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Umweltethische Begründungen und praktisches Akteursverständnis ...

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6.3 Das Renaturierungsprojekt Wildgehege Glauer Tal<br />

Diskussion der Ergebnisse<br />

Die dritte Leitfrage will klären, inwieweit bestimmte Merkmale einer Renaturierung auf das<br />

untersuchte Projekt Wildgehege Glauer Tal zutreffen.<br />

Renaturierung ist die geplante Veränderung der Umwelt in Richtung auf einen von den Akteuren<br />

als „naturnäher“ empf<strong>und</strong>enen Zustand (Wiegleb & Lüderitz 2008: Kap. 17.1). Betroffen davon ist<br />

nicht nur die Umwelt der Akteure, sondern auch die Umwelt anderer Personen. Daraus erwachsen<br />

sowohl aktive wie passive Bezüge zur Renaturierung. Aktive <strong>und</strong> passive Rollen sind je nach<br />

Ausdehnung, Zeithorizont <strong>und</strong> Trägerschaft nicht immer differenzierbar, sodass die<br />

Unterscheidung in Akteure <strong>und</strong> Betroffene nur eingeschränkt Gültigkeit hat. Diese<br />

Rollenverteilung ist dort nicht klar festgelegt, wo sich ein Renaturierungsbedarf oder eine<br />

Renaturierungsmöglichkeit durch plötzliche Nutzungsänderungen aufgr<strong>und</strong> politischer<br />

Rahmenbedingungen ergibt wie es z.B. bei Truppenübungsplätzen in Ostdeutschland der Fall ist<br />

(ebd.: Kap. 17.2.2). Hier besteht für diverse Interessengruppen eher die Gelegenheit, sich selbst<br />

zum Akteur zu ernennen <strong>und</strong> seine Interessen von Anfang an geltend zu machen. Beim<br />

untersuchten Renaturierungsprojekt ist das der Fall, denn einige Akteure sind selbst betroffen, da<br />

sie in angrenzenden Orten wohnen. Sie sind Mitglieder des Landschafts-Fördervereins, der Träger<br />

werden konnte, denn der ehemalige Truppenübungsplatz hat mit seinen r<strong>und</strong> 160 ha eine<br />

überschaubare Größe. Das Konzept lag im Jahr 1996 vor, während mit der Einrichtung drei Jahre<br />

später begonnen werden konnte, nachdem die Eigentumsverhältnisse mit der Brandenburgischen<br />

Boden GmbH geklärt waren <strong>und</strong> entsprechende Flächen erworben wurden.<br />

Die konkreten Ziele von Renaturierungsprojekten können mannigfaltig sein (Wiegleb & Lüderitz<br />

2008: Kap. 17.2.2). Die Gesamtheit der Befragten geben als Gr<strong>und</strong> dafür, weshalb die Akteure sich<br />

für das Wildgehege <strong>und</strong> somit für die Offenhaltung der Flächen durch Beweidung entschieden<br />

haben, den Erhalt der Artenvielfalt an. Weitere wichtige Gründe sind Forschungszwecke,<br />

Umweltbildung, Naherholung, ökonomische Rentabilität <strong>und</strong> der Erlebniswert. Das Projekt soll<br />

sich in Zukunft weiter hin zu Umweltbildung entwickeln (Schmidt, LFV, mdl. 19.11.2007). Es<br />

wird also darauf gesetzt, die Natur dem Menschen näher zu bringen, indem man sie gestaltet <strong>und</strong><br />

erlebbar macht. Vier Befragungsteilnehmer rechtfertigen die Entscheidung mit der<br />

Regionalentwicklung, während drei der Befragten den ästhetischen Wert als Gr<strong>und</strong> anführen.<br />

Ästhetische Gründe sind bedeutsame naturethische Gründe, die auch in der Renaturierung nicht<br />

gescheut zu werden brauchen (Seel 1991 <strong>und</strong> Ott 1998 in Ott 2008: Kap. 15.4.3). Niemand von den<br />

Akteuren begründet die Entscheidung für das Wildgehege mit der Wiedergutmachung an Natur.<br />

Möglicherweise hätten in dem Fall die Flächen vollständig entmunitioniert werden müssen.<br />

Der Akt des Entmunitionierens stellte die eigentliche Renaturierungsmaßnahme (spezifischer eine<br />

Rekonstruktion, s. Kap. 2.3.1) dar, während alle sich daran anschließenden <strong>und</strong> bis heute<br />

durchgeführten Unternehmungen zu Zwecken der Offenhaltung des Gebietes (Wildtierbeweidung,

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