Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare !
Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

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Borkum-Aktuell<br />

Recht Aktuell<br />

DAS INSELMAGAZIN<br />

Rechtsanwältin Franziska Hentschel über Ihr gutes Recht<br />

Diesmal: P-Konto •Verlobung<br />

Die Rechtsanwältin Franziska<br />

Hentschel beantwortet hier<br />

Ihre Fragen und gibt allgemeingültig<br />

juristische Hinweise<br />

und berichtet über die aktuelle<br />

Rechtsprechung zu interessanten<br />

Themen. Haben Sie bitte<br />

Verständnis dafür, dass es sich<br />

hierbei immer nur um allgemeingültige<br />

Aussagen zu Rechten<br />

und Pflichten handeln darf<br />

und nicht auf spezielle Problematiken<br />

eingegangen werden<br />

kann.<br />

?<br />

Gegen mich liegt ein Titel vor.<br />

Der Gläubiger hat angekündigt,<br />

mein Konto zu pfänden. Nunmehr<br />

meinte ein Freund zu mir,<br />

dass ich ein sog. P-Konto einrichten<br />

kann. Was ist ein P-Konto?<br />

Zunächst ist zu klären ob überhaupt<br />

ein Titel gegen Sie vorliegt.<br />

Es gibt unterschiedliche Arten<br />

von Vollstreckungstitel (kurz Titel).<br />

Die häufigsten sind :<br />

1. Endurteile gemäß § 704 ZPO,<br />

welche rechtskräftig (§ 705 ZPO)<br />

und vorläufig vollstreckbar (§§ 708<br />

ff. ZPO) sind;<br />

2. Titel gemäß § 794 ZPO, darunter<br />

gerichtliche Vergleiche, die zur Beilegung<br />

des Rechtsstreits abgeschlossen<br />

wurden;<br />

3. Kostenfestsetzungsbeschlüsse;<br />

4. Entscheidungen, gegen die das<br />

Rechtsmittel der Beschwerde stattfindet;<br />

5. Vollstreckungsbescheide;<br />

6. Entscheidungen, die Schiedssprüche<br />

für vollstreckbar erklären, sofern<br />

die Entscheidungen rechtskräftig<br />

oder für vorläufig vollstreckbar erklärt<br />

sind;<br />

§<br />

§ §<br />

7. Urkunden, die von einem deutschen<br />

Gericht oder von einem deutschen<br />

Notar innerhalb der Grenzen<br />

seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen<br />

Form aufgenommen<br />

sind, sofern der Schuldner sich in<br />

der Urkunde wegen des zu bezeichnenden<br />

Anspruchs der sofortigen<br />

Zwangsvollstreckung unterworfen<br />

hat; (nicht abschließend)<br />

Sofern es richtig ist, dass der Gläubiger<br />

sowas vorliegen hat, besteht<br />

die Gefahr einer Kontopfändung.<br />

In der Regel ist es so, dass sobald<br />

eine Kontopfändung vorliegt,<br />

Sie über das Geld, welches sich<br />

auf Ihrem Konto befindet, nicht<br />

mehr verfügen können. Das sogenannte<br />

„Pfändungsschutzkonto“<br />

(P-Konto) kann dazu führen, dass<br />

Sie zumindest über den monatlichen<br />

Freibetrag in Höhe von<br />

derzeit 1.410,00 Euro (Stand<br />

01.07.2023) verfügen können.<br />

Vor diesem Hintergrund ist eine<br />

Umwandlung Ihres Kontos in ein<br />

P-Konto anzuraten.<br />

Sobald Sie Ihr Konto in ein P-Konto<br />

umgewandelt haben, können<br />

Sie jeden Monat über den monatlichen<br />

Freibetrag in Höhe von<br />

1.410,00 € verfügen. Selbst, wenn<br />

der Gläubiger von seiner Drohung<br />

Gebrauch macht und Ihr Konto<br />

pfändet, haben Sie diesen monatlichen<br />

Betrag zur Verfügung.<br />

Bei diesem monatlichen Freibetrag<br />

wird nicht unterschieden<br />

woher das Geld kommt. So kann<br />

es sich um Einkommen oder aber<br />

auch um Sozialleistungen etc. handeln.<br />

Es gibt die Möglichkeit, diesen monatlichen<br />

Freibetrag zu erhöhen.<br />

Hierzu bedarf es jedoch etlicher<br />

Voraussetzungen. Sofern Sie ge-<br />

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