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von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW

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Themen<br />

Ernährungs- und agrarpolitischer Bericht 2002<br />

der Bundesregierung<br />

I. Lage der Agrarwirtschaft (Auszug)<br />

Maßnahmen<br />

1. Die Beseitigung staatlicher Defizite bei der<br />

Lebensmittelsicherheit gehört auf nationaler<br />

und EU-Ebene zu den Schwerpunkten<br />

der Verbraucherpolitik. Das Bundesinstitut<br />

für Risikobewertung, und das Bundesamt für<br />

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />

sind zum 1. Januar 2002 im Vorgriff auf<br />

die zu treffende gesetzliche Regelung jeweils<br />

als unselbstständige Anstalten des öffentlichen<br />

Rechts errichtet worden. Damit wurden<br />

in Deutschland im institutionell-organisatorischen<br />

Bereich die Voraussetzungen für<br />

eine verbesserte Koordinierung, und Zusammenarbeit<br />

zwischen EU, Bund und Ländern<br />

bei der Wahrnehmung <strong>von</strong> Rechtsetzungs-,<br />

Kontroll- und Überwachungsaufgaben geschaffen.<br />

Die Schaffung der Europäischen<br />

Lebensmittelbehörde sowie insbesondere<br />

die Festlegung <strong>von</strong> Maßnahmen zum Schutz<br />

vor gesundheitlichen Gefährdungen im Rahmen<br />

der EU-Basisverordnung, sollen EUweit<br />

die Lebensmittelsicherheit erhöhen und<br />

das Vertrauen der Verbraucher in die erzeugten<br />

Lebensmittel wiedergewinnen.<br />

Im Anschluss an das Auftreten der ersten<br />

BSE-Fälle in Deutschland gehörten Maßnahmen<br />

zum wirksamen Schutz der Verbraucher<br />

vor BSE zu den vordringlichsten Aufgaben.<br />

Die Bundesregierung hat dabei in vielen Fällen<br />

<strong>von</strong> der Möglichkeit Gebrauch gemacht,<br />

über die EU-Regelungen hinausgehende<br />

Bestimmungen zu erlassen. Es wurden u. a.<br />

folgende Maßnahmen beschlossen:<br />

– Alle über 24 Monate alten Rinder, die<br />

geschlachtet werden, sind mit BSE-<br />

Schnelltests zu untersuchen.<br />

– Die Liste der Risikomaterialien <strong>von</strong><br />

Wiederkäuern, die für die Herstellung <strong>von</strong><br />

Lebens-, Futter- und Düngemitteln verboten<br />

sind, wurde schrittweise erweitert.<br />

– Die Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen<br />

sind gehalten, durch geeignete<br />

Verfahren das Kontaminationsrisiko durch<br />

Risikomaterial auszuschließen.<br />

– Die Vorschriften zur Herstellung, <strong>von</strong><br />

Separatorenfleisch wurden verschärft.<br />

– Nach wie vor gelten weitreichende Verbote<br />

für die Verfütterung <strong>von</strong> tierischen Proteinen<br />

und Fetten an Nutztiere, die zur<br />

Gewinnung <strong>von</strong> Lebensmitteln bestimmt<br />

sind.<br />

Darüber hinaus hat die Bundesregierung<br />

unter Beteiligung der Wissenschaft ein Konzept<br />

zur Erforschung <strong>von</strong> BSE, der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit<br />

