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Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

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Rechnungsprüfungsamt w<br />

„Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei Vermögensgegenständen<br />

im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung<br />

außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen …“ (§ 46 Abs. 3 GemHVO).<br />

Bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen kann von einer dauernden<br />

Wertminderung ausgegangen werden, wenn endgültig oder mindestens für<br />

einen Zeitraum von einigen Jahren nicht mit einer Erholung des Wertes gerechnet<br />

werden kann.<br />

Bei der Bewertung der Gesellschaft war auf Grund des kurzen Zeitraums bisher<br />

eine außerplanmäßige Abschreibung nicht notwendig.<br />

7.13.3.1.3.3 Kapitaleinlage 2009<br />

Der Gemeinderat hat am 19. März 2009 der Erhöhung des Anteils der Stadt am<br />

Kapital der LBBW um 946,6 Mio. € zugestimmt. Der Wert ist in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong><br />

korrekt ausgewiesen.<br />

7.13.3.2 Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co KG (PGNM KG)<br />

7.13.3.2.1 Grundlagen<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Koordinierung und die Verwirklichung<br />

des Projekts der „Neuen Messe“, insbesondere der Erwerb, die Bebauung, das<br />

Halten und das Verwalten der für den Betrieb einer solchen Messe erforderlichen<br />

Grundstücke und Gebäude.<br />

Die Gesellschaft wurde am 29. Juni 1998 gegründet. Die Herstellung der<br />

Messeanlagen wurde in 2004 begonnen. Die Fertigstellung erfolgte in 2007.<br />

Die Vermögensrechnung weist zum 31. Dezember 2009 Anschaffungskosten<br />

von 243,6 Mio. € aus.<br />

Das anteilige Eigenkapital der Gesellschaft zum Bewertungsstichtag beträgt<br />

215,13 Mio. €.<br />

Der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>wert beträgt 122,7 Mio. €.<br />

7.13.3.2.2 Ermittlung des <strong>Eröffnungsbilanz</strong>wertes<br />

Nach Auffassung der Verwaltung ist für die PGNM KG zum 1. Januar <strong>2010</strong> der<br />

niedrigere beizulegende Wert (§ 46 Abs. 3 GemHVO) zu ermitteln, da die<br />

Anschaffungskosten i. H. v. 243,6 Mio. € nicht mehr dem Wert der Gesellschaft<br />

zum 1. Januar <strong>2010</strong> entsprechen.<br />

84 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>

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