von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW
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Themen<br />
Dezentralisierung in der Landesplanung<br />
Von Dr. Alexander S chink,<br />
Hauptgeschäftsführer des <strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen<br />
1. Einführung<br />
Die nordrhein-westfälische Landesplanung<br />
steht derzeit auf dem Prüfstand. Die nordrhein-westfälische<br />
Landesregierung hat<br />
durch den Landesplanungsbericht 2001 1<br />
einen Diskussionsprozess mit dem Ziel<br />
begonnen, das derzeitige System der Landesplanung<br />
in Nordrhein-Westfalen zu<br />
überdenken, das Landesplanungsgesetz zu<br />
novellieren und das landesplanerische Zielsystem<br />
neu auszurichten 2 . Dabei geht es<br />
nicht darum, das derzeitige System der<br />
Landesplanung zu ersetzen. Vor allem sollen<br />
die Erfolge der Landes- und Regionalplanung<br />
nicht aufs Spiel gesetzt werden.<br />
Gefragt werden soll allerdings, ob die<br />
bestehenden Ziele, Instrumente und Verfahren<br />
optimal geeignet sind zur Wahrung<br />
künftiger Entwicklungs- und Schutzinteressen.<br />
Betont wird dabei, dass die Sicherung<br />
der Zukunftsfähigkeit Nordrhein-Westfalens<br />
mit einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes<br />
sowie gleichzeitiger Erhaltung<br />
und Verbesserung der Lebensqualität und<br />
der natürlichen Umwelt grundlegende<br />
Herausforderungen für alle Bereiche der<br />
Landespolitik darstellen. In Verfolgung dieses<br />
Ziels soll ein Diskussionsprozess eingeleitet<br />
werden, in dem es beispielsweise um<br />
die künftige Ausrichtung der Gewerbeund<br />
Siedlungsflächenpolitik, die Weiterentwicklung<br />
der Metropolregionen Rhein-<br />
Ruhr oder die großräumige Steuerung des<br />
großflächigen Einzelhandels gehen soll.<br />
Ziel der Landesregierung bei der Verfolgung<br />
eines neuen Zukunftsmodells der<br />
Landesplanung ist es dabei insbesondere,<br />
– den Handlungsspielraum der Regionen<br />
zu erweitern, die interkommunale<br />
Zusammenarbeit zu stärken und<br />
– Verfahren zu straffen und sie zugleich zu<br />
flexibilisieren durch vertragliche Lösung<br />
zur Umsetzung <strong>von</strong> Zielen.<br />
Im Diskussionsprozess zu erörtern sind aus<br />
Sicht der Landesregierung vor allem<br />
– Aspekte einer größeren Verantwortlichkeit<br />
der Regionalräte,<br />
– die Frage der Beibehaltung des Genehmigungsvorbehalts<br />
für Gebietsentwicklungspläne,<br />
1 Vgl. Landesplanungsbericht, S. 8.<br />
2 Landesplanungsbericht 2001, S. 8.<br />
3 LEP <strong>NRW</strong>, Landesentwicklungsplan Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
4 Dazu LEP <strong>NRW</strong>, S. 11.<br />
5 Gesetz zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm<br />
– LEPRO) vom 05.10.1989, GV<br />
NW 485.<br />
110<br />
– Vertragslösungen zur Bewältigung raumordnerischer<br />
Zielkonflikte und zur Standortentwicklung,<br />
– Eine Neuausrichtung der Gewerbeflächenpolitik<br />
und<br />
– eine größere Freiheit der Kommunen bei<br />
der konkreten Ausfüllung <strong>von</strong> Siedlungsflächen<br />
der Gebietsentwicklungspläne<br />
3 .<br />
Weiter soll überlegt werden, ob neue Verfahren<br />
des Monitorings und des Controllings<br />
erforderlich sind, um eine zielsichere<br />
und zugleich flexible Steuerung der Landes-<br />
und Regionalentwicklung zu bewirken.<br />
Das Thema Dezentralisation der Landesplanung<br />
betrifft viele der vorgenannten<br />
Aspekte. Inhaltlich geht es dabei insbesondere<br />
darum, ob und wenn ja, inwieweit<br />
Verantwortung in der Landesplanung auf<br />
nachfolgende Planungsebenen verlagert<br />
werden kann und/oder verlagert werden<br />
sollte. Dahinter verbirgt sich die Fragestellung,<br />
wie die Handlungsspielräume der<br />
Städte, Gemeinden und <strong>Kreis</strong>e sowie der<br />
