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Von Autos doch jedes Kind etwas! versteht - Wirtschaftsnachrichten

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Foto: Pixelio.de<br />

Es lebe die Expertise!<br />

Einer der wichtigsten Teile des Verwaltungsverfahrens<br />

ist das Ermittlungsverfahren<br />

in der I. Instanz. In diesem Verfahrensabschnitt<br />

wird nämlich sämtlichen<br />

Parteien die Möglichkeit gegeben, ihren<br />

Rechtsstandpunkt darzulegen und ihre Interessen<br />

zu vertreten. Aber auch für die Behörde<br />

ist dieser Verfahrensabschnitt von großer<br />

Bedeutung, da sie hier die Aufgabe hat,<br />

den für die Erledigung einer Verwaltungssache<br />

maßgebenden Sachverhalt festzustellen.<br />

In diesem Zusammenhang ist aber darauf<br />

hinzuweisen, dass es nicht Aufgabe eines<br />

Sachverständigen ist, Rechtsfragen zu beantworten.<br />

Derartige Fragen sind ausschließlich<br />

von der erkennenden Behörde zu beurteilen.<br />

Wie verhält sich nun dieses System in<br />

der Praxis? Die Chronologie einiger ausgewählter<br />

Fälle.<br />

Causa Meinl/MEL<br />

Wie viel Geld teilweise in Gutachterverfahren<br />

im Spiel ist, zeigt eindrucksvoll die<br />

WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN 1-2/2012<br />

Unserer heutigen rechtsstaatlichen Mentalität entspricht es, bei jeder<br />

Entscheidungsfindung Unsicherheiten zu vermeiden. Bis hin zu den<br />

unteren Verwaltungsbehörden sichert man sich durch Abertausende<br />

sogenannte wissenschaftliche Gutachten ab. Ja, wir haben ein gran-<br />

dioses Gutachter-(Un-)wesen entwickelt, das viel Zeit und Geld kos-<br />

tet. Ein paar Kostproben gefällig? <strong>Von</strong> Arthur Schwaiger<br />

Causa Meinl: Dem ehemaligen Meinl-Gutachter<br />

Thomas Havranek ist beispielsweise<br />

laut Medienberichten vom Oberlandesgericht<br />

(OLG) Wien das volle Honorar von<br />

600.897,70 Euro zugestanden worden – eine<br />

Beschwerde, die Meinl-Bank-Vorstand Peter<br />

Weinzierl dagegen eingelegt hatte, wurde abgewiesen.<br />

In seinem Beschluss führt das<br />

OLG laut dem Bericht unter anderem aus,<br />

dass die „entsprechende Qualifikation“ des<br />

Gutachters sehr wohl vorgelegen sei und<br />

Havranek eine mögliche Befangenheit noch<br />

vor Auftragserteilung kundgetan habe – ein<br />

Umstand, der an sich schon zu denken geben<br />

muss. Pikanterie am Rande: Es kam dann zu<br />

einem Gutachterwechsel an den Grazer

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