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von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW

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gen des LEPro und des LEP erhebliche<br />

Wechselwirkungen und Verschränkungen<br />

bestehen. Vor diesem Hintergrund erscheint<br />

es sinnvoll, beide Regelwerke<br />

zusammenzufassen und hieraus einen<br />

neuen LEP <strong>NRW</strong> zu entwickeln. Ein solches<br />

Verfahren hätte zunächst den Vorteil, dass<br />

alle Zielfestlegungen der Landesplanung in<br />

einem Werk zu finden wären und hier neu<br />

geordnet und systematisiert werden können.<br />

Dies würde die Übersichtlichkeit und<br />

damit auch die Durchsetzungskraft der<br />

Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />

in Nordrhein-Westfalen erhöhen.<br />

Darüber hinaus böte eine solche<br />

Zusammenfassung auch die Chance, die<br />

inhaltliche Dichte der Zielaussagen zu<br />

überdenken und sie auf die wirklich notwendigen<br />

und für die Steuerung der Landesentwicklung<br />

aus Sicht des gesamten<br />

Landes <strong>NRW</strong> notwendigen Aspekte<br />

zurückzuführen. Mit einer Zusammenführung<br />

<strong>von</strong> LEPro und LEP können deshalb<br />

auch Vorteile in Richtung auf eine stärkere<br />

Dezentralisierung der Landesplanung verbunden<br />

sein, ja mehr als das: Ohne eine<br />

grundlegende inhaltliche Entschlackung<br />

der Aussagen <strong>von</strong> LEPro und LEP werden<br />

die Bemühungen um eine Dezentralisierung<br />

der Landesplanung Stückwerk bleiben.<br />

Denn wenn es bei der bisherigen<br />

Dichte der Ziele der Raumordnung und<br />

Landesplanung in LEPro und LEP verbleibt,<br />

bleiben für wirkliche Dezentralisierungsbemühungen,<br />

die nicht nur am Verfahren,<br />

sondern auch inhaltlich ansetzen, nur relativ<br />

geringe Spielräume. Bemühungen um<br />

eine Dezentralisierung der Landesplanung<br />

setzen damit zwar nicht notwendig eine<br />

Zusammenführung <strong>von</strong> LEPro und LEP<br />

voraus. Ein solches Verfahren wäre jedoch<br />

eine wichtige Grundbedingung dafür, dass<br />

eine wirkliche Dezentralisierung auch stattfindet,<br />

denn es erscheint kaum vorstellbar,<br />

beide Regelwerke zusammenzuführen,<br />

ohne zugleich auch die Frage zu stellen, ob<br />

nicht die inhaltliche Dichte zugunsten <strong>von</strong><br />

mehr Spielräumen in den Regionen und<br />

vor Ort verlagert werden kann.<br />

3.2.2 Inhaltliche Entfrachtung <strong>von</strong> LEPro<br />

und LEP<br />

Wie erwähnt, können wirkliche Dezentralisierungschancen<br />

nur dann bestehen, wenn<br />

nicht nur das Verfahren der Gebietsentwicklungsplanung<br />

optimiert wird, sondern<br />

zugleich auch durch Zurücknahme detaillierter<br />

Ziele und Grundsätze der Landesplanung<br />

Handlungsspielräume der Regionalräte<br />

für die Gebietsentwicklungsplanung<br />

erweitert werden. Dazu kommen folgende<br />

Bereiche in Betracht:<br />

– Der Zentrale-Orte-Ansatz und Aussagen<br />

zu Entwicklungsschwerpunkten und<br />

Entwicklungsachsen sollten darauf hin<br />

überdacht werden, ob sie in ihrer inhaltlichen<br />

Dichte heute noch notwendig<br />

sind und den tatsächlichen Entwicklungschancen<br />

und Gegebenheiten in<br />

Nordrhein-Westfalen wirklich Rechnung<br />

tragen. Wie eingangs herausgestellt,<br />

geht die Entwicklungsdynamik insbesondere<br />

der eher ländlichen Räume in<br />

Nordrhein-Westfalen mit den Aussagen<br />

<strong>von</strong> LEPro und LEP nicht immer konform,<br />

sondern im Gegenteil: Entwicklung<br />

findet gerade dort statt, wo sie<br />

nach den inhaltlichen Aussagen der Landesplanung<br />

eigentlich nicht unbedingt<br />

gegeben sein sollte. Vor diesem Hintergrund<br />

ist darauf hinzuwirken, die inhaltlichen<br />

Aussagen, die sich aus dem Zentralen-Orte-Ansatz<br />

und dem Konzept<br />

der Entwicklungsachsen ergibt, auf die<br />

wirklich notwendigen Fragestellungen<br />

zu reduzieren. Dabei ist allerdings<br />

zugleich auch dem Umstand Rechnung<br />

zu tragen, dass viele der Zentren in<br />

Nordrhein-Westfalen und hier insbesondere<br />

viele Ruhrgebietsstädte über Bevölkerungs-<br />

und Gewerbeverluste zu klagen<br />

haben. Dies rechtfertigt freilich<br />

nicht, es inhaltlich bei den bisherigen<br />

Aussagen zum Zentrale-Orte-Ansatz<br />

