von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW
von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW
von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
– Ist die Steuerungsfunktion der Landesund<br />
Gebietsentwicklungsplanung für<br />
heutige Probleme in ausreichender<br />
Weise gewährleistet; hierbei geht es insbesondere<br />
um außenbereichstypische<br />
Vorhaben wie Windenergieanlagen und<br />
neue Probleme wie Factory-Outlet-Center,<br />
großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
und ähnliche aktuelle Entwicklungen?<br />
– Ist die Steuerungs- und Abschichtungsfunktion<br />
im Planverfahren hinreichend<br />
ausgeprägt, und zwar insbesondere in<br />
Richtung auf die UVP, Verträglichkeitsprüfung<br />
nach der FFH-RL und Anforderungen<br />
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
im Planungsverfahren?<br />
2.1 Bevölkerungs-, Arbeitsstättenund<br />
Siedlungsentwicklung und<br />
Steuerungsfunktion der Landesplanung<br />
§ 21 LEPRO 6 legt fest, wie Gebiete mit<br />
unterschiedlicher Raumstruktur zu entwickeln<br />
sind. Hiernach (vgl. § 21 Abs. 3<br />
LEPRO) sind<br />
– in Ballungskernen vorrangig die Voraussetzungen<br />
für ihre Leistungsfähigkeit als<br />
Bevölkerungs-, Wirtschafts– und Dienstleistungszentren<br />
zu erhalten, zu verbessern<br />
oder zu schaffen durch Verbesserung<br />
der Umweltbedingungen, Förderung<br />
der städtebaulichen Entwicklung,<br />
insbesondere durch Ausrichtung der<br />
Siedlungsstruktur auf Siedlungsschwerpunkte<br />
an Haltepunkten leistungsfähiger<br />
Linien des ÖPNV, Sicherung und<br />
Entwicklung des Freiraums und ein<br />
bedarfs- und qualitätsorientiertes Flächenangebot<br />
für Erweiterung, Umsiedlung<br />
und Ansiedlung standortgebundener<br />
oder strukturverbessernder Betriebe<br />
und Einrichtungen insbesondere in<br />
Gebieten mit verbesserungsbedürftiger<br />
Wirtschaftsstruktur,<br />
– in Ballungsrandzonen die Voraussetzungen<br />
für eine geordnete Entwicklung der<br />
Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung<br />
der Ergänzungsaufgaben gegenüber<br />
den jeweils angrenzenden Ballungskernen<br />
zu erhalten, zu verbessern oder<br />
zu schaffen vor allem durch Ausrichtung<br />
der städtebaulichen Entwicklung auf<br />
Siedlungsschwerpunkte an Haltepunkten<br />
leistungsfähiger Linien des ÖPNV,<br />
bedarfs- und qualitätsorientiertes Flächenangebot<br />
für die Erweiterung und<br />
Ansiedlung strukturverbessernder gewerblicher<br />
Betriebe und Sicherung und<br />
Entwicklung des Freiraums unter besonderer<br />
Berücksichtigung der Erhaltung<br />
oder Schaffung eines angemessenen<br />
Freiflächenanteils,<br />
– in Gebieten mit überwiegend ländlicher<br />
Raumstruktur die Voraussetzungen für<br />
eine funktions- und bedarfsgerechte<br />
Ausstattung der Gemeinden und für<br />
eine Erhöhung ihrer wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern<br />
oder zu schaffen vor allem durch<br />
Ausrichtung der Siedlungsstruktur auf<br />
Siedlungsschwerpunkte, aufgaben- und<br />
bedarfsgerechte Entwicklung der Gemeinden<br />
entsprechend der Tragfähigkeit<br />
ihrer zentralörtlichen Versorgungsbereiche<br />
unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Entwicklungsschwerpunkte, Verbesserung<br />
der Verkehrserschließung und<br />
-bedienung in Ausrichtung auf die zentralörtliche<br />
Gliederung, Berücksichtigung<br />
des Flächenbedarfs als Voraussetzung<br />
für die Stärkung der Wirtschaftskraft<br />
durch Erweiterung und Ansiedlung<br />
vor allem <strong>von</strong> strukturverbessernden<br />
gewerblichen Betrieben, insbesondere in<br />
Entwicklungsschwerpunkten, Verbesserung<br />
der Produktions- und Betriebsstruktur<br />
der Landwirtschaft und Forstwirtschaft<br />
unter Berücksichtigung ihrer<br />
Wohlfahrtswirkungen, Entwicklung des<br />
Fremdenverkehrs und Schutz und Entwicklung<br />
der natürlichen Lebensgrundlagen.<br />
§ 23 LEPRO richtet die Strukturentwicklung<br />
des Landes hieran aus. Entwicklungsschwerpunkte<br />
sind solche Räume, in denen<br />
die Standortvoraussetzungen für eine<br />
bevorzugte Förderung der Konzentration<br />
<strong>von</strong> Wohnungen und Arbeitsstätten in<br />
Verbindung mit zentralörtlichen Gliederungen<br />
gegeben ist. Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2<br />
LEPRO ist dies in Versorgungsbereichen<br />