und ähnlichen Erkrankungen<br />

beschlossen. Mit Beginn des Jahres<br />

2001 ist zudem das Institut für neue und<br />

108<br />

neuartige Tierseuchenerreger an der<br />

Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten<br />

der Tiere errichtet worden.<br />

Von den BSE-Folgekosten trägt der Bund<br />

den deutschen Finanzierungsanteil an den<br />

aus, dem EU-Haushalt finanzierten BSEbedingten<br />

Maßnahmen und den nationalen<br />

Anteil an den EU-veranlassten Herauskaufaktionen<br />

<strong>von</strong> älteren Rindern. Die Kosten<br />

der Entsorgung der Futtenmittelaltbestände<br />

hat der Bund in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

vollständig und in den Betrieben der<br />

Wirtschaft teilweise übernommen.<br />

Die freie Wahl des Verbrauchers bei Lebensmitteln<br />

setzt voraus, dass deren Qualität<br />

erkennbar ist. Eine objektive und verbrauchergerechte<br />

Information ist zudem unverzichtbar,<br />

um mit höherer Qualität auch einen<br />

angemessenen Marktpreis zu erzielen. Mit<br />

der Schaffung, des Bio-Siegels für Produkte<br />

des ökologischen Landhaus konnte hier ein<br />

erster wichtiger Schritt getan werden. Verbraucher<br />

können schnell und eindeutig<br />

erkennen, welche Biolebensmittel nach den<br />

kontrollierten Standards der EG-Öko-Verordnung<br />

erzeugt wurden. Auf Initiative der<br />

Bundesregierung wurden auch für konventionell<br />

erzeugte Produkte die Weichen für<br />

eine glaubwürdige und transparente Qualitätssicherung<br />

über alle Stufen der Produktionskette<br />

durch die Gründung, der „Qualität<br />

und Sicherheit GmbH” (QS) sowie die<br />

Einführung des QS-Prüfzeichens gestellt.<br />

Zur Verbesserung der Markttransparenz und<br />

Stärkung des selbstbestimmten Verbraucherverhaltens<br />

beabsichtigt die Bundesregierung<br />

ein Verbraucherinformationsgesetz<br />

zu erlassen.<br />

2. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist<br />

unabdingbare Voraussetzung für das Inverkehrbringen<br />

<strong>von</strong> Lebensmitteln. Maßnahmen<br />

zu deren Sicherstellung beginnen<br />

bereits im Vorleistungsbereich. Der Bund hat<br />

gemeinsam mit den Ländern ein Kontrollprogramm<br />

mit verbindlichen Vorgaben für<br />

eine ziel- und risikoorientierte Futtermittelüberwachung,<br />

besonders hinsichtlich verbraucher-<br />

und tiergesundheitsrelevanter Kriterien,<br />

erarbeitet. Im deutschen Futtermittelrecht<br />

wurde zudem die Voraussetzung für<br />

die freiwillige Anwendung der offenen<br />

Deklaration bei Mischfuttermitteln im Vorgriff<br />

auf eine zu erwartende EU-Regelung<br />

geschaffen. Darüber hinaus wurde <strong>von</strong> der<br />

Normenkommission des Zentralausschusses<br />

der deutschen Landwirtschaft eine Positivliste<br />

für Futtermittel erstellt. Auf dem Weg,<br />

den Ausstieg aus der Verwendung antibiotischer<br />

Leistungsförderer als Futtermittelzusatzstoffe<br />

so schnell wie möglich zu vollzie-<br />

hen, konnte die Bundesregierung mit den<br />

Verbänden bereits den Verzicht der Verwendung,<br />

dieser Stoffe in Standardfuttermitteln<br />

vereinbaren. Mit der Einführung des<br />

Bestandsbuches muss der Tierhalter jede<br />

Anwendung <strong>von</strong> apothekenpflichtigen Arzneimitteln<br />

eintragen. Dies hilft ihm, die vorgeschriebenen<br />

Wartezeiten einzuhalten.<br />

Im Umgang mit der Grünen Gentechnik sind<br />

Chancen und Risiken sorgfältig abzuwägen.<br />

Die Bundesregierung führt deshalb einen<br />

gesellschaftlichen Diskurs über die verantwortbaren<br />

Potenziale der Grünen Gentechnik<br />

durch. Mit der Vorlage der Verordnungsvorschläge<br />

zur Zulassung, Kennzeichnung,<br />

und Rückverfolgbarkeit <strong>von</strong> gentechnisch<br />

veränderten Lebens- und Futtermitteln hat<br />

die KOM auf die in der Vergangenheit<br />

immer wieder <strong>von</strong> den Mitgliedstaaten<br />

geforderte ergänzende Regelung in diesem<br />

Bereich reagiert.<br />

3. Die Neuorientierung der Agrarpolitik<br />

beinhaltet auch die Hinwendung zu tiergerechteren<br />

Haltungsformen. Mit den neuen<br />

Bestimmungen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung<br />

konnten entscheidende<br />

Verbesserungen für die Legehennenhaltung<br />

in Deutschland erreicht werden. Legehennen<br />

dürfen künftig grundsätzlich nur noch<br />

unter tiergerechten Bedingungen, wie sie<br />

bereits in Boden-, Volieren- und Freilandhaltung<br />

erfüllt sind, gehalten werden. Gleichzeitig<br />

sollen mit dem beabsichtigten Bundesprogramm<br />

„Tiergerechte Haltungsverfahren“<br />

Investitionen baulicher und technischer<br />

Art zur Verbesserung, der Haltungsverfahren<br />

bei Legehennen gefördert werden.<br />

Für die Schweinehaltung hat der Agrarministerrat<br />

ebenfalls verbesserte tierschutzrechtliche<br />

Bestimmungen beschlossen, die demnächst<br />

in deutsches Recht übernommen<br />

werden sollen. Auf EU-Ebene setzt sich die<br />

Bundesregierung weiterhin für eine Verbesserung<br />

der Haltungsbedingungen <strong>von</strong> Tieren<br />

sowie eine deutliche Verkürzung der Höchsttransportzeiten<br />

für Schlachttiere und die<br />

Streichung der Exporterstattungen für<br />

Schlachtrinder ein.<br />

4. Der ökologische Landbau entspricht<br />

heute schon weitgehend den Kriterien einer<br />

auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Landbewirtschaftung<br />

und wird deshalb <strong>von</strong> der<br />

Bundesregierung in besonderer Weise gefördert.<br />

Im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der Agrarstruktur und<br />

des Küstenschutzes“ (GAK) für das Jahr 2002<br />

werden die zur Förderung ökologischer Verfahren<br />

gewährten Flächenprämien deutlich<br />

angehoben. Für die Jahre 2002 und 2003<br />

wird ein Bundesprogramm „Ökolandbau”

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