und den Entwicklungsachsen zu belassen.<br />

Denn in der Realität finden diese<br />

Aussagen, was die Siedlungs- und Wirtschaftentwicklung<br />

angeht, gerade keine<br />

Entsprechung.<br />

– Wichtig erscheint weiter, in der Landesplanung<br />

Aussagen zu den heute aktuellen<br />

Entwicklungen zu treffen. Dazu<br />

gehören die Themen großflächiger Einzelhandelsbetriebe,<br />

Factory-Outlet-<br />

Center, zukunftsträchtige Infrastrukturentwicklungen,<br />

Verknüpfungen <strong>von</strong><br />

Verkehrs- und Siedlungsinfrastrukturentwicklungen,<br />

um nur einige Beispiele<br />

zu nennen. In diesem Zusammenhang<br />

ist es auch notwendig, verdichtetere<br />

Aussagen zum Thema Europäische Vernetzungen<br />

zu treffen und hier vor allem<br />

die internationalen Verkehrsverknüpfungen<br />

sowie grenzüberschreitende Planungen<br />

<strong>von</strong> Gewerbe- und Industriegebieten<br />

näher zu gestalten. Dabei<br />

erscheint eines allerdings wichtig: Die<br />

inhaltlichen Aussagen zu den vorgenannten<br />

Themen dürfen nicht so stringent<br />

sein, dass für planerische Entscheidungen<br />

vor Ort nur noch wenig Spielraum<br />

verbleibt. Vielmehr kommt es darauf<br />

an, auf der Landesebene Aussagen<br />

zu den vorgenannten Themen zu formulieren,<br />

die die Spielräume der Gebietsentwicklungsplanung<br />

wahren und insbesondere<br />

Entscheidungen über Realisierungsmöglichkeiten<br />

für ein bestimmtes<br />

Projekt nicht vollständig vorwegnehmen.<br />

Themen<br />

– Richtig wäre es darüber hinaus, alle Ziele<br />

der Raumordnung und Landesplanung,<br />

die im LEPro und LEP festgesetzt sind,<br />

darauf hin zu überprüfen, ob sie wirklich<br />

aus Landessicht notwendig sind und sie<br />

mit dem Ziel zu überarbeiten, detailscharfe<br />

Regelungen nur dort zu treffen,<br />

wo<br />

• hierzu eine rechtliche Notwendigkeit<br />

besteht oder<br />

• gewichtige Landesinteressen dies gebieten.<br />

Ziele können so in Grundsätze umgewandelt<br />

und damit <strong>von</strong> einer rechtlich bindenden<br />

Vorgabe überall dort auf eine Abwägungsrelevanz<br />

für die Gebietsentwicklungsplanung<br />

zurückgeführt werden, wo<br />

eine Bindung nachfolgender Planungsebenen<br />

nicht notwendig ist.<br />

3.3 Flächenentwicklung<br />

Der Flächenverbrauch in der Bundesrepublik<br />

ist nach wie vor sehr groß. Angesichts<br />

eines Flächenverbrauchs <strong>von</strong> durchschnittlich<br />

123 ha/pro Tag in der Bundesrepublik<br />

und immer noch 14,7 ha in Nordrhein-<br />

Westfalen 28 kommt Raumordnung und<br />

Landesplanung und hier insbesondere<br />

auch der Gebietsentwicklungsplanung für<br />

die Steuerung des Freiflächenverbrauchs<br />

eine besonders wichtige Funktion zu; diese<br />

Ebene ist die zentrale Ebene für die Steuerung<br />

des Verbrauchs <strong>von</strong> Fläche, da nachfolgen<br />

Planungsebenen und hier insbesondere<br />

die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung<br />

nur die Spielräume ausnutzen<br />

können, die ihnen im Hinblick auf die<br />

Gewerbeflächen- und Siedlungsentwicklung<br />

durch die Gebietsentwicklungsplanung<br />

gelassen werden 29 . Zentraler Inhalt<br />

<strong>von</strong> Raumordnung und Landesplanung<br />

und insbesondere auch der Gebietsentwicklungsplanung<br />

muss deshalb nach wie<br />

vor das Thema Freiflächenverbrauch und<br />

Steuerung der Gewerbeflächen- und Siedlungsentwicklung<br />

sein.<br />

Nach dem Inhalt des Landesplanungsberichts<br />

2001 sieht das Land Nordrhein-<br />

Westfalen folgende Maßnahmen für die<br />

Steuerung der Siedlungsentwicklung vor:<br />

Das grundlegende Verhältnis zwischen<br />

Siedlungsraum und Freiraum soll nach<br />

Möglichkeit in Zukunft in Nordrhein-Westfalen<br />

konstant bleiben. Im Vordergrund<br />

einer landesplanerischen Entwicklungsstrategie<br />

für die Siedlungsbereiche sollen dabei<br />

folgende Aspekte stehen 30 :<br />

– Funktionsmischung, insbesondere <strong>von</strong><br />

Wohnen und Gewerbe,<br />

28 Dazu Schink, ZfBR 1995, 181 f.; d e r s., in:<br />

Spannowsky/Mitschang, Nachhaltige städtebauliche<br />

Entwicklung, 2000, S. 81, 89 ff.<br />

29 Vgl. Landesplanungsbericht 2001, S. 62 f.<br />

30 Dazu Landesplanungsbericht 2001, S. 66.<br />

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