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Von Autos doch jedes Kind etwas! versteht - Wirtschaftsnachrichten

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SERVICE<br />

Gutachten und Studien kommen uns teuer zu stehen: In kapitalen Fällen gehen die Honorare in die Hunderttausende Euro, wie zum Beispiel<br />

beim BAWAG-Skandal, dort kostete eine Expertise knapp 640.000 Euro! Foto: Pixelio.de<br />

Sachverständigen Fritz Kleiner, Havraneks<br />

zehnköpfige Mannschaft soll davor bereits<br />

ein Jahr an der Expertise gearbeitet haben.<br />

Der Wirtschaftstreuhänder Kleiner seinerseits<br />

schmiss im November des Vorjahres<br />

seine Gutachterfunktion hin, nachdem er die<br />

Staatsanwaltschaft um Enthebung gebeten,<br />

diese aber zunächst noch mit Ablehnung reagiert<br />

hatte. Er wisse, dass er Auftragnehmer<br />

der Staatsanwaltschaft sei, sagte Kleiner. Er<br />

könne diesen Auftrag aber nicht erfüllen, da<br />

sein Gutachterauftrag massiv eingeschränkt<br />

und ein zusätzlicher Sachverständiger ernannt<br />

worden war. Fazit: Knapp vor Jahresende<br />

ging das traurige Schauspiel in die<br />

nächste Runde. Stimmen wurden laut, wonach<br />

das Handelsgericht Wien einen eigenen<br />

Gutachter bestellt habe. Die Wahl fiel demnach<br />

auf den Sachverständigen für Börsenund<br />

Bankwesen Oliver Lintner, der schon in<br />

den Causen AvW, Bawag und Madoff mit<br />

Gutachtertätigkeiten betraut worden war. Im<br />

Zentrum des laufenden Prozesses steht die<br />

Frage, ob Anleger getäuscht wurden. Postwendend<br />

hat die Meinl Bank gegen den vom<br />

Handelsgericht Wien erst kürzlich bestellten<br />

neuen Gutachter Lintner einen Ablehnungsantrag<br />

eingebracht. Begründung: Der vom<br />

Anlegeranwalt Michael Poduschka vorgeschlagene<br />

Sachverständige Oliver Lintner<br />

und die von ihm geleitete und ihm gehörende<br />

Lintner Vermögensverwaltungs GmbH hätten<br />

ein massives Eigeninteresse an einem bestimmten<br />

Ausgang der gegen die Meinl Bank<br />

geführten Anlegerverfahren und sei damit<br />

klar befangen, so die Bank. Fazit: Das Handelsgericht<br />

Wien hat auf Grund des Ablehnungsantrages<br />

umgehend die vorläufige Einstellung<br />

der Gutachtertätigkeit beauftragt.<br />

WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN 1-2/2012<br />

Das Spiel beginnt von vorne ...<br />

Hypo Alpe Adria<br />

Widmet man sich einem weiteren Finanzskandal,<br />

heißt es, die verschlungenen Wege<br />

rund um die Hypo Alpe Adria zu entdecken:<br />

So kam ein von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt<br />

bestellter deutscher Gerichtsgutachter<br />

zu dem Schluss, dass Dietrich Birnbacher für<br />

seine Beratungstätigkeit für das Land Kärnten<br />

beim Verkauf der Hypo Alpe Adria an die<br />

Bayern Landesbank 30 Mal zu viel (!) Geld<br />

bekommen hat – nach der Halbierung seiner<br />

Gage. Birnbacher, der 2007 vom damaligen<br />

Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) und<br />

Landesrat Josef Martinz (Kärntner ÖVP-<br />

Chef) beauftragt worden war, den Verkauf<br />

der Landeshypo zu begleiten, hätte ursprünglich<br />

zwölf Millionen Euro erhalten sollen,<br />

halbierte diese Gage dann aber nach öffentlichem<br />

Druck auf sechs Millionen. Wirklicher<br />

Wert seiner Tätigkeit wären aber nur<br />

200.000 Euro gewesen, meinte der Düsseldorfer<br />

Gutachter Frank A. Schäfer. Birnbachers<br />

Leistung wurde dabei der einer Investmentbank<br />

gleichgesetzt und das Honorar mit<br />

100.000 Euro plus 1,5 Prozent des Verkaufserlöses<br />

berechnet – das ergab zwölf Millionen<br />

Euro. Als die ursprünglich geheime Abmachung<br />

aufflog, akzeptierte Birnbacher eine<br />

Halbierung auf sechs Millionen Euro. Seine<br />

Leistung sei aber nicht mit der eines Investmentbankers<br />

vergleichbar gewesen, heißt es<br />

im Gutachten Schäfers, für den Job wäre eine<br />

Honorierung wie für einen Anwalt, Steuerberater<br />

oder Wirtschaftsprüfer, also 100.000<br />

bis 200.000 Euro (netto), angemessen gewesen.<br />

Birnbacher selbst wird auch zitiert, dass<br />

er mit weniger als sechs Mio. Euro auch zu-<br />

frieden gewesen wäre. Haider habe ihn gefragt:<br />

„Birni, wir können dir die zwölf Millionen<br />

nicht zahlen. Bist du mit sechs auch<br />

zufrieden?“ Birnbacher habe Ja gesagt: Auf<br />

die Frage, ob er auch mit einem niedrigeren<br />

Honorar, etwa zwei Millionen zufrieden gewesen<br />

wäre, hätte Birnbacher laut Medienberichten<br />

geantwortet: „Ja, aber mich hat niemand<br />

gefragt.“ Wie ging’s nun weiter? Die<br />

Kärntner Landesholding hat nach Absage des<br />

Verfassungsrichters Christoph Herbst den<br />

Grazer Universitätsprofessor Waldemar Jud<br />

mit der Erstellung eines neuerlichen Gutachtens<br />

in der Causa Dietrich Birnbacher bestellt.<br />

Jud solle prüfen, ob die Landesholding<br />

bei der Übernahme des Honorars „sorgfältig<br />

und korrekt“ vorgegangen ist. Zur Höhe des<br />

Honorars für Birnbachers sechsseitige Expertise<br />

hieß es seitens der Holding, dazu würden<br />

bereits einige Gutachten vorliegen, welche<br />

„auf Basis des damaligen Wissensstandes“<br />

die Höhe des Honorars bestätigten.<br />

Kommentar überflüssig.<br />

Beliebig lange Liste<br />

Die beiden eben kurz angerissenen Beispiele<br />

zum Thema Gutachten- und Studien-(Un-<br />

)wesen in Österreich werfen einen oft schaudernden<br />

Blick hinter die Kulissen unseres<br />

rechtsstaatlichen Empfindens und dessen –<br />

legale (!) – Auswüchse. Die Liste der Prozesse<br />

könnte schier endlos fortgesetzt werden,<br />

unterfüttert mit klingenden Namen wie<br />

Grasser und Kartnig bis hin zum dissertationsbeschädigten<br />

Johannes Hahn. Und wie<br />

könnte es am Ende einer solchen Story anders<br />

heißen: Für sämtliche angeführten Personen<br />

– und natürlich Gutachter – gilt die<br />

Unschuldsvermutung. Ü

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