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Foto: Hubertus Hamm

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der Umfeldqualitäten der Beschäftigten). Gesetzliche<br />

Regelungen hierzu finden sich in den §§ 171 ff.<br />

BauGB.<br />

i-bausystem<br />

Modell zur ökonomischen Kellertrockenlegung,<br />

bei der Folien oder Noppen auf das alte<br />

Mauerwerk aufgebracht werden. Hinterher werden<br />

Putzträger aufgelegt, damit Oberflächenputz angebracht<br />

werden kann. Parallel wird die Temperatur<br />

der Oberfläche erhöht und/oder die Luftfeuchtigkeit<br />

abgesenkt, um so die Bildung von Kondensat zu<br />

verhindern. Die Folien und Noppen bestehen<br />

aus unverrottbaren Materialien. Damit soll der<br />

Ansatz von Schimmelpilzen verhindert werden.<br />

jahresmiete<br />

Gibt der Unternehmer die Zusage einer<br />

bestimmten Jahresmiete ab, so stellt dies eine<br />

selbständige Garantiezusage dar, für dessen<br />

Eintreten der Unternehmer sogar über die<br />

gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinaus<br />

haftet (BGH, Urteil vom 08.02.1977, Az.: VII ZR<br />

208/70).<br />

kreditanstalt für wiederaufbau<br />

1948 mit Sitz in Frankfurt/Main durch<br />

Gesetz gegründete Körperschaft des öffentlichen<br />

Rechts, an der der Bund mit 80 % und die Bundesländer<br />

mit 20 % beteiligt sind. So hat z. B.<br />

die KfW für den Sektor der finanziellen Zusammenarbeit<br />

des Bundes mit Entwicklungsländern<br />

spezielle Vergaberichtlinien erlassen und hat<br />

sie – obwohl sie weder Träger des Vergabeverfahrens<br />

noch Vertragspartner ist – darauf zu achten,<br />

dass ” öffentliche Mittel so effizient und wirtschaftlich<br />

wie möglich“ verwendet werden und<br />

dass die Ausschreibung fair, chancengleich und<br />

transparent verläuft und die wirkungsvollste Verwendung<br />

knapper Mittel gewährleistet ist. Über<br />

ähnliche Regularien verfügt auch die Weltbank.<br />

leverage effekt<br />

Die einfache Eigenkapitalbeteiligung, z. B.<br />

an einer Projektentwicklungsgesellschaft, führt<br />

regelmäßig zu einer höheren Verzinsung des<br />

Eigenkapitals; je kleiner der Eigenkapitalanteil,<br />

desto geringer das Risiko und desto höher die<br />

Verzinsung. Der Leverage Effekt befasst sich mit<br />

einer idealen Zusammensetzung von Eigen- und<br />

Fremdkapital und der Abhängigkeit der Rentabilität<br />

des Eigenkapitals vom Anteil der Fremdfinanzierung.<br />

Positiv ist er dann, wenn die Rendite<br />

des Gesamtkapitals höher ist als der Fremdkapitalzins.<br />

mabv (Makler- und Bauträgerverordnung)<br />

Sie ist insbesondere zu beachten, wenn<br />

ein Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten<br />

des Käufers durchgeführt wird.<br />

Die MaBV dient dem Schutz des Käufers vor<br />

Übervorteilung durch den Bauträger und soll<br />

insoweit seine Risiken reduzieren. Dies wird<br />

insbesondere dadurch gewährleistet, dass die<br />

Regelungen der MaBV zwingend sind und durch<br />

vertragliche Gestaltung nicht umgangen werden<br />

