Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
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Rechnungsprüfungsamt<br />
Insbesondere im Bereich des Sozialamts und des Jugendamts wurde aufgrund<br />
der Vielzahl von Fällen und den sich daraus ergebenden Aufwands auf eine<br />
vollumfängliche Inventur verzichtet. Aufgrund der Höhe der Wertberichtigungen<br />
mit rd. 58 % der Forderungen ist der Verzicht auf eine umfängliche Inventur nur<br />
schwer erklärbar.<br />
Wir empfehlen dem Jugendamt und dem Sozialamt, ein Forderungsmanagement<br />
zu implementieren, um<br />
— eine zeitnahe und vollständige Einbuchung der Forderungen zu gewährleisten,<br />
— eine Verbesserung der Qualität bei der Geltendmachung von Forderungen<br />
zu erreichen und<br />
— strittige Forderungen zu reduzieren.<br />
Des Weiteren empfehlen wir, eine Richtlinie für eine Forderungsinventur zu<br />
erstellen und eine Forderungsinventur durchzuführen.<br />
Zur Verbesserung des Forderungsmanagements ist die Einführung eines Forderungscontrollings<br />
sinnvoll, bei dem u. a. insgesamt unterjährig die Entwicklung<br />
des Forderungsbestands überwacht wird, Schwachstellen ermittelt werden<br />
und eine Prozessoptimierung erfolgt.<br />
7.17.4.9 Vollständigkeit der Forderungen<br />
Bei der Ermittlung des Forderungsbestands sind nicht nur die bisherigen Kasseneinnahmereste,<br />
sondern auch die Ansprüche, die bislang in der kameralen<br />
Buchhaltung nicht erfasst worden sind, zu berücksichtigen (z. B. Zuwendungen<br />
oder Zuschüsse).<br />
7.17.4.9.1 Forderungen für noch nicht erhaltene Investitionszuschüsse<br />
Die Stadt hat bei Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch<br />
auf Fördermittel zur Deckung ihrer investiven Aufwendungen. Die Informationen<br />
über Art und Höhe der Fördermittel erhält die Stadt in Form eines Bewilligungsbescheids,<br />
der eine Forderung gegenüber der Bewilligungsbehörde begründet.<br />
Obwohl zum 31. Dezember 2009 Ansprüche gegenüber Dritten bestanden,<br />
wurden keine entsprechenden Forderungen eingestellt.<br />
Die Verwaltung verweist auf einheitliche Vorgaben, Forderungen für erhaltene<br />
Zuschüsse bis Ende 2009 nicht auszuweisen, da diese aufgrund des Fälligkeitsprinzips<br />
in der Kameralistik zu nicht ausgeglichenen Konten in der Finanzbuchhaltung<br />
geführt hätten.<br />
Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> 99<br />
Forderungsmanagementimplementieren!<br />
Forderungen<br />
unvollständig