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von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW

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Themen<br />

schaftlichkeitsprinzips der Sozialhilfe (Sparsamkeit<br />

und Leistungsfähigkeit) soweit wie<br />

möglich umzusetzen und eine möglichst<br />

gleichmäßige Infrastruktur ambulanter Hilfen<br />

in allen <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien Städten<br />

in Nordrhein-Westfalen zu erreichen. Dies<br />

erfordert insbesondere einen überproportionalen<br />

Ausbau ambulanter Betreuungsformen<br />

in bislang unterdurchschnittlich<br />

versorgten Regionen.<br />

Im Hinblick auf die finanziellen Zielsetzungen<br />

der Rahmenvereinbarungen besteht<br />

aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände<br />

die Erwartung, per saldo für jeden örtlichen<br />

Sozialhilfeträger eine finanzielle Entlastung<br />

bei vergleichender Betrachtung der<br />

aktuellen und bisherigen Ausgaben im<br />

ambulanten und im stationären Hilfebereich<br />

(als Anteil an der betreffenden Landschaftsumlage)<br />

– bezogen auf die Einzelperson<br />

sowie auf die jeweiligen Zielgruppen<br />

– zu realisieren. Insofern ist eine laufende<br />

Kostenvergleichsmöglichkeit durch<br />

die Landschaftsverbände zu gewährleisten.<br />

Ausschlaggebend für den Finanzierungsaufwand<br />

und die Kostenentwicklung sind<br />

die jeweils geltenden Personalschlüssel<br />

bzw. Betreuungsrelationen für die betroffenen<br />

Personenkreise. Diese sollen in der<br />

Rahmen-Zielvereinbarung auf Landesebene<br />

festgelegt werden.<br />

Um ambulanten Hilfeoptionen bei neuen<br />

Fällen, aber auch beim „Altbestand“ einen<br />

breiteren Raum zu verschaffen, soll zudem<br />

das bisher geltende Gutachtenwesen bei<br />

der Frage der Unterbringungsformen <strong>von</strong><br />

Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel<br />

neu gestaltet werden, dass die ärztlichen<br />

Gutachter verpflichtend sämtliche ambulanten<br />

Hilfemöglichkeiten prioritär zu<br />

erwägen haben, bevor eine stationäre Hilfeform<br />

empfohlen wird.<br />

Schließlich soll in der Rahmenvereinbarung<br />

eine begleitende Wirkungsanalyse in zumindest<br />

jährlichem Turnus auf der Grundlage<br />

<strong>von</strong> entsprechenden Berichten der Landschaftsverbände<br />

implementiert werden.<br />

Soweit sich Abweichungen zu den formulierten<br />

Zielen ergeben, soll ein Kündigungsrecht<br />

jedes Vereinbarungspartners bestehen.<br />

Die Rahmen-Zielvereinbarung auf Landesebene<br />

soll – nach entsprechender Befassung<br />

der Beratungs- und Beschlussgremien<br />

der Beteiligten – zum 01.01.2003 in Kraft<br />

gesetzt werden. Vorgesehen ist, sie bis zum<br />

31.12.2010 zu befristen. Ob und inwieweit<br />

danach eine Anschlussvereinbarung<br />

erforderlich erscheint, sollte auf der Grundlage<br />

der dann vorliegenden Erfahrungen<br />

entschieden werden. Der seit dem<br />

15.02.2002 vorliegende Erstentwurf der<br />

Rahmen-Zielvereinbarung wurde zwischen<br />

Städtetag und <strong>Landkreistag</strong> unter Beteiligung<br />

des Städte- und Gemeindebundes in<br />

weiteren Details abgestimmt und am<br />

96<br />

01.03.2002 unter den Geschäftsstellen der<br />

kommunalen Spitzenverbände konsentiert.<br />

VI. Neue landespolitische<br />

Entwicklungen<br />

Bereits seit Ende Januar 2002 wurde in der<br />

CDU-Landtagsfraktion intern ein Antragsentwurf<br />

zur Übertragung der Zuständigkeit<br />

für das betreute Wohnen <strong>von</strong> den <strong>Kreis</strong>en<br />

und kreisfreien Städten auf die Landschaftsverbände<br />

beraten, der erneute einschlägige<br />

Initiativen der Landschaftsverbände aufgriff.<br />

Die entsprechende Zuständigkeitsveränderung<br />

sollte danach im Wege einer<br />

Rechtsverordnung nach § 2 des Ausführungsgesetzes<br />

<strong>NRW</strong> zum BSHG erfolgen.<br />

Der Arbeitskreis Soziales der CDU-Fraktion<br />

überwies den Antragsentwurf an den<br />

Arbeitskreis Kommunalpolitik der CDU-<br />

Fraktion, in dem das Papier in einer Sitzung<br />

am 20.02.2002 auch in Anwesenheit <strong>von</strong><br />

Vertretern der kommunalen Spitzenverbände<br />

beraten wurde. Aufgrund des am<br />

18.02.2002 konsentierten gemeinsamen<br />

Positionspapiers der kommunalen Spitzenverbände<br />

<strong>NRW</strong> wurde eine Weiterverfolgung<br />

des Antragsentwurfs einvernehmlich<br />

abgelehnt.<br />

Das MASQT sowie die beiden Landschaftsverbände<br />

wurden noch am gleichen<br />

