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von Landrat Gerd W iesmann, (Kreis Borken) - Landkreistag NRW

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Aus dem <strong>Landkreistag</strong> / Themen<br />

Lösungsmodelle gebe, die einerseits die<br />

Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister<br />

und Landräte verlängerten, gleichzeitig<br />

aber keine Entkopplung der Wahltermine<br />

vorsähen. Der Vorstand verständigte<br />

sich darauf, zunächst diese grundsätzliche<br />

Frage in absehbarer Zeit auf der Grundlage<br />

einer breiten Diskussion zu klären. Erst<br />

wenn das Ergebnis des Diskussionsprozesses<br />

vorliegt, bestehe dann ggf. Bedarf, zu<br />

I. Ausgangslage<br />

Nach § 39 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz<br />

(BSHG) ist es Aufgabe der Eingliederungshilfe,<br />

eine drohende Behinderung zu verhüten<br />

oder eine Behinderung oder deren<br />

Folgen zu beseitigen oder zu mildern und<br />

die behinderten Menschen in die Gesellschaft<br />

einzugliedern. Hierzu gehört vor<br />

allem – so die Vorschrift weiter –, den<br />

behinderten Menschen die Teilhabe am<br />

Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen<br />

oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung<br />

eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen<br />

angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen<br />

oder sie so weit wie möglich unabhängig<br />

<strong>von</strong> Pflege zu machen. In Nordrhein-Westfalen<br />

wird die Eingliederungshilfe<br />

in stationärer und teilstationärer Form<br />

<strong>von</strong> den Landschaftsverbänden als überörtliche<br />

Sozialhilfeträger, in ambulanter<br />

Form <strong>von</strong> den <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien Städten<br />

als örtliche Sozialhilfeträger erbracht.<br />

92<br />

entscheiden, inwieweit ein aktueller Novellierungsbedarf<br />

der Kommunalverfassung<br />

noch in dieser Wahlperiode des Landtages<br />

seitens des LKT NW anzumahnen sei.<br />

Schließlich berieten die Vorstandsmitglieder<br />

den <strong>von</strong> der Landesregierung verabschiedeten<br />

Gesetzentwurf zur Neuregelung<br />

der Rechtsverhältnisse der öffentlichrechtlichen<br />

Kreditinstitute Nordrhein-<br />

Westfalen (vgl. dazu den gleichlautenden<br />

Da die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte, die<br />

zugleich die Mitgliedskörperschaften der<br />

Landschaftsverbände sind, ihrerseits mit<br />

der sog. Landschaftsumlage den Landschaftsverband<br />

Rheinland (LVR; er umfasst<br />

13 <strong>Kreis</strong>e und 14 kreisfreie Städte mit insgesamt<br />

ca. 9,5 Mio. Einwohnern) und den<br />

Landschaftsverband Westfalen-Lippe<br />

(LWL; er umfasst 18 <strong>Kreis</strong>e und neun kreisfreie<br />

Städte mit insgesamt ca. 8,5 Mio. Einwohnern)<br />

im wesentlichen finanzieren, ist<br />

die Eingliederungshilfe für Menschen mit<br />

Behinderungen in Nordrhein-Westfalen<br />

eine rein kommunale Aufgabe.<br />

Die Kosten für die Eingliederungshilfe für<br />

Menschen mit Behinderungen steigen in<br />

den letzten Jahren überproportional an.<br />

Dies gilt für den stationären einschließlich<br />

teilstationären Bereich genauso wie für den<br />

ambulanten Bereich. Als besonders finanzwirksamer<br />

Leistungsbereich der ambulanten<br />

Eingliederungshilfe ist die Früherken-<br />

Artikel im EILDIENST LKT NW Nr. 3/März<br />

2002, S. 104 ff., in diesem Heft).<br />

Die nächste Sitzung des Vorstandes des<br />

LKT NW ist für den 14.05.2002 in Aussicht<br />

genommen; bereits vorher wird die nächste<br />

Landrätekonferenz am 23./24.04.2002<br />

in Berlin stattfinden.<br />

EILDIENST LKT NW Nr. 3/März 2002<br />

– 00 10-00 –<br />

Ausbau des ambulant betreuten Wohnens für<br />

Menschen mit Behinderungen<br />

nung und Frühförderung für Kinder mit<br />

Behinderungen zu nennen, den die <strong>Kreis</strong>e<br />

und kreisfreien Städte zu erbringen haben,<br />

soweit es sich nicht um medizinische Rehabilitationsleistungen<br />

handelt, sondern es<br />

um sog. heilpädagogische Leistungen<br />

geht. Im Jahr 2001 verwendeten die Landschaftsverbände<br />

ihrerseits knapp die Hälfte<br />

ihrer laufenden Ausgaben, rund 2,3 Mrd.<br />

Euro, für die stationäre (einschließlich teilstationäre)<br />

Eingliederungshilfe. Dabei geht<br />

es vor allem um die Betreuung in einer<br />

Wohneinrichtung oder einen Platz in einer<br />

Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.<br />

Wegen der Altersstruktur der Menschen<br />

mit Behinderungen, deren deutlicher<br />

Schwerpunkt derzeit vor allem in der<br />

Altersgruppe der 30-50jährigen besteht<br />

(vgl. dazu Grafik 1), der steigenden<br />

Lebenserwartung und des medizinischen<br />

Fortschritts wird die Zahl der Empfänger<br />

<strong>von</strong> Eingliederungshilfe in den nächsten<br />

Grafik 1

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