Regionalräte gestärkt werden können,<br />
ohne dabei zugleich die Steuerungswirkung<br />
der Landesplanung insgesamt zu<br />
beeinträchtigen. Beantwortet werden kann<br />
diese Frage zunächst nur auf der Grundlage<br />
einer Defizitanalyse und Kritik am bisherigen<br />
System der Landesplanung in<br />
Nordrhein-Westfalen. Dabei geht es freilich<br />
um eine Kritik an Einzelfragen, nicht<br />
hingegen darum, das System vollends in<br />
Frage zu stellen. Dieser Problematik soll<br />
nachfolgend zunächst nachgegangen werden<br />
(2.). Im Anschluss daran sollen Vorschläge<br />
für eine stärkere Dezentralisation<br />
mit dem Ziel einer Entlastung der Landesplanung<br />
und Stärkung der Handlungsspielräume<br />
der Regionalräte und der kommunalen<br />
Ebene erarbeitet werden (dazu unter<br />
3.).<br />
2. Probleme des derzeitigen<br />
Systems der Landesplanung<br />
in Nordrhein-Westfalen<br />
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-<br />
Westfalen 4 geht derzeit <strong>von</strong> zwei Zielbereichen<br />
aus 5 : In einem ersten Zielbereich werden<br />
die Grundzüge der Raumstruktur in<br />
Nordrhein-Westfalen festgelegt. Dargestellt<br />
werden insoweit die großmaßstäblichen<br />
Raumkategorien (zonale Gliederung),<br />
die Strukturmerkmale des Siedlungsgefüges<br />
(zentralörtliches Gliede-<br />
rungssystem, System der Entwicklungsschwerpunkte<br />
und -achsen) und die landesbedeutsamen<br />
Raumfunktionen (Siedlungsraum,<br />
Freiraum mit Umweltschutzfunktionen).<br />
Im zweiten Zielbereich befasst<br />
sich der LEP <strong>NRW</strong> mit den neuen Herausforderungen,<br />
denen sich die Landesplanung<br />
aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen<br />
zu stellen hat. Aufgezeigt<br />
werden Entwicklungsperspektiven für<br />
strukturwirksame Bereiche der Landespolitik.<br />
Hierzu gehört die Vorsorge für raumbezogene<br />
Anforderungen zur Entwicklung<br />
<strong>von</strong> Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauflächen,<br />
<strong>von</strong> Erholungs- und Freizeitbereichen,<br />
<strong>von</strong> Verkehrsinfrastruktur, Lagerstättensicherung,<br />
Energieversorgung und Entsorgung<br />
als Voraussetzungen für die ökonomische<br />
und ökologische Entwicklung in<br />
Nordrhein-Westfalen. Ziel war es dabei,<br />
sowohl der künftigen Bevölkerungsentwicklung<br />
als auch den Bedürfnissen <strong>von</strong><br />
Frauen, älteren Menschen, Behinderten<br />
und <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen Rechnung<br />
zu tragen.<br />
Bei näherer Betrachtung des landesplanerischen<br />
Ziel- und Koordinatensystems stellen<br />
sich folgende Fragen:<br />
– Ist das System der zentralörtlichen Gliederung<br />
und der Entwicklungsschwerpunkte<br />
und -achsen in der vorhandenen<br />
Form noch zeitgemäß oder hat es sich<br />
durch tatsächliche Entwicklungen in der<br />
siedlungsräumlichen Struktur und hier<br />
insbesondere der Arbeitsplätze- und<br />
Wohnstättenentwicklung sowie den<br />
dynamischen Prozessen beim Einsetzen<br />
neuer Medien nicht überholt?<br />
– Sind die Spielräume für nachgeordnete<br />
Planungsebenen und hier insbesondere<br />
die Regionalräte und die Kommunen<br />
durch das System der Landesplanung in<br />
Nordrhein-Westfalen nicht zu sehr eingegrenzt?<br />
– Führt das vorhandene System der Landesplanung<br />
nicht zu schwerfälligen Verfahren,<br />
die insbesondere durch Straffen<br />
<strong>von</strong> Genehmigungsnotwendigkeiten beschleunigt<br />
werden können?<br />
– Hat die Landesplanung in Nordrhein-<br />
Westfalen die Problematik der Globalisierung<br />
und hier insbesondere der<br />
zunehmenden europäischen Verflechtungen<br />
in ausreichender Weise aufgegriffen<br />
und bewältigt?<br />
– Ist die Problematik der interkommunalen<br />
Kooperation in der Landesplanung in<br />
ausreichender Weise aufgegriffen?