Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
w<br />
Rechnungsprüfungsamt<br />
zum Gebäudeversicherungswert) i. d. R. nicht über die Schwebekonten erfasst.<br />
Außerdem war es den Ämtern freigestellt, die Bauausgaben der ab dem Jahr<br />
2004 bis einschließlich 2007 hergestellten Gebäude anhand der Aufstellungen<br />
des Hochbauamts zu erfassen. Die Schwebekonten wurden dabei nicht ausgeglichen.<br />
7.1.3.3 Aussagekraft der Salden auf den Verrechnungskonten<br />
Wir konnten nicht beurteilen, ob die offenen Beträge auf den Verrechnungskonten<br />
darauf schließen lassen, dass das <strong>Anlage</strong>vermögen nicht vollständig<br />
erfasst oder <strong>Anlage</strong>nabgänge nicht berücksichtigt wurden. Es besteht darüber<br />
hinaus das Risiko, dass das <strong>Anlage</strong>vermögen zum einen über die <strong>Anlage</strong>nverrechnungskonten<br />
und zum anderen über sonstige Erfassungslisten doppelt<br />
erfasst wurde. Wir haben drei Konten in Stichproben geprüft.<br />
Die Prüfung hat zu folgenden wesentlichen Feststellungen geführt:<br />
— Das Gebäude Bürgerzentrum West samt Tiefgarage und Kindertagesstätte<br />
ist in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> nicht aktiviert. Die Inbetriebnahme erfolgte im<br />
Jahr 2005. Wir gehen von Baukosten einschl. Betriebsvorrichtungen und<br />
Außenanlagen von 17 Mio. € aus.<br />
— Die Aktivierung des Flurstücks für das Bürgerzentrum West ist im Wert und<br />
in der Fläche zu korrigieren.<br />
7.2 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
7.2.1 Bilanzsumme<br />
Bilanzposition 1.1<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
12.110.708,20 €<br />
Lizenzen, Software 7.310.525,58 €<br />
Ähnliche Rechte 4.800.182,62 €<br />
7.2.2 Gesetzliche Vorgaben zu Ansatz und Bewertung<br />
In der Vermögensrechnung sind die immateriellen Vermögensgegenstände vollständig<br />
auszuweisen und hinreichend aufzugliedern (§ 40 Abs. 1 GemHVO).<br />
Die Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände setzt voraus, dass diese<br />
entgeltlich erworben wurden (§ 40 Abs. 3 GemHVO). Die Anschaffungs- und<br />
Herstellungskosten sind um Abschreibungen zu vermindern (§ 46 Abs. 1<br />
i. V. m. § 62 Abs. 1 GemHVO).<br />
Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> 31<br />
Vollständigkeit<br />
nicht<br />
prüfbar<br />
Bürgerzentrum<br />
West<br />
nicht bilanziert