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von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW

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– Ist die Steuerungsfunktion der Landesund<br />

Gebietsentwicklungsplanung für<br />

heutige Probleme in ausreichender<br />

Weise gewährleistet; hierbei geht es insbesondere<br />

um außenbereichstypische<br />

Vorhaben wie Windenergieanlagen und<br />

neue Probleme wie Factory-Outlet-Center,<br />

großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

und ähnliche aktuelle Entwicklungen?<br />

– Ist die Steuerungs- und Abschichtungsfunktion<br />

im Planverfahren hinreichend<br />

ausgeprägt, und zwar insbesondere in<br />

Richtung auf die UVP, Verträglichkeitsprüfung<br />

nach der FFH-RL und Anforderungen<br />

der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

im Planungsverfahren?<br />

2.1 Bevölkerungs-, Arbeitsstättenund<br />

Siedlungsentwicklung und<br />

Steuerungsfunktion der Landesplanung<br />

§ 21 LEPRO 6 legt fest, wie Gebiete mit<br />

unterschiedlicher Raumstruktur zu entwickeln<br />

sind. Hiernach (vgl. § 21 Abs. 3<br />

LEPRO) sind<br />

– in Ballungskernen vorrangig die Voraussetzungen<br />

für ihre Leistungsfähigkeit als<br />

Bevölkerungs-, Wirtschafts– und Dienstleistungszentren<br />

zu erhalten, zu verbessern<br />

oder zu schaffen durch Verbesserung<br />

der Umweltbedingungen, Förderung<br />

der städtebaulichen Entwicklung,<br />

insbesondere durch Ausrichtung der<br />

Siedlungsstruktur auf Siedlungsschwerpunkte<br />

an Haltepunkten leistungsfähiger<br />

Linien des ÖPNV, Sicherung und<br />

Entwicklung des Freiraums und ein<br />

bedarfs- und qualitätsorientiertes Flächenangebot<br />

für Erweiterung, Umsiedlung<br />

und Ansiedlung standortgebundener<br />

oder strukturverbessernder Betriebe<br />

und Einrichtungen insbesondere in<br />

Gebieten mit verbesserungsbedürftiger<br />

Wirtschaftsstruktur,<br />

– in Ballungsrandzonen die Voraussetzungen<br />

für eine geordnete Entwicklung der<br />

Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung<br />

der Ergänzungsaufgaben gegenüber<br />

den jeweils angrenzenden Ballungskernen<br />

zu erhalten, zu verbessern oder<br />

zu schaffen vor allem durch Ausrichtung<br />

der städtebaulichen Entwicklung auf<br />

Siedlungsschwerpunkte an Haltepunkten<br />

leistungsfähiger Linien des ÖPNV,<br />

bedarfs- und qualitätsorientiertes Flächenangebot<br />

für die Erweiterung und<br />

Ansiedlung strukturverbessernder gewerblicher<br />

Betriebe und Sicherung und<br />

Entwicklung des Freiraums unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Erhaltung<br />

oder Schaffung eines angemessenen<br />

Freiflächenanteils,<br />

– in Gebieten mit überwiegend ländlicher<br />

Raumstruktur die Voraussetzungen für<br />

eine funktions- und bedarfsgerechte<br />

Ausstattung der Gemeinden und für<br />

eine Erhöhung ihrer wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern<br />

oder zu schaffen vor allem durch<br />

Ausrichtung der Siedlungsstruktur auf<br />

Siedlungsschwerpunkte, aufgaben- und<br />

bedarfsgerechte Entwicklung der Gemeinden<br />

entsprechend der Tragfähigkeit<br />

ihrer zentralörtlichen Versorgungsbereiche<br />

unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Entwicklungsschwerpunkte, Verbesserung<br />

