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Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

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Rechnungsprüfungsamt<br />

zum Gebäudeversicherungswert) i. d. R. nicht über die Schwebekonten erfasst.<br />

Außerdem war es den Ämtern freigestellt, die Bauausgaben der ab dem Jahr<br />

2004 bis einschließlich 2007 hergestellten Gebäude anhand der Aufstellungen<br />

des Hochbauamts zu erfassen. Die Schwebekonten wurden dabei nicht ausgeglichen.<br />

7.1.3.3 Aussagekraft der Salden auf den Verrechnungskonten<br />

Wir konnten nicht beurteilen, ob die offenen Beträge auf den Verrechnungskonten<br />

darauf schließen lassen, dass das <strong>Anlage</strong>vermögen nicht vollständig<br />

erfasst oder <strong>Anlage</strong>nabgänge nicht berücksichtigt wurden. Es besteht darüber<br />

hinaus das Risiko, dass das <strong>Anlage</strong>vermögen zum einen über die <strong>Anlage</strong>nverrechnungskonten<br />

und zum anderen über sonstige Erfassungslisten doppelt<br />

erfasst wurde. Wir haben drei Konten in Stichproben geprüft.<br />

Die Prüfung hat zu folgenden wesentlichen Feststellungen geführt:<br />

— Das Gebäude Bürgerzentrum West samt Tiefgarage und Kindertagesstätte<br />

ist in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> nicht aktiviert. Die Inbetriebnahme erfolgte im<br />

Jahr 2005. Wir gehen von Baukosten einschl. Betriebsvorrichtungen und<br />

Außenanlagen von 17 Mio. € aus.<br />

— Die Aktivierung des Flurstücks für das Bürgerzentrum West ist im Wert und<br />

in der Fläche zu korrigieren.<br />

7.2 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

7.2.1 Bilanzsumme<br />

Bilanzposition 1.1<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

12.110.708,20 €<br />

Lizenzen, Software 7.310.525,58 €<br />

Ähnliche Rechte 4.800.182,62 €<br />

7.2.2 Gesetzliche Vorgaben zu Ansatz und Bewertung<br />

In der Vermögensrechnung sind die immateriellen Vermögensgegenstände vollständig<br />

auszuweisen und hinreichend aufzugliedern (§ 40 Abs. 1 GemHVO).<br />

Die Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände setzt voraus, dass diese<br />

entgeltlich erworben wurden (§ 40 Abs. 3 GemHVO). Die Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten sind um Abschreibungen zu vermindern (§ 46 Abs. 1<br />

i. V. m. § 62 Abs. 1 GemHVO).<br />

Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> 31<br />

Vollständigkeit<br />

nicht<br />

prüfbar<br />

Bürgerzentrum<br />

West<br />

nicht bilanziert

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