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ZUR ACCESS 2008 - Convention-International

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Der Hauptvorteil der VStättVO ist, dass<br />

es keine zufälligen Haftungsansprüche<br />

an die Führungskräfte oder das Personal<br />

(Aufsicht führende Personen) mehr<br />

gibt. Diese liegt eindeutig beim Betreiber,<br />

dem Veranstalter oder einem klar<br />

definierten Mitarbeiter, der sich seiner<br />

Verantwortung bewusst ist und die Verantwortung<br />

entsprechend trägt.<br />

Der Betreiber trägt primär die Verantwortung<br />

und kann diese in weiten Teilen<br />

an den Veranstalter weitergeben. Er<br />

kann das Thema Haftung jedoch nicht<br />

ganz ausschließen, da er nach wie vor<br />

die Verantwortung für die Auswahl,<br />

Organisation und Überwachung trägt.<br />

Die persönlichen Haftungsrisiken der<br />

Betreiber und Verantwortlichen, ggf. bis<br />

hinein ins Privatvermögen, lassen sich<br />

erheblich reduzieren, denn die Versammlungsstättenverordnung<br />

ist bei<br />

einer konsequenten und professionellen<br />

Umsetzung ein Garant dafür, dass<br />

die Sicherheit bei Veranstaltungen bestmöglich<br />

hergestellt wird. Darüber hin -<br />

aus halten sich zu erwartende Mehrkosten<br />

und zusätzliche Aufwendungen<br />

in Grenzen.<br />

Bei Veranstaltungen entstehende (Folge-)<br />

Kosten wie Verunreinigungen, unnötiger<br />

Mehrarbeitsaufwand, Schäden etc. wer -<br />

den vorausschauend verhindert oder vom<br />

Verursacher getragen. Dies ist ein Resultat<br />

des bewussten Umgangs mit den<br />

Gefahren und Risiken einer Veranstaltung<br />

resultierend aus den Vorgaben der<br />

VStättVo.<br />

Dreh- und Angelpunkt sind dabei nicht<br />

nur die Bühnenfachkräfte wie zum Beispiel<br />

Veranstaltungsmeister, sondern<br />

im Besonderen die „Sachkundige Aufsichtsperson“.<br />

Auf unterstem Gefahrenniveau<br />

hat der Gesetzgeber seit<br />

Schaffung der neuen Rahmen-VStättVO<br />

in § 40 Abs.5 mit entsprechender Einweisung<br />

(z. B. Schulung „Sachkundige<br />

Aufsichtsperson“) eine Betreuungsmöglichkeit<br />

geschaffen, die es vorher so<br />

nicht gab. Die Durchführung von Veranstaltungen<br />

wird im Vergleich zu der vorherigen<br />

Muster-VStättVO damit für Betreiber<br />

und Veranstalter erheblich vereinfacht<br />

und günstiger.<br />

GvWD-Inhaber Olaf Jastrob ist Event-<br />

und Produktionsspezialist und sorgt<br />

durch Aufklärung in Sachen Vorteile<br />

der VStättVO dafür, dass die Berührungsängste<br />

mit dieser Verordnung geringer<br />

werden.<br />

Rechtsanwalt Heiko Brokop ist spezialisiert<br />

auf Wirtschafts- und Eventrecht,<br />

Letzteres mit Schwerpunkt auf der Versammlungsstättenverordnung,<br />

und berät<br />

u.a. zur rechtssicheren Umsetzung.<br />

Einer der erfahren sten Meister für<br />

Veranstaltungstechnik in Deutschland:<br />

Michael Baumanns ist Gutachter für<br />

Veranstaltungs technik und im „Kompetenzteam<br />

der GvWD“ als Seminarleiter<br />

für die Schulung zur „Sachkundigen<br />

Aufsichtsperson“ verantwortlich.<br />

Informationen: www.GvWD.info<br />

Bilder: Nelken<br />

VSTÄTTVO PRAXIS<br />

Stichwort „GvWD“<br />

Die GvWD (Gemeinschaft für veranstaltungsbezogene<br />

Weiterbildung und<br />

Dienstleistungen; Elsdorf b. Köln) ist<br />

spezialisiert auf individuelle Schulungen,<br />

Workshops und Beratungen rund<br />

um die Versammlungsstättenverordnung<br />

und „die Optimierung von betrieblichen<br />

Abläufen in der Veranstaltungswirtschaft.“<br />

Kernprodukt im Bereich<br />

Weiterbildung ist das Zertifikats -<br />

seminar „Sachkundige Aufsichtsperson“<br />

gemäß Muster-VStättVO 2005 bzw. der<br />

jeweiligen VStättVO nach Landesrecht<br />

und der BGV C1.<br />

An veranstaltungsbezogenen Dienstleistungen<br />

werden angeboten die Betreuung<br />

und Beratung beim Neu- und<br />

Umbau von Versammlungsstätten, das<br />

Erstellen von Gefährdungsanalysen<br />

und (Sicherheits)Handbüchern für Veranstaltungsleiter,<br />

die Unterweisung<br />

von Mitarbeitern (UVV), Gefährdungsanalysen<br />

in Versammlungsstätten sowie<br />

die Betreuung von Veranstaltungen<br />

durch Bühnenfachkräfte wie etwa<br />

Meister für Veranstaltungstechnik.<br />

Außerdem nimmt die GvWD, Olaf<br />

Jastrob den Bildungsscheck des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen entgegen,<br />

wodurch sich die Möglichkeit ergibt,<br />

Seminarkosten um 50 Prozent zu reduzieren.<br />

Voraussichtlich ab Herbst <strong>2008</strong> wird<br />

die GvWD eine der fortschrittlichsten<br />

„virtuellen Touren“ im Innen- und<br />

Außenbereich nutzen können, um komplexe<br />

Zusammenhänge der VStättVO<br />

in Schulungen und Vorträgen transparent<br />

zu machen. Neuer Kooperationspartner<br />

ist Andreas Brièll, Geschäftsführer<br />

der iTouring GmbH. Mit dieser<br />

Technologie ist es möglich, virtuelle<br />

Ortsbegehungen eines Objektes über<br />

das Internet durchzuführen. Der hausinterne<br />

Informationsfluss rund um<br />

Ver anstaltungen, Technik, Bühne, Zuschau<br />

erraum etc. in einer Veranstaltungsstätte<br />

erfährt dadurch eine Effizienzsteigerung,<br />

da Textinformationen<br />

mit räumlichen 360°-Fotografien verknüpft<br />

werden und so intuitiver und<br />

schneller vermittelbar sind.<br />

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