der Verkehrserschließung und<br />

-bedienung in Ausrichtung auf die zentralörtliche<br />

Gliederung, Berücksichtigung<br />

des Flächenbedarfs als Voraussetzung<br />

für die Stärkung der Wirtschaftskraft<br />

durch Erweiterung und Ansiedlung<br />

vor allem <strong>von</strong> strukturverbessernden<br />

gewerblichen Betrieben, insbesondere in<br />

Entwicklungsschwerpunkten, Verbesserung<br />

der Produktions- und Betriebsstruktur<br />

der Landwirtschaft und Forstwirtschaft<br />

unter Berücksichtigung ihrer<br />

Wohlfahrtswirkungen, Entwicklung des<br />

Fremdenverkehrs und Schutz und Entwicklung<br />

der natürlichen Lebensgrundlagen.<br />

§ 23 LEPRO richtet die Strukturentwicklung<br />

des Landes hieran aus. Entwicklungsschwerpunkte<br />

sind solche Räume, in denen<br />

die Standortvoraussetzungen für eine<br />

bevorzugte Förderung der Konzentration<br />

<strong>von</strong> Wohnungen und Arbeitsstätten in<br />

Verbindung mit zentralörtlichen Gliederungen<br />

gegeben ist. Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2<br />

LEPRO ist dies in Versorgungsbereichen<br />

mit mindestens 25.000 Einwohnern der<br />

Fall. Die Entwicklung der gewerblichen<br />

Wirtschaft soll gemäß § 25 LEPRO insbesondere<br />

in solchen Gebieten gefördert<br />

werden, deren Wirtschaftskraft erheblich<br />

unter dem Landesdurchschnitt liegt oder<br />

erheblich darunter abzusinken droht oder<br />

in denen Wirtschaftszweige vorherrschen,<br />

die vom Strukturwandel in einer Weise<br />

betroffen oder bedroht sind, dass negative<br />

Rückwirkungen auf das Gebiet, insbesondere<br />

auf sein Arbeitsplatzangebot, in<br />

erheblichem Umfang eingetreten oder<br />

absehbar sind. Weiter soll die Schaffung<br />

gewerblicher Arbeitsplätze unter Berücksichtigung<br />

des flächendeckenden Einsatzes<br />

neue Informations- und Kommunikationsstrategien<br />

vorrangig in Entwicklungsschwerpunkten<br />

gefördert werden.<br />

Die zuvor beschriebenen Aussagen<br />

des Landesentwicklungsprogramms Nordrhein-Westfalen<br />

verdeutlichen, dass die<br />

Landesentwicklung sich in Nordrhein-Westfalen<br />

landesplanerisch am System der zentralörtlichen<br />

Gliederung und der Entwicklungsachsen<br />

auszurichten hat. In der Praxis<br />

ist feststellbar, dass sich diese landesplanerische<br />

Schwerpunktsetzung nicht unbedingt<br />

immer in der tatsächlichen Entwicklung<br />

Themen<br />

wiederspiegelt. Das gilt insbesondere für die<br />

Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung:<br />

In Nordrhein-Westfalen hat es im letzten<br />

Jahrzehnt einen erheblichen Bevölkerungszuwachs<br />

gegeben: Von 16,7 Mio. Einwohnern<br />

im Jahre 1988 über 17,1 Mio. im<br />

Jahre 1990 ist die Bevölkerung inzwischen<br />

auf 18 Mio. im Jahre 2000 angestiegen. Die<br />

Bevölkerungsentwicklung ist dabei nicht in<br />

allen Teilen des Landes gleich gewesen.<br />

Vielmehr ist feststellbar, dass es in weiten<br />

Teilen des Ruhrgebietes und in den Kernstädten<br />

der Rheinschiene eine Bevölkerungsabnahme<br />

und in den Stadtumlandgebieten<br />

und ländlichen Regionen und hier<br />

insbesondere in Münsterlandkreisen, im<br />

Rheinland und in Ostwestfalen eine Bevölkerungszunahme<br />

mit zum Teil erheblichen<br />

Zuwächsen gegeben hat.<br />

So haben zahlreiche <strong>Kreis</strong>e des ländlichen<br />

Raumes Bevölkerungszuwächse <strong>von</strong> 5 %<br />

und mehr als 10 % zu verzeichnen.<br />

Ähnliche Feststellungen lassen sich für die<br />

Bevölkerungsentwicklung treffen: Während<br />

in den Kernstädten des Ruhrgebietes<br />

und der Rheinschiene ein zum Teil erheblicher<br />

Rückgang der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten zu verzeichnen war,<br />

ist dieser in den ländlichen Räumen eher<br />

geringer ausgeprägt gewesen; teilweise<br />

war hier auch eine leichte Zunahme zu verzeichnen,<br />

und zwar insbesondere im<br />

Münsterland, in Ostwestfalen, im Rheinland<br />

und in der Eifel.<br />

Weiter hat es einen Anstieg der Berufspendler<br />

<strong>von</strong> rund 700.000 auf knapp 3<br />

Mio. gegeben7. All diese Entwicklungen<br />

zeigen, dass das System der zentralörtlichen<br />

Gliederung und der Entwicklungsschwerpunkte<br />

nicht unbedingt den tatsächlichen<br />

räumlichen siedlungsstrukturellen<br />

und arbeitsplatzspezifischen Entwicklungen<br />

in Nordrhein-Westfalen entspricht.<br />

Es ist deshalb zu fragen, ob das System der<br />

zentralörtlichen Gliederung und der Entwicklungsschwerpunkte<br />

und Entwicklungsachsen<br />

in Nordrhein-Westfalen nicht<br />

überdacht werden muss. Das gilt insbesondere<br />

für Fragestellungen nach der Ausweisung<br />

<strong>von</strong> Siedlungs- und Gewerbeflächen.<br />

Fraglich erscheint, ob die zunehmenden<br />

Mobilität der Bevölkerung, die Bedeutung<br />

neuer Medien und der Wandel zur Informationsgesellschaft,<br />

durch die die Wahl<br />

der Arbeitsorte flexibilisiert werden kann,<br />

im LEP <strong>NRW</strong> in ausreichender Weise aufgegriffen<br />

sind 8 . Das Problem der zuneh-<br />

6 Landesplanungsbericht 2001, S. 14.<br />

7 Zum letzteren Problem vgl. nur Bundesamt für<br />

Bauwesen und Raumordnung, Schlanker und<br />

effektiver Regionalplan, Praxisuntersuchung und<br />

Expertise zur Harmonisierung <strong>von</strong> Festlegungen<br />

im regionalen Raumordnungsplänen auf Grundlage<br />

des Raumordnungsgesetzes, Bonn, 2001, S. 6.<br />

8 LEP <strong>NRW</strong>, B I 3.3 (S. 19).<br />

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