Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
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Rechnungsprüfungsamt w<br />
Eine Berechnung konnte uns von der Verwaltung hierfür nicht vorgelegt<br />
werden. Auf Grund der Mengendifferenz von mehr als 8 % der Gesamtfläche<br />
haben wir die Verwaltung gebeten, die Differenz anhand nachvollziehbarer<br />
Berechnungen darzulegen.<br />
Die Verwaltung hält einen Abgleich im Hinblick auf die Qualitätssicherung der<br />
Bestandsdaten für zweckmäßig. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts sind<br />
jedoch vor einem weiteren Abgleich vorab die Grundlagendaten auf ihre<br />
Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.<br />
7.5.4.2 Aufteilung von Flurstücken bei Mehrfachverwaltung<br />
(Gebäude und Tiefgarage)<br />
Das Grundstück Rotebühlplatz 28 (Treffpunkt Rotebühlplatz) wird laut Liegenschaftskataster<br />
vom Schulverwaltungsamt (Amt 40) und vom Tiefbauamt<br />
(Amt 66) gemeinsam verwaltet. Auf dem Flurstück befindet sich der BgA Treffpunkt<br />
Rotebühlplatz, der vom Schulverwaltungsamt verwaltet wird. Unter dem<br />
Gebäude befindet sich eine Tiefgarage, die zu einem BgA des Tiefbauamts<br />
gehört.<br />
Im <strong>Anlage</strong>nbuchhaltungssystem FI-AA sind folgende Werte erfasst:<br />
<strong>Anlage</strong><br />
Aktivierung<br />
am<br />
62 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong><br />
Bezeichnung AHK m² <strong>Anlage</strong>nklasse<br />
300038673-0 01.01.1963 <strong>Stuttgart</strong> - 00228/003 1.227.100,51 € 0 A2000 66<br />
200002803-0 01.01.1992 <strong>Stuttgart</strong> - 00228/003 819.948,56 € 7.427 A1500 40<br />
Wir haben die Verwaltung gebeten, mitzuteilen, nach welchen Grundsätzen die<br />
Aufteilung der Flurstücke mit Tiefgarage und den darüber befindlichen<br />
Gebäuden vorgenommen wird.<br />
Die Zuordnung soll laut Verwaltung im Rahmen der Erstellung des steuerlichen<br />
Abschlusses 2011 (Parkplätze und Parkhäuser) geklärt werden (vgl. dazu auch<br />
Nr. 7.4.4.3).<br />
7.6 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler<br />
7.6.1 Bilanzsumme<br />
Bilanzposition 1.2.5<br />
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler<br />
40.741.488,21 €<br />
Kunstgegenstände 39.951.488,21 €<br />
Baudenkmäler 790.000,00 €<br />
Amt