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Netzpolitik ist Wirtschaftspolitik - Wirtschaftsjournal

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Geld & Kapital<br />

Privatbank auf Erfolgsspur<br />

Merkurbank vermeldet auch im 3. Quartal Verbesserungen in den wichtigsten Kennzahlen<br />

Die MERKUR BANK setzt ihre erfolgreiche Entwicklung<br />

fort. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Privatbank<br />

hervor. So konnte sie auch für das dritte<br />

Quartal 2012 Verbesserungen in den wichtigsten<br />

Kennzahlen präsentieren.<br />

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit stieg in den<br />

ersten neun Monaten um 16,5 Prozent auf 3,8 Millionen<br />

Euro. 2011 lag dieser Wert bei 3,2 Millionen Euro. Den<br />

Grund hierfür sieht die Bank vor allem in der guten Entwicklung<br />

des Zinsüberschusses um 7,0 Prozent auf 15,5<br />

Millionen Euro im entsprechenden Zeitraum. Positiv auf<br />

das Ergebnis wirkte sich die Reduzierung der Aufwendungen<br />

für die Risikovorsorge auf 3,2 Millionen Euro aus (2011:<br />

3,9 Millionen Euro). Der Provisionsüberschuss hingegen<br />

sank leicht um 4,2 Prozent auf 6,3 Millionen Euro (2011:<br />

6,5 Millionen Euro). Das Neugeschäftsvolumen der Bauträgerzwischenfinanzierung<br />

erreichte 315,7 Millionen Euro,<br />

was gegenüber dem Vorjahr einen nochmaligen Anstieg<br />

Schenkungsteuer und verdeckte<br />

Gewinnausschüttung<br />

Bei Betriebsprüfungen sind ertragsteuerliche Aspekte der<br />

verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) an der Tagesordnung.<br />

Die Schenkungsteuerpflicht von vGA‘s rückt jedoch<br />

vermehrt in den Fokus der Finanzverwaltung. Nach deren<br />

Auffassung liegt ein schenkungsteuerlicher Vorgang vor,<br />

wenn eine Kapitalgesellschaft auf Veranlassung eines Gesellschafters<br />

einer dem Gesellschafter nahestehenden Person<br />

überhöhte Vergütungen zahlt. Die Finanzverwaltung will<br />

damit ein BFH-Urteil vom 7.11.2007 umsetzen, das diese<br />

Auffassung als grundsätzlich möglich erachtete.<br />

Erhält der Angehörige einen Vermögensvorteil, der nicht<br />

durch eine entsprechende Gegenle<strong>ist</strong>ung gegenüber der<br />

GmbH gerechtfertigt <strong>ist</strong>, erfüllt dies den objektiven Tatbestand<br />

einer gewollten vGA. Zugleich liegt darin eine freigebige<br />

Zuwendung des Gesellschafter-Geschäftsführers an<br />

den Angehörigen.<br />

Der subjektive Tatbestand verlangt das Bewusstsein des<br />

Zuwendenden, zur Vermögenshingabe nicht verpflichtet zu<br />

sein. Sind Le<strong>ist</strong>ung und Gegenle<strong>ist</strong>ung deutlich unausgewogen,<br />

wird daraus geschlossen, dass die Unausgewo-<br />

52 <strong>Wirtschaftsjournal</strong> | November 2012<br />

um 13 Prozent bedeutet. Die Kreditbeanspruchung betrug<br />

266,6 Millionen Euro. In der Leasingrefinanzierung konnte<br />

wiederum ein Neugeschäftsvolumen von 81,1 Millionen<br />

Euro akquiriert werden. Die Kreditbeanspruchung lag bei<br />

209,4 Millionen Euro. Aufgrund hoher Rückflüsse blieb das<br />

beanspruchte Kreditvolumen mit insgesamt 674,4 Millionen<br />

leicht unter dem Vorjahresende. Die Refinanzierung<br />

erfolgt weiterhin überwiegend über Kundeneinlagen in<br />

Höhe von 603,9 Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Banken als maßgebliche Refinanzierungsmittel<br />

von Förderanstalten im Zuge der Kreditausreichung an<br />

Firmenkunden betrugen zum Berichtszeitpunkt 63,4 Millionen<br />

Euro. PM/CH<br />

genheit gewollt sei und damit der Wille zur Unentgeltlichkeit<br />

vorliege.<br />

Keine Schenkung liegt bei einer „ungewollten vGA“ vor.<br />

Dabei handelt es sich um Konstellationen zwischen der<br />

Gesellschaft und einem beherrschenden Gesellschafter, bei<br />

denen bereits das Fehlen im Voraus getroffener und eindeutiger,<br />

zivilrechtlich wirksamer Vereinbarungen zur verdeckten<br />

Gewinnausschüttung führen. Das gleiche gilt, wenn<br />

Verträge nicht vertragsgemäß durchgeführt würden. In diesen<br />

Fällen könne in der vGA keine Schenkung unter Lebenden<br />

gesehen werden.<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt auch bei<br />

Zahlung einer überhöhten Vergütung durch die Kapitalgesellschaft<br />

an einen von mehreren Gesellschaftern eine Schenkung<br />

an den Gesellschafter vor. Dies wird damit begründet,<br />

dass die Zahlung nicht der Erfüllung des Gesellschaftszwecks<br />

diene. Das über die gesellschaftsrechtliche<br />

Beteiligungsquote hinaus Gewährte unterliegt der Schenkungsteuer.<br />

Dr. Marcus Lingel, persönlich haftender<br />

Gesellschafter (phG) und Vorsitzender<br />

der Geschäftsleitung der MERKUR<br />

BANK: „Mit dem aktuellen Quartals -<br />

ergebnis sind wir äußerst zufrieden.<br />

Diese sehr guten Zahlen stimmen uns<br />

nicht nur sehr zuversichtlich für die weitere<br />

Entwicklung im verbleibenden Jahr,<br />

sondern auch für das Ergebnis des<br />

Gesamtjahres 2012.“<br />

wirtschaftsjournal.de/id12115201<br />

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Autor und<br />

Ansprechpartner:<br />

Franziska Noll,<br />

Steuerberaterin,<br />

Dipl.-Betriebswirtin<br />

(BA)<br />

Rödl & Partner GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Aue 23-27<br />

D-09112 Chemnitz<br />

Telefon: +49 371 5396-200<br />

Telefax: +49 371 5396-204<br />

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wirtschaftsjournal.de/id12115202

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