Foto: Hubertus Hamm
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N# BAUEN<br />
Seite 56<br />
Von Hendrik Hunold,<br />
rechtswalt in der Kanzlei Nachmann rechtsanwälte<br />
Er berät in Fragen des Bau- und Immobilienrechts.<br />
bau- &<br />
immobilienlexikon<br />
<strong>Foto</strong>: <strong>Hubertus</strong> <strong>Hamm</strong><br />
alop-versicherung (Advance Loss of<br />
Profit)<br />
Oder auch Bauleistungsversicherung<br />
genannt, die Vergütungsausfälle während der<br />
Bauphase absichern soll. So z. B. im Rahmen von<br />
ÖPPs, wenn eine Immobilie verspätet fertig gestellt<br />
wird und die Projektgesellschaft daher vom<br />
öffentlichen Auftraggeber keine Vergütung erhält.<br />
Bei Fehlen einer solchen Versicherung muss sich<br />
etwa der Nachunternehmer im Baugewerk vertraglich<br />
verpflichten, Schadensersatz mindestens in<br />
Höhe der entgangenen Vergütung zu entrichten.<br />
after-sales-service (oder: After-Sales-<br />
Selling, Post-Sale-Selling)<br />
Kunden Nachbetreuung, welche nach der<br />
Durchführung des eigentlichen Projekts stattfindet.<br />
Zweck ist vor allem Kundenbindung und<br />
Imagebildung, um diese z. B. auch nach dem Kauf/<br />
Verkauf einer Immobilie zu binden. Es soll vor<br />
allem eine höhere Zufriedenheit des Käufers/Verkäufers<br />
sichergestellt werden. Ein moderner After-<br />
Sales-Service definiert sich nicht als Ereignis,<br />
sondern als fortlaufender Prozess.<br />
baumischverfahren<br />
Vorgang zur Bodenverfestigung, -stabilisierung<br />
und - verbesserung. Durch ein spezielles<br />
Mischgerät (z. B. Bodenfräse, Gummirad- oder<br />
Schaffußwalze) wird der Boden aufgelockert bzw.<br />
aufgerissen, sofern er nicht bereits mit einem<br />
speziellen Gemisch vorbereitet ist. Bei diesem<br />
Verfahren wird dem Boden dann Bindemittel,<br />
Wasser und ggf. Zusatzstoffe beigemischt (sog.<br />
” Mixed-In-Place-Verfahren“). Der Boden erfährt so<br />
eine deutliche Verbesserung gegen Verkehr und<br />
Klima.<br />
best value<br />
Wert einer Immobilie, der bei deren<br />
Verkauf ” bestenfalls“ am Markt erzielbar wäre.<br />
Berücksichtigt wird nur die aktuelle Marktlage.<br />
Ganz ungewöhnliche Ereignisse oder Interessen<br />
des Marktes werden nicht bewertet. Er bildet das<br />
Gegenstück zum Verkehrswert; der ” Best Value“<br />
liegt regelmäßig über dem Verkehrswert. Früher<br />
war auch die Bezeichnung ” Open Markt Value“<br />
gebräuchlich.<br />
chartered surveyor<br />
Mitglied des 1868 in London gegründeten<br />
Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS).<br />
Der RICS ist staatlich anerkannt und ein weltweit<br />
tätiger Fachverband von Immobiliensachverständigen,<br />
der hochqualifizierte Immobiliengutachter<br />
und Immobilienbewerter stellt. Die Mitglieder<br />
verfügen in allen Bereichen von Grundbesitz, Immobilien<br />
und Bauprojekten über hohe Sachkunde.<br />
caso4 (Calciumsulfat)<br />
Wird bei der Zementherstellung in geringen<br />
Mengen beigefügt, um auf das Erstarrungsverhalten<br />
Einfluss zu nehmen.<br />
din 276<br />
Vor allem bei Abrechnungen von Architekten-<br />
und Ingenieursleistungen nach § 10 Abs.<br />
2 HOAI im Rahmen der anrechenbaren Kosten<br />
zu beachten. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich<br />
klargestellt, dass die DIN 276 in der Fassung<br />
April 1981 anzuwenden ist und nicht die Fassung<br />
1993. Wird nach der DIN 276 1993 abgerechnet,<br />
ist die Honorarrechnung sachlich falsch und<br />
nicht lediglich ” nicht prüffähig“; es besteht also<br />
keine Korrekturmöglichkeit und dies führt zur<br />
Abweisung einer Honorarklage als endgültig<br />
unbegründet.<br />
due diligence real estate<br />
Analyseinstrument bei Immobilientransaktionen,<br />
um Informationen über die öffentlichrechtlichen,<br />
zivil- und steuerrechtlichen, baulichen,<br />
gebäude- und umwelttechnischen sowie<br />
wirtschaftlichen Faktoren der Immobilien zu eruieren.<br />
Es wird hierdurch eine objektive Entscheidungsgrundlage<br />
geschaffen, z.B. für die Kaufpreisfindung.<br />
Sie kann hilfreich sein, um bestehende<br />
Risiken angemessen in die Vertragsgestaltung<br />
und - verhandlung mit einfließen zu lassen.<br />
epoxidharze<br />
Werden als Injektionsharz für Abdichtungen<br />
oder als sogenannter ” 2-Komponenten-<br />
Klebstoff“ verwandt. Epoxidharze weisen sowohl<br />
sehr gute Hafteigenschaften als auch einen hohen<br />
Härtegrad sowie extreme Abriebfestigkeit auf. Sie<br />
wurden von dem Schweizer Chemiker P. Castan<br />
erfunden und im Jahre 1939 patentiert. Die<br />
Markteinführung erfolgte 1946 in der Schweiz.<br />
erfüllungsstadium<br />
Die Phase des Werkvertrages bis zur<br />
Abnahme der Leistung. Mit Abnahme endet das<br />
Erfüllungsstadium und der Vertrag tritt in die<br />
Gewährleistungsphase. Je nachdem, in welcher<br />
Phase der Vertrag sich befindet, bestehen<br />
unterschiedliche Rechtsfolgen (z. B. hinsichtlich<br />
Risikoverteilung, Haftung, Beweislast etc.).<br />
fertigstellungsbescheinigung<br />
In § 641a BGB bis 31.12.2008 geregeltes<br />
Verfahren, um mittels Gutachter die Abnahme<br />
von Bau- oder Werkleistungen herbeizuführen.<br />
Nachdem sich die mit der Einführung beabsichtigten<br />
Erwartungen in der Praxis nicht ansatzweise<br />
erfüllen konnten, wurde dieses Verfahren<br />
wieder abgeschafft und gilt nur noch für