von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW
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Themen<br />
schaftlichkeitsprinzips der Sozialhilfe (Sparsamkeit<br />
und Leistungsfähigkeit) soweit wie<br />
möglich umzusetzen und eine möglichst<br />
gleichmäßige Infrastruktur ambulanter Hilfen<br />
in allen <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien Städten<br />
in Nordrhein-Westfalen zu erreichen. Dies<br />
erfordert insbesondere einen überproportionalen<br />
Ausbau ambulanter Betreuungsformen<br />
in bislang unterdurchschnittlich<br />
versorgten Regionen.<br />
Im Hinblick auf die finanziellen Zielsetzungen<br />
der Rahmenvereinbarungen besteht<br />
aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände<br />
die Erwartung, per saldo für jeden örtlichen<br />
Sozialhilfeträger eine finanzielle Entlastung<br />
bei vergleichender Betrachtung der<br />
aktuellen und bisherigen Ausgaben im<br />
ambulanten und im stationären Hilfebereich<br />
(als Anteil an der betreffenden Landschaftsumlage)<br />
– bezogen auf die Einzelperson<br />
sowie auf die jeweiligen Zielgruppen<br />
– zu realisieren. Insofern ist eine laufende<br />
Kostenvergleichsmöglichkeit durch<br />
die Landschaftsverbände zu gewährleisten.<br />
Ausschlaggebend für den Finanzierungsaufwand<br />
und die Kostenentwicklung sind<br />
die jeweils geltenden Personalschlüssel<br />
bzw. Betreuungsrelationen für die betroffenen<br />
Personenkreise. Diese sollen in der<br />
Rahmen-Zielvereinbarung auf Landesebene<br />
festgelegt werden.<br />
Um ambulanten Hilfeoptionen bei neuen<br />
Fällen, aber auch beim „Altbestand“ einen<br />
breiteren Raum zu verschaffen, soll zudem<br />
das bisher geltende Gutachtenwesen bei<br />
der Frage der Unterbringungsformen <strong>von</strong><br />
Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel<br />
neu gestaltet werden, dass die ärztlichen<br />
Gutachter verpflichtend sämtliche ambulanten<br />
Hilfemöglichkeiten prioritär zu<br />
erwägen haben, bevor eine stationäre Hilfeform<br />
empfohlen wird.<br />
Schließlich soll in der Rahmenvereinbarung<br />
eine begleitende Wirkungsanalyse in zumindest<br />
jährlichem Turnus auf der Grundlage<br />
<strong>von</strong> entsprechenden Berichten der Landschaftsverbände<br />
implementiert werden.<br />
Soweit sich Abweichungen zu den formulierten<br />
Zielen ergeben, soll ein Kündigungsrecht<br />
jedes Vereinbarungspartners bestehen.<br />
Die Rahmen-Zielvereinbarung auf Landesebene<br />
soll – nach entsprechender Befassung<br />
der Beratungs- und Beschlussgremien<br />
der Beteiligten – zum 01.01.2003 in Kraft<br />
gesetzt werden. Vorgesehen ist, sie bis zum<br />
31.12.2010 zu befristen. Ob und inwieweit<br />
danach eine Anschlussvereinbarung<br />
erforderlich erscheint, sollte auf der Grundlage<br />
der dann vorliegenden Erfahrungen<br />
entschieden werden. Der seit dem<br />
15.02.2002 vorliegende Erstentwurf der<br />
Rahmen-Zielvereinbarung wurde zwischen<br />
Städtetag und <strong>Landkreistag</strong> unter Beteiligung<br />
des Städte- und Gemeindebundes in<br />
weiteren Details abgestimmt und am<br />
96<br />
01.03.2002 unter den Geschäftsstellen der<br />
kommunalen Spitzenverbände konsentiert.<br />
VI. Neue landespolitische<br />
Entwicklungen<br />
Bereits seit Ende Januar 2002 wurde in der<br />
CDU-Landtagsfraktion intern ein Antragsentwurf<br />
zur Übertragung der Zuständigkeit<br />
für das betreute Wohnen <strong>von</strong> den <strong>Kreis</strong>en<br />
und kreisfreien Städten auf die Landschaftsverbände<br />
beraten, der erneute einschlägige<br />
Initiativen der Landschaftsverbände aufgriff.<br />
Die entsprechende Zuständigkeitsveränderung<br />
sollte danach im Wege einer<br />
Rechtsverordnung nach § 2 des Ausführungsgesetzes<br />
<strong>NRW</strong> zum BSHG erfolgen.<br />
Der Arbeitskreis Soziales der CDU-Fraktion<br />
überwies den Antragsentwurf an den<br />
Arbeitskreis Kommunalpolitik der CDU-<br />
Fraktion, in dem das Papier in einer Sitzung<br />
am 20.02.2002 auch in Anwesenheit <strong>von</strong><br />
Vertretern der kommunalen Spitzenverbände<br />
beraten wurde. Aufgrund des am<br />
18.02.2002 konsentierten gemeinsamen<br />
Positionspapiers der kommunalen Spitzenverbände<br />
<strong>NRW</strong> wurde eine Weiterverfolgung<br />
des Antragsentwurfs einvernehmlich<br />
abgelehnt.<br />
Das MASQT sowie die beiden Landschaftsverbände<br />
wurden noch am gleichen<br />
