von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW
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Themen<br />
Ernährungs- und agrarpolitischer Bericht 2002<br />
der Bundesregierung<br />
I. Lage der Agrarwirtschaft (Auszug)<br />
Maßnahmen<br />
1. Die Beseitigung staatlicher Defizite bei der<br />
Lebensmittelsicherheit gehört auf nationaler<br />
und EU-Ebene zu den Schwerpunkten<br />
der Verbraucherpolitik. Das Bundesinstitut<br />
für Risikobewertung, und das Bundesamt für<br />
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />
sind zum 1. Januar 2002 im Vorgriff auf<br />
die zu treffende gesetzliche Regelung jeweils<br />
als unselbstständige Anstalten des öffentlichen<br />
Rechts errichtet worden. Damit wurden<br />
in Deutschland im institutionell-organisatorischen<br />
Bereich die Voraussetzungen für<br />
eine verbesserte Koordinierung, und Zusammenarbeit<br />
zwischen EU, Bund und Ländern<br />
bei der Wahrnehmung <strong>von</strong> Rechtsetzungs-,<br />
Kontroll- und Überwachungsaufgaben geschaffen.<br />
Die Schaffung der Europäischen<br />
Lebensmittelbehörde sowie insbesondere<br />
die Festlegung <strong>von</strong> Maßnahmen zum Schutz<br />
vor gesundheitlichen Gefährdungen im Rahmen<br />
der EU-Basisverordnung, sollen EUweit<br />
die Lebensmittelsicherheit erhöhen und<br />
das Vertrauen der Verbraucher in die erzeugten<br />
Lebensmittel wiedergewinnen.<br />
Im Anschluss an das Auftreten der ersten<br />
BSE-Fälle in Deutschland gehörten Maßnahmen<br />
zum wirksamen Schutz der Verbraucher<br />
vor BSE zu den vordringlichsten Aufgaben.<br />
Die Bundesregierung hat dabei in vielen Fällen<br />
<strong>von</strong> der Möglichkeit Gebrauch gemacht,<br />
über die EU-Regelungen hinausgehende<br />
Bestimmungen zu erlassen. Es wurden u. a.<br />
folgende Maßnahmen beschlossen:<br />
– Alle über 24 Monate alten Rinder, die<br />
geschlachtet werden, sind mit BSE-<br />
Schnelltests zu untersuchen.<br />
– Die Liste der Risikomaterialien <strong>von</strong><br />
Wiederkäuern, die für die Herstellung <strong>von</strong><br />
Lebens-, Futter- und Düngemitteln verboten<br />
sind, wurde schrittweise erweitert.<br />
– Die Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen<br />
sind gehalten, durch geeignete<br />
Verfahren das Kontaminationsrisiko durch<br />
Risikomaterial auszuschließen.<br />
– Die Vorschriften zur Herstellung, <strong>von</strong><br />
Separatorenfleisch wurden verschärft.<br />
– Nach wie vor gelten weitreichende Verbote<br />
für die Verfütterung <strong>von</strong> tierischen Proteinen<br />
und Fetten an Nutztiere, die zur<br />
Gewinnung <strong>von</strong> Lebensmitteln bestimmt<br />
sind.<br />
Darüber hinaus hat die Bundesregierung<br />
unter Beteiligung der Wissenschaft ein Konzept<br />
zur Erforschung <strong>von</strong> BSE, der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit<br />
und ähnlichen Erkrankungen<br />
beschlossen. Mit Beginn des Jahres<br />
2001 ist zudem das Institut für neue und<br />
108<br />
neuartige Tierseuchenerreger an der<br />
Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten<br />
der Tiere errichtet worden.<br />
Von den BSE-Folgekosten trägt der Bund<br />
den deutschen Finanzierungsanteil an den<br />
aus, dem EU-Haushalt finanzierten BSEbedingten<br />
Maßnahmen und den nationalen<br />
Anteil an den EU-veranlassten Herauskaufaktionen<br />
<strong>von</strong> älteren Rindern. Die Kosten<br />
der Entsorgung der Futtenmittelaltbestände<br />
hat der Bund in landwirtschaftlichen Betrieben<br />
vollständig und in den Betrieben der<br />
Wirtschaft teilweise übernommen.<br />
Die freie Wahl des Verbrauchers bei Lebensmitteln<br />
setzt voraus, dass deren Qualität<br />
erkennbar ist. Eine objektive und verbrauchergerechte<br />
Information ist zudem unverzichtbar,<br />
um mit höherer Qualität auch einen<br />
angemessenen Marktpreis zu erzielen. Mit<br />
der Schaffung, des Bio-Siegels für Produkte<br />
des ökologischen Landhaus konnte hier ein<br />
erster wichtiger Schritt getan werden. Verbraucher<br />
können schnell und eindeutig<br />
erkennen, welche Biolebensmittel nach den<br />
kontrollierten Standards der EG-Öko-Verordnung<br />
erzeugt wurden. Auf Initiative der<br />
Bundesregierung wurden auch für konventionell<br />
erzeugte Produkte die Weichen für<br />