Tag über das gemeinsame Positionspapier<br />

zum betreuten Wohnen für Menschen mit<br />

Behinderungen vom 18.02.2002 in Kenntnis<br />

gesetzt. Zugleich wurde mitgeteilt, dass<br />

der Entwurf für eine Zielvereinbarung auf<br />

Landesebene zum Betreuten Wohnen fertiggestellt<br />

sei und im Hinblick auf Detailfragen<br />

zwischen Städtetag und LKT NW<br />

abgestimmt werde. Die kommunalen Spitzenverbände<br />

gingen da<strong>von</strong> aus, dass darüber<br />

in Kürze unter den Beteiligten Gespräche<br />

stattfänden. Zugleich wurde der Hoffnung<br />

Ausdruck gegeben, im Laufe der<br />

nächsten Wochen eine zwischen kommunalen<br />

Spitzenverbänden und Landschaftsverbänden<br />

konsentierte Fassung der Rahmenvereinbarung<br />

vorlegen zu können.<br />

Unter dem 01.03.2002 haben die Landtagsfraktionen<br />

<strong>von</strong> SPD und Bündnis<br />

90/DIE GRÜNEN einen Antragsentwurf<br />

vorgelegt, der – wie der CDU-Antragsentwurf<br />

- auch darauf abzielt, die Zuständigkeit<br />

für das ambulant betreute Wohnen<br />

auf die Ebene der Landschaftsverbände<br />

hochzuzonen. Dies soll ebenfalls mittels<br />

Verordnung nach § 2 Ausführungsgesetz<br />

<strong>NRW</strong> zum BSHG erfolgen. Ein erster Entwurf<br />

für einen solchen Antrag der beiden<br />

Mehrheitsfraktionen trägt das Datum des<br />

25.02.2002. Die Entwurfsfassung vom<br />

01.03.2002 ist <strong>von</strong> beiden Landtagsfraktionen<br />

am 05.03.2002 beschlossen worden<br />

(Landtagsdrucksache 13/2379 vom<br />

08.03.2002).<br />

In dem gemeinsamen Antrag <strong>von</strong> SPD und<br />

Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden wesentliche<br />

Passagen des CDU-Antragsentwurfs<br />

bzw. der Argumentation der Landschaftsverbände<br />

übernommen, ohne dass die Positionierung<br />

der kommunalen Spitzenverbände –<br />

etwa zum Werkstattgespräch vom April<br />

2001 – angemessen deutlich wird. Immerhin<br />

wird erwähnt, dass die kommunalen Spitzenverbände<br />

signalisiert hätten, dass der<br />

Entwurf einer Zielvereinbarung zum Ausbau<br />

des betreuten Wohnens bis Ende Februar<br />

2002 vorgelegt werden solle. Im Anschluss<br />

daran wird indessen mit „erheblichem Problemdruck“<br />

argumentiert, der es gebiete, die<br />

Zusammenführung aller Hilfen im Bereich<br />

Wohnen in eine Hand bei den Landschaftsverbänden<br />

zu legen, ohne näher auf mögliche<br />

Inhalte oder den Stand des Verfahrens<br />

im Hinblick auf den Entwurf der Zielvereinbarung<br />

einzugehen. Die <strong>von</strong> SPD und Bündnis<br />

90/DIE GRÜNEN angestrebte Zuständigkeitsveränderung<br />

soll allerdings nach sieben<br />

Jahren einer Bestandsaufnahme unterzogen<br />

werden, wobei nach dreieinhalb Jahren ein<br />

Zwischenbericht vorgelegt werden soll. Auch<br />

soll neben der Zuständigkeitsveränderung zu<br />

Gunsten der Landschaftsverbände eine<br />

„regionale Bedarfsplanung“ gemeinsam <strong>von</strong><br />

Landschaftsverbänden, <strong>Kreis</strong>en, Städten und<br />

Gemeinden erstellt werden sowie eine<br />

Abstimmung der Planung mit der örtlichen<br />

Sozialplanung in den betreffenden Orten<br />

sichergestellt werden. Diese – auch in weiterer<br />

Hinsicht noch unscharf formulierten –<br />

Vorgaben nehmen jedenfalls im Ansatz die<br />

<strong>von</strong> den kommunalen Spitzenverbänden<br />

vorgetragenen Notwendigkeiten der örtlichen<br />

Vernetzung ambulanter Hilfeformen<br />

auf.<br />

VII. Jüngste Beschlusslage<br />

des <strong>Landkreistag</strong>es<br />

Am 12.03.2002 hat sich der Vorstand des<br />

<strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen unter<br />

Berücksichtigung der aktuellen politischen<br />

Entwicklungen intensiv mit der Thematik<br />

des Betreuten Wohnens auseinandergesetzt.<br />

Er hat dazu einstimmig folgende<br />

Beschlüsse gefasst:<br />

1. Der Vorstand des <strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen<br />

billigt das gemeinsame<br />

Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände<br />

<strong>NRW</strong> zum Betreuten<br />

Wohnen für Menschen mit Behinderungen<br />

(Stand: 18.02.2002). Der <strong>Landkreistag</strong><br />

befürwortet den Abschluss<br />

einer Rahmen-Zielvereinbarung auf<br />

Landesebene zwischen den kommunalen<br />

Spitzenverbänden und den Landschaftsverbänden<br />

zum Ausbau des<br />

ambulant betreuten Wohnens mit der<br />

Maßgabe, dass eine deutliche Ausgabensenkung<br />

bei der Eingliederungshilfe

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