von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW
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Aus dem <strong>Landkreistag</strong> / Themen<br />
Lösungsmodelle gebe, die einerseits die<br />
Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister<br />
und Landräte verlängerten, gleichzeitig<br />
aber keine Entkopplung der Wahltermine<br />
vorsähen. Der Vorstand verständigte<br />
sich darauf, zunächst diese grundsätzliche<br />
Frage in absehbarer Zeit auf der Grundlage<br />
einer breiten Diskussion zu klären. Erst<br />
wenn das Ergebnis des Diskussionsprozesses<br />
vorliegt, bestehe dann ggf. Bedarf, zu<br />
I. Ausgangslage<br />
Nach § 39 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz<br />
(BSHG) ist es Aufgabe der Eingliederungshilfe,<br />
eine drohende Behinderung zu verhüten<br />
oder eine Behinderung oder deren<br />
Folgen zu beseitigen oder zu mildern und<br />
die behinderten Menschen in die Gesellschaft<br />
einzugliedern. Hierzu gehört vor<br />
allem – so die Vorschrift weiter –, den<br />
behinderten Menschen die Teilhabe am<br />
Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen<br />
oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung<br />
eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen<br />
angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen<br />
oder sie so weit wie möglich unabhängig<br />
<strong>von</strong> Pflege zu machen. In Nordrhein-Westfalen<br />
wird die Eingliederungshilfe<br />
in stationärer und teilstationärer Form<br />
<strong>von</strong> den Landschaftsverbänden als überörtliche<br />
Sozialhilfeträger, in ambulanter<br />
Form <strong>von</strong> den <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien Städten<br />
als örtliche Sozialhilfeträger erbracht.<br />
92<br />
entscheiden, inwieweit ein aktueller Novellierungsbedarf<br />
der Kommunalverfassung<br />
noch in dieser Wahlperiode des Landtages<br />
seitens des LKT NW anzumahnen sei.<br />
Schließlich berieten die Vorstandsmitglieder<br />
den <strong>von</strong> der Landesregierung verabschiedeten<br />
Gesetzentwurf zur Neuregelung<br />
der Rechtsverhältnisse der öffentlichrechtlichen<br />
Kreditinstitute Nordrhein-<br />
Westfalen (vgl. dazu den gleichlautenden<br />
Da die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte, die<br />
zugleich die Mitgliedskörperschaften der<br />
Landschaftsverbände sind, ihrerseits mit<br />
der sog. Landschaftsumlage den Landschaftsverband<br />
Rheinland (LVR; er umfasst<br />
13 <strong>Kreis</strong>e und 14 kreisfreie Städte mit insgesamt<br />
ca. 9,5 Mio. Einwohnern) und den<br />
Landschaftsverband Westfalen-Lippe<br />
(LWL; er umfasst 18 <strong>Kreis</strong>e und neun kreisfreie<br />
Städte mit insgesamt ca. 8,5 Mio. Einwohnern)<br />
im wesentlichen finanzieren, ist<br />
die Eingliederungshilfe für Menschen mit<br />
Behinderungen in Nordrhein-Westfalen<br />
eine rein kommunale Aufgabe.<br />
Die Kosten für die Eingliederungshilfe für<br />
Menschen mit Behinderungen steigen in<br />
den letzten Jahren überproportional an.<br />
Dies gilt für den stationären einschließlich<br />
teilstationären Bereich genauso wie für den<br />
ambulanten Bereich. Als besonders finanzwirksamer<br />
Leistungsbereich der ambulanten<br />
Eingliederungshilfe ist die Früherken-<br />
Artikel im EILDIENST LKT NW Nr. 3/März<br />
2002, S. 104 ff., in diesem Heft).<br />
Die nächste Sitzung des Vorstandes des<br />
LKT NW ist für den 14.05.2002 in Aussicht<br />
genommen; bereits vorher wird die nächste<br />
Landrätekonferenz am 23./24.04.2002<br />
in Berlin stattfinden.<br />
EILDIENST LKT NW Nr. 3/März 2002<br />
– 00 10-00 –<br />
Ausbau des ambulant betreuten Wohnens für<br />
Menschen mit Behinderungen<br />
nung und Frühförderung für Kinder mit<br />
Behinderungen zu nennen, den die <strong>Kreis</strong>e<br />
und kreisfreien Städte zu erbringen haben,<br />
soweit es sich nicht um medizinische Rehabilitationsleistungen<br />
handelt, sondern es<br />
um sog. heilpädagogische Leistungen<br />
geht. Im Jahr 2001 verwendeten die Landschaftsverbände<br />
ihrerseits knapp die Hälfte<br />
ihrer laufenden Ausgaben, rund 2,3 Mrd.<br />
Euro, für die stationäre (einschließlich teilstationäre)<br />
Eingliederungshilfe. Dabei geht<br />
es vor allem um die Betreuung in einer<br />
Wohneinrichtung oder einen Platz in einer<br />
Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.<br />
Wegen der Altersstruktur der Menschen<br />
mit Behinderungen, deren deutlicher<br />
Schwerpunkt derzeit vor allem in der<br />
Altersgruppe der 30-50jährigen besteht<br />
(vgl. dazu Grafik 1), der steigenden<br />
Lebenserwartung und des medizinischen<br />
Fortschritts wird die Zahl der Empfänger<br />
<strong>von</strong> Eingliederungshilfe in den nächsten<br />
Grafik 1