können, § 12 MaBV.<br />

niedrigenergiehaus<br />

Gebäude, bei denen, der Jahresheizwärmebedarf<br />

ca. 25 bis 30 % unter dem der Wärmeschutzverordnung<br />

liegt. Der Begriff ist gesetzlich<br />

nicht definiert. Grundsätzlich verlangen Banken<br />

zur Baufinanzierung einen Wärmebedarfsausweis<br />

für das zu errichtende Gebäude, da Niedrigenergiehäuser<br />

heutzutage den Standard bilden.<br />

Grundlage der auch als Passiv- oder Energiesparhaus<br />

bezeichneten Objekte ist eine professionelle<br />

Wärmedämmung und eine sehr umweltfreundliche<br />

Haustechnik.<br />

objektbetreuung<br />

In der Honorarordnung für Architekten<br />

und Ingenieure als Leistungsphase 9 beschriebene<br />

Tätigkeit, die einen Schwerpunkt in der<br />

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor<br />

Ablauf der Gewährleistungsfristen hat. Der<br />

mit der Objektbetreuung beauftragte Architekt<br />

oder Ingenieur ist zumindest nach OLG <strong>Hamm</strong><br />

(Urteil vom 09.01.2003, Az.: 17 U 91/01) nicht<br />

verpflichtet, während der Gewährleistungszeit<br />

laufend oder wiederholt Begehungen durchzuführen,<br />

sondern nur einmal kurz vor Ablauf der<br />

Verjährungsfrist.<br />

öffentliche private partnerschaft<br />

(ÖPP)<br />

Deutscher Begriff für PPP (Public Private<br />

Partnership) zur Vermeidung des Anglizismus.<br />

public private partnership (PPP)<br />

Form der Zusammenarbeit zwischen der<br />

öffentlichen Hand und Privaten. Trotz des in<br />

letzter Zeit sich mehrenden politischen Engagements<br />

ist der Begriff gesetzlich nicht geklärt,<br />

weitgehend unscharf und wird als ” diffus“<br />

bezeichnet. Initiative hat vor allem die Europäische<br />

Kommission gezeigt, indem sie im April<br />

2004 ein Diskussionspapier (Grünbuch) hierzu<br />

vorgelegt hat.<br />

quarz (SiO2)<br />

Mineral, meist in Kies oder Sand enthalten.<br />

Er wird teilweise zur Verdichtung von<br />

Fliesenfugen und als Eisenbahnschotterkörper<br />

verwandt, da seine hohe Festigkeit Pflanzen-<br />

bewuchs verhindert. Im Straßenbau kommt er<br />

nicht zum Einsatz, da er zu hart ist, schlecht bindet<br />

und einen raschen Verschleiß der Autoreifen<br />

verursacht.<br />

reit (Real Estate Investment Trust)<br />

Bezeichnet bestimmte Immobilien-Treuhandfonds.<br />

REITs dürfen auch Einkünfte erzielen,<br />

die nicht aus immobilienbezogenen Aktivitäten<br />

stammen, die jedoch einen Maximalanteil<br />

von 25 % der Gesamteinkünfte nicht übersteigen<br />

dürfen. Der Hauptgehalt des REITs muss mit<br />

mindestens 75 % eindeutig auf Immobilienanlagen<br />

liegen. Ein REIT soll vor allem Immobilien<br />

halten und nicht den Handel in den Vordergrund<br />

stellen.<br />

sigeko (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator)<br />

Für größere Baustellen, auf denen auch<br />

Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind<br />

und auf denen besonders gefährliche Arbeiten<br />

ausgeführt werden, ist nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung<br />

ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan<br />

aufzustellen und nach § 3 ein<br />

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu<br />

bestellen. Ob der Bauherr diese Aufgabe selbst<br />

ausführt oder auf einen Dritten delegiert, bleibt<br />

ihm überlassen.<br />

teleaustria-entscheidung<br />

Mit seiner Entscheidung vom 07.12.2000<br />

(Az.: C-324/98) hat der EuGH nicht nur bestätigt,<br />

dass unterhalb der vergaberechtlichen<br />

Schwellenwerte – mit der Folge der Nichtgeltung<br />

der Vergaberichtlinien – die Grundfreiheiten des<br />

EG-Vertrages zu beachten sind, sondern er hat<br />

hierauf basierend grundlegende Anforderungen<br />

an die Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte<br />

entwickelt. Die wichtigste Aussage ist, dass<br />

Aufträge bekannt gemacht werden müssen, es<br />

sei denn, sie sind von geringer wirtschaftlicher<br />

Bedeutung.<br />

unique selling proposition (USP)<br />

Einmaliger Produktnutzen und damit ein<br />

Vorteil, den keine konkurrierende Immobilie<br />

bieten oder erzielen kann. Der USP sollte bei<br />

der jeweiligen Immobilie zunächst gesucht bzw.<br />

konkret entwickelt, dann am Markt platziert und<br />

gezielt mittels Werbung herausgestellt werden.<br />

vob<br />

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen,<br />

die aus dem Bedürfnis des Baurechts<br />

geschaffen wurde, einen interessengerechten<br />

Ausgleich zwischen dem Bauherrn und dem<br />

Unternehmer zu erreichen. Die VOB gliedert<br />

sich in drei Teile: die VOB/A behandelt die<br />

” Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von<br />

Bauleistungen“, die VOB/B enthält Allgemeine<br />

”<br />

Vertragsbedingungen für die Ausführung von<br />

Bauleistungen“ und die VOB/C bringt Allgemei-<br />

”<br />

ne Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“<br />

zum Ausdruck.<br />

wasserhaltung<br />

Vor allem Juristen bringen diesen Begriff<br />

in Verbindung mit der Rechtsprechung des<br />

BGH zum Umgang mit unklaren Leistungsbeschreibungen<br />

des Auftraggebers. Der BGH<br />

hat in seinen Entscheidungen Wasserhaltung<br />

”<br />

I-III“ den Umgang hiermit wie folgt dargestellt:<br />

Der Auftragnehmer hat das Risiko einer formal<br />

ordnungsgemäßen, jedoch undeutlichen, nicht<br />

kalkulierbaren Leistungsbeschreibung zu tragen,<br />

soweit er die Unklarheit zum Zeitpunkt seiner<br />

Kalkulation erkennen kann. Eine Kalkulation<br />

” ins Blaue“ bzw. eine spekulative Kalkulation ist<br />

ihm untersagt; gibt er jedoch ein Angebot für<br />

eine auch für ihn nicht kalkulierbare Leistung<br />

ab, ist er hieran gebunden.<br />

yellow book<br />

Im grenzüberschreitenden (Groß-)<br />

Anlagenbau finden die sog. ” FIDIC-Bauvertragsbedingungen“<br />

Anwendung, die ähnlich wie die<br />

VOB Bauverträgen zugrunde gelegt und von<br />

der Fédération Internationale des Ingénieurs-<br />

Conseils (FIDIC) in der Schweiz herausgegeben<br />

werden. Besondere Bedingungen – hauptsächlich<br />

für die Bedürfnisse des Anlagenbaus – enthält<br />

das sog. ” Yellow Book“. Das sog. ” Red Book“<br />

enthält hingegen Bestimmungen vergleichbar<br />

der VOB/B, also für spezielle auf den Baubereich<br />

zugeschnittene Regelungen.<br />

zusatzinvestitionen<br />

Dieser Begriff spielt z. B. bei der Risikoverteilung<br />

für allgemeine Gesetzesänderungen<br />

zwischen den Baubeteiligten eine Rolle. Oftmals<br />

findet sich eine Risikoteilung, soweit Gesetzesänderungen<br />

eine Zusatzinvestition (Capex)<br />

erfordern. Höhere Betriebskosten (Opex) hat<br />

jedoch regelmäßig der Auftragnehmer selbst zu<br />

tragen, da er in der Lage ist, die Auswirkungen<br />

solcher Gesetzesänderungen einzukalkulieren<br />

und zu handhaben.<br />

zwischenbauzustand<br />

Es kann sinnvoll sein, Zwischenbauzustände<br />

(z. B. Aufmaßnahmen später überbauter<br />

oder verdeckter Leistungen) zur Zustands- bzw.<br />

Beweissicherung festzuhalten. Hierfür eignen<br />

sich u. a. private Sachverständige.

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