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von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW

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Themen<br />

Dezentralisierung in der Landesplanung<br />

Von Dr. Alexander S chink,<br />

Hauptgeschäftsführer des <strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen<br />

1. Einführung<br />

Die nordrhein-westfälische Landesplanung<br />

steht derzeit auf dem Prüfstand. Die nordrhein-westfälische<br />

Landesregierung hat<br />

durch den Landesplanungsbericht 2001 1<br />

einen Diskussionsprozess mit dem Ziel<br />

begonnen, das derzeitige System der Landesplanung<br />

in Nordrhein-Westfalen zu<br />

überdenken, das Landesplanungsgesetz zu<br />

novellieren und das landesplanerische Zielsystem<br />

neu auszurichten 2 . Dabei geht es<br />

nicht darum, das derzeitige System der<br />

Landesplanung zu ersetzen. Vor allem sollen<br />

die Erfolge der Landes- und Regionalplanung<br />

nicht aufs Spiel gesetzt werden.<br />

Gefragt werden soll allerdings, ob die<br />

bestehenden Ziele, Instrumente und Verfahren<br />

optimal geeignet sind zur Wahrung<br />

künftiger Entwicklungs- und Schutzinteressen.<br />

Betont wird dabei, dass die Sicherung<br />

der Zukunftsfähigkeit Nordrhein-Westfalens<br />

mit einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes<br />

sowie gleichzeitiger Erhaltung<br />

und Verbesserung der Lebensqualität und<br />

der natürlichen Umwelt grundlegende<br />

Herausforderungen für alle Bereiche der<br />

Landespolitik darstellen. In Verfolgung dieses<br />

Ziels soll ein Diskussionsprozess eingeleitet<br />

werden, in dem es beispielsweise um<br />

die künftige Ausrichtung der Gewerbeund<br />

Siedlungsflächenpolitik, die Weiterentwicklung<br />

der Metropolregionen Rhein-<br />

Ruhr oder die großräumige Steuerung des<br />

großflächigen Einzelhandels gehen soll.<br />

Ziel der Landesregierung bei der Verfolgung<br />

eines neuen Zukunftsmodells der<br />

Landesplanung ist es dabei insbesondere,<br />

– den Handlungsspielraum der Regionen<br />

zu erweitern, die interkommunale<br />

Zusammenarbeit zu stärken und<br />

– Verfahren zu straffen und sie zugleich zu<br />

flexibilisieren durch vertragliche Lösung<br />

zur Umsetzung <strong>von</strong> Zielen.<br />

Im Diskussionsprozess zu erörtern sind aus<br />

Sicht der Landesregierung vor allem<br />

– Aspekte einer größeren Verantwortlichkeit<br />

der Regionalräte,<br />

– die Frage der Beibehaltung des Genehmigungsvorbehalts<br />

für Gebietsentwicklungspläne,<br />

1 Vgl. Landesplanungsbericht, S. 8.<br />

2 Landesplanungsbericht 2001, S. 8.<br />

3 LEP <strong>NRW</strong>, Landesentwicklungsplan Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

4 Dazu LEP <strong>NRW</strong>, S. 11.<br />

5 Gesetz zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm<br />

– LEPRO) vom 05.10.1989, GV<br />

NW 485.<br />

110<br />

– Vertragslösungen zur Bewältigung raumordnerischer<br />

Zielkonflikte und zur Standortentwicklung,<br />

– Eine Neuausrichtung der Gewerbeflächenpolitik<br />

und<br />

– eine größere Freiheit der Kommunen bei<br />

der konkreten Ausfüllung <strong>von</strong> Siedlungsflächen<br />

der Gebietsentwicklungspläne<br />

3 .<br />

Weiter soll überlegt werden, ob neue Verfahren<br />

des Monitorings und des Controllings<br />

erforderlich sind, um eine zielsichere<br />

und zugleich flexible Steuerung der Landes-<br />

und Regionalentwicklung zu bewirken.<br />

Das Thema Dezentralisation der Landesplanung<br />

betrifft viele der vorgenannten<br />

Aspekte. Inhaltlich geht es dabei insbesondere<br />

darum, ob und wenn ja, inwieweit<br />

Verantwortung in der Landesplanung auf<br />

nachfolgende Planungsebenen verlagert<br />

werden kann und/oder verlagert werden<br />

sollte. Dahinter verbirgt sich die Fragestellung,<br />

wie die Handlungsspielräume der<br />

Städte, Gemeinden und <strong>Kreis</strong>e sowie der<br />