mit mindestens 25.000 Einwohnern der<br />
Fall. Die Entwicklung der gewerblichen<br />
Wirtschaft soll gemäß § 25 LEPRO insbesondere<br />
in solchen Gebieten gefördert<br />
werden, deren Wirtschaftskraft erheblich<br />
unter dem Landesdurchschnitt liegt oder<br />
erheblich darunter abzusinken droht oder<br />
in denen Wirtschaftszweige vorherrschen,<br />
die vom Strukturwandel in einer Weise<br />
betroffen oder bedroht sind, dass negative<br />
Rückwirkungen auf das Gebiet, insbesondere<br />
auf sein Arbeitsplatzangebot, in<br />
erheblichem Umfang eingetreten oder<br />
absehbar sind. Weiter soll die Schaffung<br />
gewerblicher Arbeitsplätze unter Berücksichtigung<br />
des flächendeckenden Einsatzes<br />
neue Informations- und Kommunikationsstrategien<br />
vorrangig in Entwicklungsschwerpunkten<br />
gefördert werden.<br />
Die zuvor beschriebenen Aussagen<br />
des Landesentwicklungsprogramms Nordrhein-Westfalen<br />
verdeutlichen, dass die<br />
Landesentwicklung sich in Nordrhein-Westfalen<br />
landesplanerisch am System der zentralörtlichen<br />
Gliederung und der Entwicklungsachsen<br />
auszurichten hat. In der Praxis<br />
ist feststellbar, dass sich diese landesplanerische<br />
Schwerpunktsetzung nicht unbedingt<br />
immer in der tatsächlichen Entwicklung<br />
Themen<br />
wiederspiegelt. Das gilt insbesondere für die<br />
Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung:<br />
In Nordrhein-Westfalen hat es im letzten<br />
Jahrzehnt einen erheblichen Bevölkerungszuwachs<br />
gegeben: Von 16,7 Mio. Einwohnern<br />
im Jahre 1988 über 17,1 Mio. im<br />
Jahre 1990 ist die Bevölkerung inzwischen<br />
auf 18 Mio. im Jahre 2000 angestiegen. Die<br />
Bevölkerungsentwicklung ist dabei nicht in<br />
allen Teilen des Landes gleich gewesen.<br />
Vielmehr ist feststellbar, dass es in weiten<br />
Teilen des Ruhrgebietes und in den Kernstädten<br />
der Rheinschiene eine Bevölkerungsabnahme<br />
und in den Stadtumlandgebieten<br />
und ländlichen Regionen und hier<br />
insbesondere in Münsterlandkreisen, im<br />
Rheinland und in Ostwestfalen eine Bevölkerungszunahme<br />
mit zum Teil erheblichen<br />
Zuwächsen gegeben hat.<br />
So haben zahlreiche <strong>Kreis</strong>e des ländlichen<br />
Raumes Bevölkerungszuwächse <strong>von</strong> 5 %<br />
und mehr als 10 % zu verzeichnen.<br />
Ähnliche Feststellungen lassen sich für die<br />
Bevölkerungsentwicklung treffen: Während<br />
in den Kernstädten des Ruhrgebietes<br />
und der Rheinschiene ein zum Teil erheblicher<br />
Rückgang der sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten zu verzeichnen war,<br />
ist dieser in den ländlichen Räumen eher<br />
geringer ausgeprägt gewesen; teilweise<br />
war hier auch eine leichte Zunahme zu verzeichnen,<br />
und zwar insbesondere im<br />
Münsterland, in Ostwestfalen, im Rheinland<br />
und in der Eifel.<br />
Weiter hat es einen Anstieg der Berufspendler<br />
<strong>von</strong> rund 700.000 auf knapp 3<br />
Mio. gegeben7. All diese Entwicklungen<br />
zeigen, dass das System der zentralörtlichen<br />
Gliederung und der Entwicklungsschwerpunkte<br />
nicht unbedingt den tatsächlichen<br />
räumlichen siedlungsstrukturellen<br />
und arbeitsplatzspezifischen Entwicklungen<br />
in Nordrhein-Westfalen entspricht.<br />
Es ist deshalb zu fragen, ob das System der<br />
zentralörtlichen Gliederung und der Entwicklungsschwerpunkte<br />
und Entwicklungsachsen<br />
in Nordrhein-Westfalen nicht<br />
überdacht werden muss. Das gilt insbesondere<br />
für Fragestellungen nach der Ausweisung<br />
<strong>von</strong> Siedlungs- und Gewerbeflächen.<br />
Fraglich erscheint, ob die zunehmenden<br />
Mobilität der Bevölkerung, die Bedeutung<br />
neuer Medien und der Wandel zur Informationsgesellschaft,<br />
durch die die Wahl<br />
der Arbeitsorte flexibilisiert werden kann,<br />
im LEP <strong>NRW</strong> in ausreichender Weise aufgegriffen<br />
sind 8 . Das Problem der zuneh-<br />
6 Landesplanungsbericht 2001, S. 14.<br />
7 Zum letzteren Problem vgl. nur Bundesamt für<br />
Bauwesen und Raumordnung, Schlanker und<br />
effektiver Regionalplan, Praxisuntersuchung und<br />
Expertise zur Harmonisierung <strong>von</strong> Festlegungen<br />
im regionalen Raumordnungsplänen auf Grundlage<br />
des Raumordnungsgesetzes, Bonn, 2001, S. 6.<br />
8 LEP <strong>NRW</strong>, B I 3.3 (S. 19).<br />
111