von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW
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gen des LEPro und des LEP erhebliche<br />
Wechselwirkungen und Verschränkungen<br />
bestehen. Vor diesem Hintergrund erscheint<br />
es sinnvoll, beide Regelwerke<br />
zusammenzufassen und hieraus einen<br />
neuen LEP <strong>NRW</strong> zu entwickeln. Ein solches<br />
Verfahren hätte zunächst den Vorteil, dass<br />
alle Zielfestlegungen der Landesplanung in<br />
einem Werk zu finden wären und hier neu<br />
geordnet und systematisiert werden können.<br />
Dies würde die Übersichtlichkeit und<br />
damit auch die Durchsetzungskraft der<br />
Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />
in Nordrhein-Westfalen erhöhen.<br />
Darüber hinaus böte eine solche<br />
Zusammenfassung auch die Chance, die<br />
inhaltliche Dichte der Zielaussagen zu<br />
überdenken und sie auf die wirklich notwendigen<br />
und für die Steuerung der Landesentwicklung<br />
aus Sicht des gesamten<br />
Landes <strong>NRW</strong> notwendigen Aspekte<br />
zurückzuführen. Mit einer Zusammenführung<br />
<strong>von</strong> LEPro und LEP können deshalb<br />
auch Vorteile in Richtung auf eine stärkere<br />
Dezentralisierung der Landesplanung verbunden<br />
sein, ja mehr als das: Ohne eine<br />
grundlegende inhaltliche Entschlackung<br />
der Aussagen <strong>von</strong> LEPro und LEP werden<br />
die Bemühungen um eine Dezentralisierung<br />
der Landesplanung Stückwerk bleiben.<br />
Denn wenn es bei der bisherigen<br />
Dichte der Ziele der Raumordnung und<br />
Landesplanung in LEPro und LEP verbleibt,<br />
bleiben für wirkliche Dezentralisierungsbemühungen,<br />
die nicht nur am Verfahren,<br />
sondern auch inhaltlich ansetzen, nur relativ<br />
geringe Spielräume. Bemühungen um<br />
eine Dezentralisierung der Landesplanung<br />
setzen damit zwar nicht notwendig eine<br />
Zusammenführung <strong>von</strong> LEPro und LEP<br />
voraus. Ein solches Verfahren wäre jedoch<br />
eine wichtige Grundbedingung dafür, dass<br />
eine wirkliche Dezentralisierung auch stattfindet,<br />
denn es erscheint kaum vorstellbar,<br />
beide Regelwerke zusammenzuführen,<br />
ohne zugleich auch die Frage zu stellen, ob<br />
nicht die inhaltliche Dichte zugunsten <strong>von</strong><br />
mehr Spielräumen in den Regionen und<br />
vor Ort verlagert werden kann.<br />
3.2.2 Inhaltliche Entfrachtung <strong>von</strong> LEPro<br />
und LEP<br />
Wie erwähnt, können wirkliche Dezentralisierungschancen<br />
nur dann bestehen, wenn<br />
nicht nur das Verfahren der Gebietsentwicklungsplanung<br />
optimiert wird, sondern<br />
zugleich auch durch Zurücknahme detaillierter<br />
Ziele und Grundsätze der Landesplanung<br />
Handlungsspielräume der Regionalräte<br />
für die Gebietsentwicklungsplanung<br />
erweitert werden. Dazu kommen folgende<br />
Bereiche in Betracht:<br />
– Der Zentrale-Orte-Ansatz und Aussagen<br />
zu Entwicklungsschwerpunkten und<br />
Entwicklungsachsen sollten darauf hin<br />
überdacht werden, ob sie in ihrer inhaltlichen<br />
Dichte heute noch notwendig<br />
sind und den tatsächlichen Entwicklungschancen<br />
und Gegebenheiten in<br />
Nordrhein-Westfalen wirklich Rechnung<br />
tragen. Wie eingangs herausgestellt,<br />
geht die Entwicklungsdynamik insbesondere<br />
der eher ländlichen Räume in<br />
Nordrhein-Westfalen mit den Aussagen<br />
<strong>von</strong> LEPro und LEP nicht immer konform,<br />
sondern im Gegenteil: Entwicklung<br />
findet gerade dort statt, wo sie<br />
nach den inhaltlichen Aussagen der Landesplanung<br />
eigentlich nicht unbedingt<br />
gegeben sein sollte. Vor diesem Hintergrund<br />
ist darauf hinzuwirken, die inhaltlichen<br />
Aussagen, die sich aus dem Zentralen-Orte-Ansatz<br />
und dem Konzept<br />
der Entwicklungsachsen ergibt, auf die<br />
wirklich notwendigen Fragestellungen<br />
zu reduzieren. Dabei ist allerdings<br />
zugleich auch dem Umstand Rechnung<br />
zu tragen, dass viele der Zentren in<br />
Nordrhein-Westfalen und hier insbesondere<br />
viele Ruhrgebietsstädte über Bevölkerungs-<br />
und Gewerbeverluste zu klagen<br />
haben. Dies rechtfertigt freilich<br />
nicht, es inhaltlich bei den bisherigen<br />
Aussagen zum Zentrale-Orte-Ansatz<br />
