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Foto: Hubertus Hamm

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N# BAUEN<br />

Seite 56<br />

Von Hendrik Hunold,<br />

rechtswalt in der Kanzlei Nachmann rechtsanwälte<br />

Er berät in Fragen des Bau- und Immobilienrechts.<br />

bau- &<br />

immobilienlexikon<br />

<strong>Foto</strong>: <strong>Hubertus</strong> <strong>Hamm</strong><br />

alop-versicherung (Advance Loss of<br />

Profit)<br />

Oder auch Bauleistungsversicherung<br />

genannt, die Vergütungsausfälle während der<br />

Bauphase absichern soll. So z. B. im Rahmen von<br />

ÖPPs, wenn eine Immobilie verspätet fertig gestellt<br />

wird und die Projektgesellschaft daher vom<br />

öffentlichen Auftraggeber keine Vergütung erhält.<br />

Bei Fehlen einer solchen Versicherung muss sich<br />

etwa der Nachunternehmer im Baugewerk vertraglich<br />

verpflichten, Schadensersatz mindestens in<br />

Höhe der entgangenen Vergütung zu entrichten.<br />

after-sales-service (oder: After-Sales-<br />

Selling, Post-Sale-Selling)<br />

Kunden Nachbetreuung, welche nach der<br />

Durchführung des eigentlichen Projekts stattfindet.<br />

Zweck ist vor allem Kundenbindung und<br />

Imagebildung, um diese z. B. auch nach dem Kauf/<br />

Verkauf einer Immobilie zu binden. Es soll vor<br />

allem eine höhere Zufriedenheit des Käufers/Verkäufers<br />

sichergestellt werden. Ein moderner After-<br />

Sales-Service definiert sich nicht als Ereignis,<br />

sondern als fortlaufender Prozess.<br />

baumischverfahren<br />

Vorgang zur Bodenverfestigung, -stabilisierung<br />

und - verbesserung. Durch ein spezielles<br />

Mischgerät (z. B. Bodenfräse, Gummirad- oder<br />

Schaffußwalze) wird der Boden aufgelockert bzw.<br />

aufgerissen, sofern er nicht bereits mit einem<br />

speziellen Gemisch vorbereitet ist. Bei diesem<br />

Verfahren wird dem Boden dann Bindemittel,<br />

Wasser und ggf. Zusatzstoffe beigemischt (sog.<br />

” Mixed-In-Place-Verfahren“). Der Boden erfährt so<br />

eine deutliche Verbesserung gegen Verkehr und<br />

Klima.<br />

best value<br />

Wert einer Immobilie, der bei deren<br />

Verkauf ” bestenfalls“ am Markt erzielbar wäre.<br />

Berücksichtigt wird nur die aktuelle Marktlage.<br />

Ganz ungewöhnliche Ereignisse oder Interessen<br />

des Marktes werden nicht bewertet. Er bildet das<br />

Gegenstück zum Verkehrswert; der ” Best Value“<br />

liegt regelmäßig über dem Verkehrswert. Früher<br />

war auch die Bezeichnung ” Open Markt Value“<br />

gebräuchlich.<br />

chartered surveyor<br />

Mitglied des 1868 in London gegründeten<br />

Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS).<br />

Der RICS ist staatlich anerkannt und ein weltweit<br />

tätiger Fachverband von Immobiliensachverständigen,<br />

der hochqualifizierte Immobiliengutachter<br />

und Immobilienbewerter stellt. Die Mitglieder<br />

verfügen in allen Bereichen von Grundbesitz, Immobilien<br />

und Bauprojekten über hohe Sachkunde.<br />

caso4 (Calciumsulfat)<br />

Wird bei der Zementherstellung in geringen<br />

Mengen beigefügt, um auf das Erstarrungsverhalten<br />

Einfluss zu nehmen.<br />

din 276<br />

Vor allem bei Abrechnungen von Architekten-<br />

und Ingenieursleistungen nach § 10 Abs.<br />

2 HOAI im Rahmen der anrechenbaren Kosten<br />

zu beachten. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich<br />

klargestellt, dass die DIN 276 in der Fassung<br />

April 1981 anzuwenden ist und nicht die Fassung<br />

1993. Wird nach der DIN 276 1993 abgerechnet,<br />

ist die Honorarrechnung sachlich falsch und<br />

nicht lediglich ” nicht prüffähig“; es besteht also<br />

keine Korrekturmöglichkeit und dies führt zur<br />

Abweisung einer Honorarklage als endgültig<br />

unbegründet.<br />

due diligence real estate<br />

Analyseinstrument bei Immobilientransaktionen,<br />

um Informationen über die öffentlichrechtlichen,<br />

zivil- und steuerrechtlichen, baulichen,<br />

gebäude- und umwelttechnischen sowie<br />

wirtschaftlichen Faktoren der Immobilien zu eruieren.<br />

Es wird hierdurch eine objektive Entscheidungsgrundlage<br />

geschaffen, z.B. für die Kaufpreisfindung.<br />

Sie kann hilfreich sein, um bestehende<br />

Risiken angemessen in die Vertragsgestaltung<br />

und - verhandlung mit einfließen zu lassen.<br />

epoxidharze<br />

Werden als Injektionsharz für Abdichtungen<br />

oder als sogenannter ” 2-Komponenten-<br />

Klebstoff“ verwandt. Epoxidharze weisen sowohl<br />

sehr gute Hafteigenschaften als auch einen hohen<br />

Härtegrad sowie extreme Abriebfestigkeit auf. Sie<br />

wurden von dem Schweizer Chemiker P. Castan<br />

erfunden und im Jahre 1939 patentiert. Die<br />

Markteinführung erfolgte 1946 in der Schweiz.<br />

erfüllungsstadium<br />

Die Phase des Werkvertrages bis zur<br />

Abnahme der Leistung. Mit Abnahme endet das<br />

Erfüllungsstadium und der Vertrag tritt in die<br />

Gewährleistungsphase. Je nachdem, in welcher<br />

Phase der Vertrag sich befindet, bestehen<br />

unterschiedliche Rechtsfolgen (z. B. hinsichtlich<br />

Risikoverteilung, Haftung, Beweislast etc.).<br />

fertigstellungsbescheinigung<br />

In § 641a BGB bis 31.12.2008 geregeltes<br />

Verfahren, um mittels Gutachter die Abnahme<br />

von Bau- oder Werkleistungen herbeizuführen.<br />

Nachdem sich die mit der Einführung beabsichtigten<br />

Erwartungen in der Praxis nicht ansatzweise<br />

erfüllen konnten, wurde dieses Verfahren<br />

wieder abgeschafft und gilt nur noch für

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