Regionalräte gestärkt werden können,<br />

ohne dabei zugleich die Steuerungswirkung<br />

der Landesplanung insgesamt zu<br />

beeinträchtigen. Beantwortet werden kann<br />

diese Frage zunächst nur auf der Grundlage<br />

einer Defizitanalyse und Kritik am bisherigen<br />

System der Landesplanung in<br />

Nordrhein-Westfalen. Dabei geht es freilich<br />

um eine Kritik an Einzelfragen, nicht<br />

hingegen darum, das System vollends in<br />

Frage zu stellen. Dieser Problematik soll<br />

nachfolgend zunächst nachgegangen werden<br />

(2.). Im Anschluss daran sollen Vorschläge<br />

für eine stärkere Dezentralisation<br />

mit dem Ziel einer Entlastung der Landesplanung<br />

und Stärkung der Handlungsspielräume<br />

der Regionalräte und der kommunalen<br />

Ebene erarbeitet werden (dazu unter<br />

3.).<br />

2. Probleme des derzeitigen<br />

Systems der Landesplanung<br />

in Nordrhein-Westfalen<br />

Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-<br />

Westfalen 4 geht derzeit <strong>von</strong> zwei Zielbereichen<br />

aus 5 : In einem ersten Zielbereich werden<br />

die Grundzüge der Raumstruktur in<br />

Nordrhein-Westfalen festgelegt. Dargestellt<br />

werden insoweit die großmaßstäblichen<br />

Raumkategorien (zonale Gliederung),<br />

die Strukturmerkmale des Siedlungsgefüges<br />

(zentralörtliches Gliede-<br />

rungssystem, System der Entwicklungsschwerpunkte<br />

und -achsen) und die landesbedeutsamen<br />

Raumfunktionen (Siedlungsraum,<br />

Freiraum mit Umweltschutzfunktionen).<br />

Im zweiten Zielbereich befasst<br />

sich der LEP <strong>NRW</strong> mit den neuen Herausforderungen,<br />

denen sich die Landesplanung<br />

aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen<br />

zu stellen hat. Aufgezeigt<br />

werden Entwicklungsperspektiven für<br />

strukturwirksame Bereiche der Landespolitik.<br />

Hierzu gehört die Vorsorge für raumbezogene<br />

Anforderungen zur Entwicklung<br />

<strong>von</strong> Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauflächen,<br />

<strong>von</strong> Erholungs- und Freizeitbereichen,<br />

<strong>von</strong> Verkehrsinfrastruktur, Lagerstättensicherung,<br />

Energieversorgung und Entsorgung<br />

als Voraussetzungen für die ökonomische<br />

und ökologische Entwicklung in<br />

Nordrhein-Westfalen. Ziel war es dabei,<br />

sowohl der künftigen Bevölkerungsentwicklung<br />

als auch den Bedürfnissen <strong>von</strong><br />

Frauen, älteren Menschen, Behinderten<br />

und <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Bei näherer Betrachtung des landesplanerischen<br />

Ziel- und Koordinatensystems stellen<br />

sich folgende Fragen:<br />

– Ist das System der zentralörtlichen Gliederung<br />

und der Entwicklungsschwerpunkte<br />

und -achsen in der vorhandenen<br />

Form noch zeitgemäß oder hat es sich<br />

durch tatsächliche Entwicklungen in der<br />

siedlungsräumlichen Struktur und hier<br />

insbesondere der Arbeitsplätze- und<br />

Wohnstättenentwicklung sowie den<br />

dynamischen Prozessen beim Einsetzen<br />

neuer Medien nicht überholt?<br />

– Sind die Spielräume für nachgeordnete<br />

Planungsebenen und hier insbesondere<br />

die Regionalräte und die Kommunen<br />

durch das System der Landesplanung in<br />

Nordrhein-Westfalen nicht zu sehr eingegrenzt?<br />

– Führt das vorhandene System der Landesplanung<br />

nicht zu schwerfälligen Verfahren,<br />

die insbesondere durch Straffen<br />

<strong>von</strong> Genehmigungsnotwendigkeiten beschleunigt<br />

werden können?<br />

– Hat die Landesplanung in Nordrhein-<br />

Westfalen die Problematik der Globalisierung<br />

und hier insbesondere der<br />

zunehmenden europäischen Verflechtungen<br />

in ausreichender Weise aufgegriffen<br />

und bewältigt?<br />

– Ist die Problematik der interkommunalen<br />

Kooperation in der Landesplanung in<br />

ausreichender Weise aufgegriffen?

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