und den Entwicklungsachsen zu belassen.<br />
Denn in der Realität finden diese<br />
Aussagen, was die Siedlungs- und Wirtschaftentwicklung<br />
angeht, gerade keine<br />
Entsprechung.<br />
– Wichtig erscheint weiter, in der Landesplanung<br />
Aussagen zu den heute aktuellen<br />
Entwicklungen zu treffen. Dazu<br />
gehören die Themen großflächiger Einzelhandelsbetriebe,<br />
Factory-Outlet-<br />
Center, zukunftsträchtige Infrastrukturentwicklungen,<br />
Verknüpfungen <strong>von</strong><br />
Verkehrs- und Siedlungsinfrastrukturentwicklungen,<br />
um nur einige Beispiele<br />
zu nennen. In diesem Zusammenhang<br />
ist es auch notwendig, verdichtetere<br />
Aussagen zum Thema Europäische Vernetzungen<br />
zu treffen und hier vor allem<br />
die internationalen Verkehrsverknüpfungen<br />
sowie grenzüberschreitende Planungen<br />
<strong>von</strong> Gewerbe- und Industriegebieten<br />
näher zu gestalten. Dabei<br />
erscheint eines allerdings wichtig: Die<br />
inhaltlichen Aussagen zu den vorgenannten<br />
Themen dürfen nicht so stringent<br />
sein, dass für planerische Entscheidungen<br />
vor Ort nur noch wenig Spielraum<br />
verbleibt. Vielmehr kommt es darauf<br />
an, auf der Landesebene Aussagen<br />
zu den vorgenannten Themen zu formulieren,<br />
die die Spielräume der Gebietsentwicklungsplanung<br />
wahren und insbesondere<br />
Entscheidungen über Realisierungsmöglichkeiten<br />
für ein bestimmtes<br />
Projekt nicht vollständig vorwegnehmen.<br />
Themen<br />
– Richtig wäre es darüber hinaus, alle Ziele<br />
der Raumordnung und Landesplanung,<br />
die im LEPro und LEP festgesetzt sind,<br />
darauf hin zu überprüfen, ob sie wirklich<br />
aus Landessicht notwendig sind und sie<br />
mit dem Ziel zu überarbeiten, detailscharfe<br />
Regelungen nur dort zu treffen,<br />
wo<br />
• hierzu eine rechtliche Notwendigkeit<br />
besteht oder<br />
• gewichtige Landesinteressen dies gebieten.<br />
Ziele können so in Grundsätze umgewandelt<br />
und damit <strong>von</strong> einer rechtlich bindenden<br />
Vorgabe überall dort auf eine Abwägungsrelevanz<br />
für die Gebietsentwicklungsplanung<br />
zurückgeführt werden, wo<br />
eine Bindung nachfolgender Planungsebenen<br />
nicht notwendig ist.<br />
3.3 Flächenentwicklung<br />
Der Flächenverbrauch in der Bundesrepublik<br />
ist nach wie vor sehr groß. Angesichts<br />
eines Flächenverbrauchs <strong>von</strong> durchschnittlich<br />
123 ha/pro Tag in der Bundesrepublik<br />
und immer noch 14,7 ha in Nordrhein-<br />
Westfalen 28 kommt Raumordnung und<br />
Landesplanung und hier insbesondere<br />
auch der Gebietsentwicklungsplanung für<br />
die Steuerung des Freiflächenverbrauchs<br />
eine besonders wichtige Funktion zu; diese<br />
Ebene ist die zentrale Ebene für die Steuerung<br />
des Verbrauchs <strong>von</strong> Fläche, da nachfolgen<br />
Planungsebenen und hier insbesondere<br />
die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung<br />
nur die Spielräume ausnutzen<br />
können, die ihnen im Hinblick auf die<br />
Gewerbeflächen- und Siedlungsentwicklung<br />
durch die Gebietsentwicklungsplanung<br />
gelassen werden 29 . Zentraler Inhalt<br />
<strong>von</strong> Raumordnung und Landesplanung<br />
und insbesondere auch der Gebietsentwicklungsplanung<br />
muss deshalb nach wie<br />
vor das Thema Freiflächenverbrauch und<br />
Steuerung der Gewerbeflächen- und Siedlungsentwicklung<br />
sein.<br />
Nach dem Inhalt des Landesplanungsberichts<br />
2001 sieht das Land Nordrhein-<br />
Westfalen folgende Maßnahmen für die<br />
Steuerung der Siedlungsentwicklung vor:<br />
Das grundlegende Verhältnis zwischen<br />
Siedlungsraum und Freiraum soll nach<br />
Möglichkeit in Zukunft in Nordrhein-Westfalen<br />
konstant bleiben. Im Vordergrund<br />
einer landesplanerischen Entwicklungsstrategie<br />
für die Siedlungsbereiche sollen dabei<br />
folgende Aspekte stehen 30 :<br />
– Funktionsmischung, insbesondere <strong>von</strong><br />
Wohnen und Gewerbe,<br />
28 Dazu Schink, ZfBR 1995, 181 f.; d e r s., in:<br />
Spannowsky/Mitschang, Nachhaltige städtebauliche<br />
Entwicklung, 2000, S. 81, 89 ff.<br />
29 Vgl. Landesplanungsbericht 2001, S. 62 f.<br />
30 Dazu Landesplanungsbericht 2001, S. 66.<br />
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