April 2024
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare ! Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare !
Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
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Borkum-Aktuell<br />
Recht Aktuell<br />
DAS INSELMAGAZIN<br />
Rechtsanwältin Franziska Hentschel über Ihr gutes Recht<br />
Diesmal: P-Konto •Verlobung<br />
Die Rechtsanwältin Franziska<br />
Hentschel beantwortet hier<br />
Ihre Fragen und gibt allgemeingültig<br />
juristische Hinweise<br />
und berichtet über die aktuelle<br />
Rechtsprechung zu interessanten<br />
Themen. Haben Sie bitte<br />
Verständnis dafür, dass es sich<br />
hierbei immer nur um allgemeingültige<br />
Aussagen zu Rechten<br />
und Pflichten handeln darf<br />
und nicht auf spezielle Problematiken<br />
eingegangen werden<br />
kann.<br />
?<br />
Gegen mich liegt ein Titel vor.<br />
Der Gläubiger hat angekündigt,<br />
mein Konto zu pfänden. Nunmehr<br />
meinte ein Freund zu mir,<br />
dass ich ein sog. P-Konto einrichten<br />
kann. Was ist ein P-Konto?<br />
Zunächst ist zu klären ob überhaupt<br />
ein Titel gegen Sie vorliegt.<br />
Es gibt unterschiedliche Arten<br />
von Vollstreckungstitel (kurz Titel).<br />
Die häufigsten sind :<br />
1. Endurteile gemäß § 704 ZPO,<br />
welche rechtskräftig (§ 705 ZPO)<br />
und vorläufig vollstreckbar (§§ 708<br />
ff. ZPO) sind;<br />
2. Titel gemäß § 794 ZPO, darunter<br />
gerichtliche Vergleiche, die zur Beilegung<br />
des Rechtsstreits abgeschlossen<br />
wurden;<br />
3. Kostenfestsetzungsbeschlüsse;<br />
4. Entscheidungen, gegen die das<br />
Rechtsmittel der Beschwerde stattfindet;<br />
5. Vollstreckungsbescheide;<br />
6. Entscheidungen, die Schiedssprüche<br />
für vollstreckbar erklären, sofern<br />
die Entscheidungen rechtskräftig<br />
oder für vorläufig vollstreckbar erklärt<br />
sind;<br />
§<br />
§ §<br />
7. Urkunden, die von einem deutschen<br />
Gericht oder von einem deutschen<br />
Notar innerhalb der Grenzen<br />
seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen<br />
Form aufgenommen<br />
sind, sofern der Schuldner sich in<br />
der Urkunde wegen des zu bezeichnenden<br />
Anspruchs der sofortigen<br />
Zwangsvollstreckung unterworfen<br />
hat; (nicht abschließend)<br />
Sofern es richtig ist, dass der Gläubiger<br />
sowas vorliegen hat, besteht<br />
die Gefahr einer Kontopfändung.<br />
In der Regel ist es so, dass sobald<br />
eine Kontopfändung vorliegt,<br />
Sie über das Geld, welches sich<br />
auf Ihrem Konto befindet, nicht<br />
mehr verfügen können. Das sogenannte<br />
„Pfändungsschutzkonto“<br />
(P-Konto) kann dazu führen, dass<br />
Sie zumindest über den monatlichen<br />
Freibetrag in Höhe von<br />
derzeit 1.410,00 Euro (Stand<br />
01.07.2023) verfügen können.<br />
Vor diesem Hintergrund ist eine<br />
Umwandlung Ihres Kontos in ein<br />
P-Konto anzuraten.<br />
Sobald Sie Ihr Konto in ein P-Konto<br />
umgewandelt haben, können<br />
Sie jeden Monat über den monatlichen<br />
Freibetrag in Höhe von<br />
1.410,00 € verfügen. Selbst, wenn<br />
der Gläubiger von seiner Drohung<br />
Gebrauch macht und Ihr Konto<br />
pfändet, haben Sie diesen monatlichen<br />
Betrag zur Verfügung.<br />
Bei diesem monatlichen Freibetrag<br />
wird nicht unterschieden<br />
woher das Geld kommt. So kann<br />
es sich um Einkommen oder aber<br />
auch um Sozialleistungen etc. handeln.<br />
Es gibt die Möglichkeit, diesen monatlichen<br />
Freibetrag zu erhöhen.<br />
Hierzu bedarf es jedoch etlicher<br />
Voraussetzungen. Sofern Sie ge-<br />
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