Tag über das gemeinsame Positionspapier<br />
zum betreuten Wohnen für Menschen mit<br />
Behinderungen vom 18.02.2002 in Kenntnis<br />
gesetzt. Zugleich wurde mitgeteilt, dass<br />
der Entwurf für eine Zielvereinbarung auf<br />
Landesebene zum Betreuten Wohnen fertiggestellt<br />
sei und im Hinblick auf Detailfragen<br />
zwischen Städtetag und LKT NW<br />
abgestimmt werde. Die kommunalen Spitzenverbände<br />
gingen da<strong>von</strong> aus, dass darüber<br />
in Kürze unter den Beteiligten Gespräche<br />
stattfänden. Zugleich wurde der Hoffnung<br />
Ausdruck gegeben, im Laufe der<br />
nächsten Wochen eine zwischen kommunalen<br />
Spitzenverbänden und Landschaftsverbänden<br />
konsentierte Fassung der Rahmenvereinbarung<br />
vorlegen zu können.<br />
Unter dem 01.03.2002 haben die Landtagsfraktionen<br />
<strong>von</strong> SPD und Bündnis<br />
90/DIE GRÜNEN einen Antragsentwurf<br />
vorgelegt, der – wie der CDU-Antragsentwurf<br />
- auch darauf abzielt, die Zuständigkeit<br />
für das ambulant betreute Wohnen<br />
auf die Ebene der Landschaftsverbände<br />
hochzuzonen. Dies soll ebenfalls mittels<br />
Verordnung nach § 2 Ausführungsgesetz<br />
<strong>NRW</strong> zum BSHG erfolgen. Ein erster Entwurf<br />
für einen solchen Antrag der beiden<br />
Mehrheitsfraktionen trägt das Datum des<br />
25.02.2002. Die Entwurfsfassung vom<br />
01.03.2002 ist <strong>von</strong> beiden Landtagsfraktionen<br />
am 05.03.2002 beschlossen worden<br />
(Landtagsdrucksache 13/2379 vom<br />
08.03.2002).<br />
In dem gemeinsamen Antrag <strong>von</strong> SPD und<br />
Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden wesentliche<br />
Passagen des CDU-Antragsentwurfs<br />
bzw. der Argumentation der Landschaftsverbände<br />
übernommen, ohne dass die Positionierung<br />
der kommunalen Spitzenverbände –<br />
etwa zum Werkstattgespräch vom April<br />
2001 – angemessen deutlich wird. Immerhin<br />
wird erwähnt, dass die kommunalen Spitzenverbände<br />
signalisiert hätten, dass der<br />
Entwurf einer Zielvereinbarung zum Ausbau<br />
des betreuten Wohnens bis Ende Februar<br />
2002 vorgelegt werden solle. Im Anschluss<br />
daran wird indessen mit „erheblichem Problemdruck“<br />
argumentiert, der es gebiete, die<br />
Zusammenführung aller Hilfen im Bereich<br />
Wohnen in eine Hand bei den Landschaftsverbänden<br />
zu legen, ohne näher auf mögliche<br />
Inhalte oder den Stand des Verfahrens<br />
im Hinblick auf den Entwurf der Zielvereinbarung<br />
einzugehen. Die <strong>von</strong> SPD und Bündnis<br />
90/DIE GRÜNEN angestrebte Zuständigkeitsveränderung<br />
soll allerdings nach sieben<br />
Jahren einer Bestandsaufnahme unterzogen<br />
werden, wobei nach dreieinhalb Jahren ein<br />
Zwischenbericht vorgelegt werden soll. Auch<br />
soll neben der Zuständigkeitsveränderung zu<br />
Gunsten der Landschaftsverbände eine<br />
„regionale Bedarfsplanung“ gemeinsam <strong>von</strong><br />
Landschaftsverbänden, <strong>Kreis</strong>en, Städten und<br />
Gemeinden erstellt werden sowie eine<br />
Abstimmung der Planung mit der örtlichen<br />
Sozialplanung in den betreffenden Orten<br />
sichergestellt werden. Diese – auch in weiterer<br />
Hinsicht noch unscharf formulierten –<br />
Vorgaben nehmen jedenfalls im Ansatz die<br />
<strong>von</strong> den kommunalen Spitzenverbänden<br />
vorgetragenen Notwendigkeiten der örtlichen<br />
Vernetzung ambulanter Hilfeformen<br />
auf.<br />
VII. Jüngste Beschlusslage<br />
des <strong>Landkreistag</strong>es<br />
Am 12.03.2002 hat sich der Vorstand des<br />
<strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen unter<br />
Berücksichtigung der aktuellen politischen<br />
Entwicklungen intensiv mit der Thematik<br />
des Betreuten Wohnens auseinandergesetzt.<br />
Er hat dazu einstimmig folgende<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
1. Der Vorstand des <strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen<br />
billigt das gemeinsame<br />
Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände<br />
<strong>NRW</strong> zum Betreuten<br />
Wohnen für Menschen mit Behinderungen<br />
(Stand: 18.02.2002). Der <strong>Landkreistag</strong><br />
befürwortet den Abschluss<br />
einer Rahmen-Zielvereinbarung auf<br />
Landesebene zwischen den kommunalen<br />
Spitzenverbänden und den Landschaftsverbänden<br />
zum Ausbau des<br />
ambulant betreuten Wohnens mit der<br />
Maßgabe, dass eine deutliche Ausgabensenkung<br />
bei der Eingliederungshilfe