eine glaubwürdige und transparente Qualitätssicherung<br />
über alle Stufen der Produktionskette<br />
durch die Gründung, der „Qualität<br />
und Sicherheit GmbH” (QS) sowie die<br />
Einführung des QS-Prüfzeichens gestellt.<br />
Zur Verbesserung der Markttransparenz und<br />
Stärkung des selbstbestimmten Verbraucherverhaltens<br />
beabsichtigt die Bundesregierung<br />
ein Verbraucherinformationsgesetz<br />
zu erlassen.<br />
2. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist<br />
unabdingbare Voraussetzung für das Inverkehrbringen<br />
<strong>von</strong> Lebensmitteln. Maßnahmen<br />
zu deren Sicherstellung beginnen<br />
bereits im Vorleistungsbereich. Der Bund hat<br />
gemeinsam mit den Ländern ein Kontrollprogramm<br />
mit verbindlichen Vorgaben für<br />
eine ziel- und risikoorientierte Futtermittelüberwachung,<br />
besonders hinsichtlich verbraucher-<br />
und tiergesundheitsrelevanter Kriterien,<br />
erarbeitet. Im deutschen Futtermittelrecht<br />
wurde zudem die Voraussetzung für<br />
die freiwillige Anwendung der offenen<br />
Deklaration bei Mischfuttermitteln im Vorgriff<br />
auf eine zu erwartende EU-Regelung<br />
geschaffen. Darüber hinaus wurde <strong>von</strong> der<br />
Normenkommission des Zentralausschusses<br />
der deutschen Landwirtschaft eine Positivliste<br />
für Futtermittel erstellt. Auf dem Weg,<br />
den Ausstieg aus der Verwendung antibiotischer<br />
Leistungsförderer als Futtermittelzusatzstoffe<br />
so schnell wie möglich zu vollzie-<br />
hen, konnte die Bundesregierung mit den<br />
Verbänden bereits den Verzicht der Verwendung,<br />
dieser Stoffe in Standardfuttermitteln<br />
vereinbaren. Mit der Einführung des<br />
Bestandsbuches muss der Tierhalter jede<br />
Anwendung <strong>von</strong> apothekenpflichtigen Arzneimitteln<br />
eintragen. Dies hilft ihm, die vorgeschriebenen<br />
Wartezeiten einzuhalten.<br />
Im Umgang mit der Grünen Gentechnik sind<br />
Chancen und Risiken sorgfältig abzuwägen.<br />
Die Bundesregierung führt deshalb einen<br />
gesellschaftlichen Diskurs über die verantwortbaren<br />
Potenziale der Grünen Gentechnik<br />
durch. Mit der Vorlage der Verordnungsvorschläge<br />
zur Zulassung, Kennzeichnung,<br />
und Rückverfolgbarkeit <strong>von</strong> gentechnisch<br />
veränderten Lebens- und Futtermitteln hat<br />
die KOM auf die in der Vergangenheit<br />
immer wieder <strong>von</strong> den Mitgliedstaaten<br />
geforderte ergänzende Regelung in diesem<br />
Bereich reagiert.<br />
3. Die Neuorientierung der Agrarpolitik<br />
beinhaltet auch die Hinwendung zu tiergerechteren<br />
Haltungsformen. Mit den neuen<br />
Bestimmungen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung<br />
konnten entscheidende<br />
Verbesserungen für die Legehennenhaltung<br />
in Deutschland erreicht werden. Legehennen<br />
dürfen künftig grundsätzlich nur noch<br />
unter tiergerechten Bedingungen, wie sie<br />
bereits in Boden-, Volieren- und Freilandhaltung<br />
erfüllt sind, gehalten werden. Gleichzeitig<br />
sollen mit dem beabsichtigten Bundesprogramm<br />
„Tiergerechte Haltungsverfahren“<br />
Investitionen baulicher und technischer<br />
Art zur Verbesserung, der Haltungsverfahren<br />
bei Legehennen gefördert werden.<br />
Für die Schweinehaltung hat der Agrarministerrat<br />
ebenfalls verbesserte tierschutzrechtliche<br />
Bestimmungen beschlossen, die demnächst<br />
in deutsches Recht übernommen<br />
werden sollen. Auf EU-Ebene setzt sich die<br />
Bundesregierung weiterhin für eine Verbesserung<br />
der Haltungsbedingungen <strong>von</strong> Tieren<br />
sowie eine deutliche Verkürzung der Höchsttransportzeiten<br />
für Schlachttiere und die<br />
Streichung der Exporterstattungen für<br />
Schlachtrinder ein.<br />
4. Der ökologische Landbau entspricht<br />
heute schon weitgehend den Kriterien einer<br />
auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Landbewirtschaftung<br />
und wird deshalb <strong>von</strong> der<br />
Bundesregierung in besonderer Weise gefördert.<br />
Im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung der Agrarstruktur und<br />
des Küstenschutzes“ (GAK) für das Jahr 2002<br />
werden die zur Förderung ökologischer Verfahren<br />
gewährten Flächenprämien deutlich<br />
angehoben. Für die Jahre 2002 und 2003<br />
wird ein Bundesprogramm „Ökolandbau”