<strong>Kreis</strong>laufwirtschafts-, Abfall- und Bodenschutzrecht, KrW-/AbfG, AbfVerbrG, EG- AbfVerbrVO, BBodSchG, Fluck, Kommentar, 34. Ergänzungslieferung, Stand: Februar 2002, 222 Seiten, € 62,20, Bestellnr.: 8114 7900 034, Hüthig Fachverlage, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg. Die vorliegende Ergänzungslieferung enthält die Kommentierung des §§ 23 - 26 KrW-/AbfG durch Herrn Dr. Jürgen Fluck zusammen mit Privatdozent Dr. Kristian Fischer sowie der Neukommentierung des § 10 BBodSchG durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Ludger Giesberts. Zahlreiche landesrechtliche Vorschriften wurden auf den neuesten Stand gebracht, die Aktualisierung des Verzeichnisses weiterer landesrechtlicher Vorschriften sowie die Neuaufnahme <strong>von</strong> Landesrecht folgen mit der nächsten Ergänzungslieferung. Mathias Hellriegel, Mediation im Umweltrecht Reihe: Schriften zum Umweltrecht, Band 116, 2002, 270 Seiten, € 68,00, ISBN 3-428-10548-6, Duncker & Humblot, Postfach 4103 29, 12113 Berlin. Der Autor behandelt die Mediation im Umweltrecht. Mit einer rechtlichen Analyse und Formulierungsvorschlägen für Verträge will er der praktischen Implementation zum Durchbruch verhelfen. Im ersten Kapitel behandelt Mathias Hellriegel Begriffliches, Systematisches und Tatsächliches. Nach der Definition der Mediation – Vermittlung in Verhandlungen durch einen neutralen Dritten ohne Entscheidungsbefugnis – werden die Phasen eines Mediationsverfahrens untersucht. Dabei geht der Verfasser da<strong>von</strong> aus, daß Mediationsverfahren die traditionellen Verwaltungsverfahren nicht ersetzen, sondern diese ergänzen sollen. Mediation als Einschaltung eines privaten Dritten wird der Verfahrensprivatisierung zugeordnet. Im zweiten Kapitel untersucht der Autor die gesetzlichen Grundlagen für die Mediation und wendet sich dem Problem des Gesetzesvorbehalts zu. Eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Mediation ist nur erforderlich, wenn der Mediator belieben wird und ihm Hoheitsgewalt und Entscheidungsbefugnisse übertragen werden. Dagegen ist eine Mediation ohne gesetzliche Ermächtigung möglich, wenn der Mediator nur mitwirkt bzw. als bloßer Verwaltungshelfer auftritt. Mediation in förmlichen Verfahren ist derzeit ohne gesetzliche Grundlage nur eingeschränkt zulässig; außerhalb förmlicher Verfahren ergeben sich größere Übertragungsmöglichkeiten. Für Mediation in förmlichen Ver- fahren werden Ermächtigungsgrundlagen untersucht. Im dritten Kapitel behandelt der Verfasser das Verhältnis <strong>von</strong> Mediation und öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die Mediation ist in einem System <strong>von</strong> Verwaltungsverträgen zu sehen: In der eröffnenden Mediationsvereinbarung verabreden die Parteien die Durchführung der Mediation und treffen Regelungen über die Verhandlungsmodalitäten. Der Mediationsauftrag regelt die Beauftragung des Mediators sowie dessen Aufgaben, Rechte und Pflichten. Die abschließende Verhandlungsübereinkunft wird im Mediationsvertrag festgehalten. Untersucht werden der Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Bestimmungen, wobei Formulierungen für die Mediationsvereinbarung und den Mediationsauftrag vorgeschlagen werden. Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. (BDE), Entsorgung ’02, Taschenbuch, 2001, € 24,00, bei Mehrbestellungen gewährt der Verlag Sonderkonditionen, 658 Seiten, ISBN 3-926108-49-5, Friedrich Merz Verlag GmbH & Co. KG, Postfach 21 02 50, 53157 Bonn. Jahr für Jahr stößt dieses Taschenbuch auf lebhafte Resonanz. Wer die Taschenbücher sammelt, gelangt so im Laufe der Zeit zu einem hilfreichen Nachschlagewerk. „Entsorgung ‘02“ wurde vollkommen aktualisiert und überarbeitet und soll mit dazu beitragen, mehr Verständnis für die in der Branche tätigen Untemehmen und Behörden zu gewinnen. Sie finden darin alles Wissenswerte über den vielfältigen Themenbereich der Entsorgung: 40 Jahre Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft; Ausblick - Perspektiven der Zukunft; Die ganze Torte soll es sein - Daseinsvorsorgeaufgaben in der europäischen Diskussion und die Position Frankreichs; Wasserwirtschaft – Privatisierung – Liberalisierung – Wettbewerb; EU – Leicht gemacht – Europa-Lexikon: Stichwörter zum besseren Verständnis-, Der LKW: Die „Maut-Kuh“ der Nation?; Produktion und Einsatz qualitätsgesicherter Sekundärbrennstoffe; Inhaltsstoffe <strong>von</strong> Sekundärbrennstoffen, Ableitung der Qualitätssicherung der Bundesgütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe e. V.; 9.000 Tonnen verbrauchter Batterien in 2000 gesammelt; Computerrecycling und Wiederverwendung; Papierkreislauf 2000; Alttextilien; Aktivitäten der BDE-Mitgliedsfirmen im Bereich Stahl- und NE-Metallschrott; Altholz; SCC – Ein vorteilhaftes und bewährtes System setzt sich durch; ZER-QMS, Zertifizierungsstelle, Qualitäts- und Umweltgutachter GmbH; Liste der Entsorgungsfachbetrie- Druck: Knipping Druckerei und Verlag GmbH, Düsseldorf Hinweise auf Veröffentlichungen be der Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. – EdDE –; BDE – ein Arbeitgeber-, und Wirtschaftsverband; BDE und seine Mitglieder; Pressestellen der BDE-Mitgliedsunternehmen; Ausstellungen und Messen; Verbände und Organisationen; Europäische Fachverbände; Die wichtigsten Behörden; Umweltberater der IHK; Transferstellen für Forschung und Entwicklung; Institutionen/Unternehmen für Umweltberatung; Fachzeitschriften; Arbeitskreis Umweltpresse usw. Mit diesem Taschenbuch, so will es der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft, soll die Entsorgungswirtschaft transparenter gemacht werden. Es soll außerdem Mittler zwischen der Entsorgungswirtschaft und der Öffentlichkeit und wichtiges Hilfsmittel bei der täglichen Arbeit sein. Wer mit Entsorgungsaufgaben befasst ist in Behörden, Verbänden und Unternehmen, soll darüber hinaus konkrete Informationen zu jeweils aktuellen Fachfragen finden. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Textausgabe mit den ab 01.01.2002 geltenden Honorarsätzen in Euro und Stichwortverzeichnis, erschienen im Richard Boorberg Verlag, Scharrst. 2, 70563 Stuttgart bzw. Levelingstr. 6a, 81673 München, 2002, 6. Auflage, 176 Seiten, € 13,50, ISBN 3-415-02963-8 Die HOAI ist die unabdingbare Regelung der Honorarsätze für alle freiberuflich erbrachten Architekten- und Ingenieurleistungen, soweit diese in den Leistungsbildern als Grundleistungen oder Besondere Leistungen oder in anderen Bestimmungen der HOAI erwähnt sind (z.B. Zeithonorar). Von den festgelegten Mindestund Höchstsätzen darf nur in Ausnahmefällen – nach schriftlicher Vereinbarung bei Auftragsvergabe – abgewichen werden. Kernpunkt der Ermittlung des Entgelts sind die in den jeweiligen Honorartafeln aufgeführten Mindest- und Höchstsätze, die z.T. <strong>von</strong> den anrechenbaren Kosten abhängig sind; maßgebend sind dabei die seit 01.01.2002 gültigen, durch das Neunte Euro-Einführungsgesetz festgelegten Euro-Werte. Damit erhalten Architekten, Ingenieure und ihre Vertragspartner pünktlich zur endgültigen Einführung des Euro eine aktuelle Textausgabe als zuverlässige Berechnungs- und Überprüfungsgrundlage. EILDIENST LKT NW Nr. 3/März 2002 – 00 10-07 – 129
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