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Ich beweg' mich! - Volkshochschule Heidekreis gGmbH

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Sprachen<br />

Deutsche Sprache<br />

Integrationskurse<br />

Ansprechpartnerin: Annette Engler,<br />

Tel. 05161 948884<br />

Seit 01.01.2005 ist das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft.<br />

Durch das Gesetz werden erstmalig Integrationsangebote für<br />

Zugewanderte gesetzlich geregelt.<br />

Seither haben neu eingereiste Ausländer/-innen und Deutsche<br />

mit Migrationshintergrund einen gesetzlichen Anspruch auf<br />

Teilnahme an einem Integrationskursus. Auch bereits länger<br />

in Deutschland lebende Ausländer/-innen können an einem<br />

Integrationskursus teilnehmen.<br />

Gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse des Rechts- und<br />

Gesellschaftssystems erleichtern den Migrantinnen und<br />

Migranten das Zurechtfinden in der neuen Gesellschaft. Gute<br />

Sprachkenntnisse steigern die Chance zur Integration in den<br />

Arbeitsmarkt.<br />

Der Integrationskursus umfasst pro Teilnehmer/-in maximal<br />

660 UE á 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus<br />

zwei Komponenten:<br />

• Sprachkurs mit 600 UE (spezielle Kurse mit 900 UE)<br />

• Orientierungskursus mit 60 UE<br />

Der Sprachkursus dient dem Erwerb ausreichender deutscher<br />

Sprachkenntnisse im Sinne der Integrationsziele und führt über<br />

die Zwischenstufen in Basis- und Aufbausprachkursus zum<br />

Abschluss „Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)“ (Niveau B1,<br />

GER).<br />

A. Basissprachkursus<br />

Der Basissprachkursus umfasst 300 UE und setzt sich aus<br />

drei Modulen a 100 UE zusammen. Nach dem ersten Modul<br />

für Lernende ohne oder mit sehr geringen Vorkenntnissen<br />

folgen zwei weitere Module, die schrittweise zum Niveau<br />

A2 des GER führen. Teilnahmeberechtigte Zuwanderer, die<br />

sich nicht auf einfache Art verständigen können und von<br />

der Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet wurden,<br />

besuchen den Integrationskursus ab dem ersten Modul des<br />

Basissprachkurses.<br />

INTEGRATIONSKURS (insgesamt 660 U)<br />

BASISSPRACHKURS AUFBAUKURS ORIENTIERUNGSKURS<br />

100 UE 100 UE 100 UE 100 UE 100 UE 100 UE<br />

ZIEL :<br />

A2<br />

(GER)<br />

B. Aufbausprachkursus<br />

Der Aufbausprachkursus umfasst weitere 300 UE und setzt<br />

sich ebenfalls aus drei Modulen a 100 UE zusammen, die<br />

schrittweise zum „Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)"<br />

(Niveaus B1 des GER) führen sollen. Teilnehmer/-innen am<br />

Aufbausprachkursus haben entweder bereits am Basiskursus<br />

teilgenommen oder verfügen bereits über das Sprachniveau<br />

A2 nach dem GER und werden daher unmittelbar dem<br />

Aufbausprachkursus zugewiesen.<br />

C. Orientierungskursus<br />

Der Orientierungskursus umfasst 60 UE. Er zielt auf<br />

eine Auseinandersetzung der Migranten/-innen mit den<br />

grundlegenden Werten der Gesellschaft, der Rechtsordnung,<br />

der Geschichte und Kultur.<br />

Teilnehmer/-innen des Orientierungskurses sind Zuwanderer,<br />

die den Sprachkursus absolviert haben oder bereits über<br />

ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.<br />

Anmeldung<br />

Die Anmeldung für die Integrationskurse muss immer<br />

persönlich vorgenommen werden. Zur Anmeldung ist der<br />

Berechtigungsschein sowie ggf. Bescheinigungen/Unterlagen<br />

für ggf. zu beantragende Ermäßigungen mitzubringen.<br />

ZIEL :<br />

B1<br />

(GER)<br />

Prüfung:<br />

" Deutsch-Test<br />

für Zuwanderer<br />

(DTZ)"<br />

•Rechtsordnung<br />

•Kultur<br />

•Geschichte<br />

ZIEL :<br />

Abschlusstest<br />

Orientierungskurs<br />

300 UE 300 UE 60 UE<br />

+<br />

68<br />

Kosten<br />

• Ausländer/-innen mit einem Berechtigungsschein der Ausländerbehörde<br />

zahlen einen Eigenbeitrag von 1,20 EUR pro<br />

Unterrichtsstunde. Ausländer/-innen, die zugewiesen sind<br />

und z.B. von ALG II oder Sozialhilfe leben, kann die Gebühr<br />

auf Antrag erlassen werden. Die Gebühr übernimmt dann das<br />

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.<br />

• Ausländer/-innen, die keinen Teilnahmeanspruch haben, können<br />

im Rahmen verfügbarer Plätze zur Teilnahme zugelassen<br />

werden. Hier muss beim Bundesamt für Migration ein Antrag<br />

gestellt werden. Sie zahlen ebenfalls einen Eigenbeitrag von<br />

1,20 EUR pro Unterrichtsstunde.<br />

• Teilnehmer/-innen die nicht anspruchsberechtigt sind, und<br />

nicht vom Bundesamt gefördert werden, können trotzdem<br />

an allen Kursen teilnehmen, sie zahlen 2,35 EUR pro Unterrichtsstunde.<br />

Nähere Informationen siehe auch<br />

unter www.bamf.de

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