Ich beweg' mich! - Volkshochschule Heidekreis gGmbH
Ich beweg' mich! - Volkshochschule Heidekreis gGmbH
Ich beweg' mich! - Volkshochschule Heidekreis gGmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sprachen<br />
Deutsche Sprache<br />
Integrationskurse<br />
Ansprechpartnerin: Annette Engler,<br />
Tel. 05161 948884<br />
Seit 01.01.2005 ist das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft.<br />
Durch das Gesetz werden erstmalig Integrationsangebote für<br />
Zugewanderte gesetzlich geregelt.<br />
Seither haben neu eingereiste Ausländer/-innen und Deutsche<br />
mit Migrationshintergrund einen gesetzlichen Anspruch auf<br />
Teilnahme an einem Integrationskursus. Auch bereits länger<br />
in Deutschland lebende Ausländer/-innen können an einem<br />
Integrationskursus teilnehmen.<br />
Gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse des Rechts- und<br />
Gesellschaftssystems erleichtern den Migrantinnen und<br />
Migranten das Zurechtfinden in der neuen Gesellschaft. Gute<br />
Sprachkenntnisse steigern die Chance zur Integration in den<br />
Arbeitsmarkt.<br />
Der Integrationskursus umfasst pro Teilnehmer/-in maximal<br />
660 UE á 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus<br />
zwei Komponenten:<br />
• Sprachkurs mit 600 UE (spezielle Kurse mit 900 UE)<br />
• Orientierungskursus mit 60 UE<br />
Der Sprachkursus dient dem Erwerb ausreichender deutscher<br />
Sprachkenntnisse im Sinne der Integrationsziele und führt über<br />
die Zwischenstufen in Basis- und Aufbausprachkursus zum<br />
Abschluss „Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)“ (Niveau B1,<br />
GER).<br />
A. Basissprachkursus<br />
Der Basissprachkursus umfasst 300 UE und setzt sich aus<br />
drei Modulen a 100 UE zusammen. Nach dem ersten Modul<br />
für Lernende ohne oder mit sehr geringen Vorkenntnissen<br />
folgen zwei weitere Module, die schrittweise zum Niveau<br />
A2 des GER führen. Teilnahmeberechtigte Zuwanderer, die<br />
sich nicht auf einfache Art verständigen können und von<br />
der Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet wurden,<br />
besuchen den Integrationskursus ab dem ersten Modul des<br />
Basissprachkurses.<br />
INTEGRATIONSKURS (insgesamt 660 U)<br />
BASISSPRACHKURS AUFBAUKURS ORIENTIERUNGSKURS<br />
100 UE 100 UE 100 UE 100 UE 100 UE 100 UE<br />
ZIEL :<br />
A2<br />
(GER)<br />
B. Aufbausprachkursus<br />
Der Aufbausprachkursus umfasst weitere 300 UE und setzt<br />
sich ebenfalls aus drei Modulen a 100 UE zusammen, die<br />
schrittweise zum „Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)"<br />
(Niveaus B1 des GER) führen sollen. Teilnehmer/-innen am<br />
Aufbausprachkursus haben entweder bereits am Basiskursus<br />
teilgenommen oder verfügen bereits über das Sprachniveau<br />
A2 nach dem GER und werden daher unmittelbar dem<br />
Aufbausprachkursus zugewiesen.<br />
C. Orientierungskursus<br />
Der Orientierungskursus umfasst 60 UE. Er zielt auf<br />
eine Auseinandersetzung der Migranten/-innen mit den<br />
grundlegenden Werten der Gesellschaft, der Rechtsordnung,<br />
der Geschichte und Kultur.<br />
Teilnehmer/-innen des Orientierungskurses sind Zuwanderer,<br />
die den Sprachkursus absolviert haben oder bereits über<br />
ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.<br />
Anmeldung<br />
Die Anmeldung für die Integrationskurse muss immer<br />
persönlich vorgenommen werden. Zur Anmeldung ist der<br />
Berechtigungsschein sowie ggf. Bescheinigungen/Unterlagen<br />
für ggf. zu beantragende Ermäßigungen mitzubringen.<br />
ZIEL :<br />
B1<br />
(GER)<br />
Prüfung:<br />
" Deutsch-Test<br />
für Zuwanderer<br />
(DTZ)"<br />
•Rechtsordnung<br />
•Kultur<br />
•Geschichte<br />
ZIEL :<br />
Abschlusstest<br />
Orientierungskurs<br />
300 UE 300 UE 60 UE<br />
+<br />
68<br />
Kosten<br />
• Ausländer/-innen mit einem Berechtigungsschein der Ausländerbehörde<br />
zahlen einen Eigenbeitrag von 1,20 EUR pro<br />
Unterrichtsstunde. Ausländer/-innen, die zugewiesen sind<br />
und z.B. von ALG II oder Sozialhilfe leben, kann die Gebühr<br />
auf Antrag erlassen werden. Die Gebühr übernimmt dann das<br />
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.<br />
• Ausländer/-innen, die keinen Teilnahmeanspruch haben, können<br />
im Rahmen verfügbarer Plätze zur Teilnahme zugelassen<br />
werden. Hier muss beim Bundesamt für Migration ein Antrag<br />
gestellt werden. Sie zahlen ebenfalls einen Eigenbeitrag von<br />
1,20 EUR pro Unterrichtsstunde.<br />
• Teilnehmer/-innen die nicht anspruchsberechtigt sind, und<br />
nicht vom Bundesamt gefördert werden, können trotzdem<br />
an allen Kursen teilnehmen, sie zahlen 2,35 EUR pro Unterrichtsstunde.<br />
Nähere Informationen siehe auch<br />
unter www.bamf.de