Von Autos doch jedes Kind etwas! versteht - Wirtschaftsnachrichten
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Foto: Pixelio.de<br />
Es lebe die Expertise!<br />
Einer der wichtigsten Teile des Verwaltungsverfahrens<br />
ist das Ermittlungsverfahren<br />
in der I. Instanz. In diesem Verfahrensabschnitt<br />
wird nämlich sämtlichen<br />
Parteien die Möglichkeit gegeben, ihren<br />
Rechtsstandpunkt darzulegen und ihre Interessen<br />
zu vertreten. Aber auch für die Behörde<br />
ist dieser Verfahrensabschnitt von großer<br />
Bedeutung, da sie hier die Aufgabe hat,<br />
den für die Erledigung einer Verwaltungssache<br />
maßgebenden Sachverhalt festzustellen.<br />
In diesem Zusammenhang ist aber darauf<br />
hinzuweisen, dass es nicht Aufgabe eines<br />
Sachverständigen ist, Rechtsfragen zu beantworten.<br />
Derartige Fragen sind ausschließlich<br />
von der erkennenden Behörde zu beurteilen.<br />
Wie verhält sich nun dieses System in<br />
der Praxis? Die Chronologie einiger ausgewählter<br />
Fälle.<br />
Causa Meinl/MEL<br />
Wie viel Geld teilweise in Gutachterverfahren<br />
im Spiel ist, zeigt eindrucksvoll die<br />
WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN 1-2/2012<br />
Unserer heutigen rechtsstaatlichen Mentalität entspricht es, bei jeder<br />
Entscheidungsfindung Unsicherheiten zu vermeiden. Bis hin zu den<br />
unteren Verwaltungsbehörden sichert man sich durch Abertausende<br />
sogenannte wissenschaftliche Gutachten ab. Ja, wir haben ein gran-<br />
dioses Gutachter-(Un-)wesen entwickelt, das viel Zeit und Geld kos-<br />
tet. Ein paar Kostproben gefällig? <strong>Von</strong> Arthur Schwaiger<br />
Causa Meinl: Dem ehemaligen Meinl-Gutachter<br />
Thomas Havranek ist beispielsweise<br />
laut Medienberichten vom Oberlandesgericht<br />
(OLG) Wien das volle Honorar von<br />
600.897,70 Euro zugestanden worden – eine<br />
Beschwerde, die Meinl-Bank-Vorstand Peter<br />
Weinzierl dagegen eingelegt hatte, wurde abgewiesen.<br />
In seinem Beschluss führt das<br />
OLG laut dem Bericht unter anderem aus,<br />
dass die „entsprechende Qualifikation“ des<br />
Gutachters sehr wohl vorgelegen sei und<br />
Havranek eine mögliche Befangenheit noch<br />
vor Auftragserteilung kundgetan habe – ein<br />
Umstand, der an sich schon zu denken geben<br />
muss. Pikanterie am Rande: Es kam dann zu<br />
einem Gutachterwechsel an den Grazer