25.01.2013 Aufrufe

Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

w<br />

Rechnungsprüfungsamt<br />

Die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist der Stadt übertragen<br />

worden. Ihr obliegt somit neben der Mittelbewilligung auch die Geltendmachung<br />

und Einziehung der Forderungen gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil.<br />

Sie fordert somit den Unterhaltspflichtigen zur Zahlung auf.<br />

Geldleistungen, die nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu zahlen sind, werden<br />

je zu einem Drittel vom Bund, Land und Stadt getragen.<br />

Wird ein Unterhaltspflichtiger zur Rückzahlung des ausbezahlten Betrags<br />

herangezogen, haben der Bund und das Land Anspruch auf je ein Drittel der<br />

Einnahmen. Der sich daraus ergebende Betrag ist in die Rückstellung einzustellen.<br />

Die Berechnung der Rückstellung hat die Stadt wie folgt vorgenommen:<br />

Kasseneinnahmerest aus Unterhaltsvorschüssen<br />

(Forderungen) zum 31. Dezember 2009 abzgl. 24,6 Mio. €<br />

- Einzelwertberichtigung 9,4 Mio. €<br />

- Pauschalwertberichtigung 9,4 Mio. €<br />

- Werthaltige Forderungen 5,8 Mio. €<br />

Die Ansprüche des Landes und des Bundes an den werthaltigen Forderungen<br />

betrugen 3,8 Mio. € (²/3 von 5,8 Mio. €).<br />

Das Rechnungsprüfungsamt hat empfohlen, einen niedrigeren Rückstellungsbetrag<br />

anzusetzen, da davon auszugehen ist, dass mit dem Ausgleich der auf<br />

der Aktivseite ausgewiesenen Forderungen (5,8 Mio. €) nicht vollständig zu<br />

rechnen ist.<br />

Im Jahresabschluss <strong>2010</strong> wurde die Rückstellung um 1 Mio. € von 3,8 Mio. €<br />

auf 2,8 Mio. € reduziert.<br />

8.3.4.3 Rückstellung für die Stilllegung und Nachsorge von<br />

Abfalldeponien<br />

In der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> sind gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO Rückstellungen<br />

für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien zu bilden.<br />

Bilanzposition 3.3<br />

Rückstellung für die Stilllegung und Nachsorge<br />

von Abfalldeponien<br />

Rückstellung für die Stilllegung und Nachsorge<br />

von Abfalldeponien 19.561.588,79 €<br />

Betroffen sind bereits geschlossene Erddeponien, wie z. B. Grüner Heiner,<br />

Fasanenhof-West, Ramsklinge Bernhausen. Die Auffüllmenge betrug rd.<br />

18 Mio. m³.<br />

Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> 121<br />

Rückstellung<br />

um 1 Mio. €<br />

reduziert

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!