Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
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w<br />
TB<br />
Nr.<br />
Einzelfeststellungen<br />
26 Durch den ShV-Abschluss Fipo 4.4070.2504.001/<br />
4.4070.7504.001 ergibt sich eine Mehrausgabe<br />
von 128.054,42 €, die in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> als<br />
Forderung gebucht wurde. Bei dem Betrag dürfte<br />
sich jedoch um eine interne Verrechnung<br />
handeln.<br />
26 Durch den ShV-Abschluss Fipo:<br />
4.0300.1004.000/ 4.0300.5004.000 ergibt sich<br />
eine Mehreinnahme i. H. v. 1.047.931,22 €, die<br />
als Verbindlichkeit in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong><br />
gebucht wurde. Es ist zu klären, ob es sich tatsächlich<br />
um eine Verbindlichkeit oder um eine<br />
interne Verrechnung handelt.<br />
26 Die Forderungen und die Verbindlichkeiten aus<br />
Gewerbesteuer und Nebenkosten wurden i. H. v.<br />
57.861.406,33 € migriert. Die Kassenreste Gewerbesteuer<br />
ohne Nebenkosten zum 31.12.2009<br />
betragen 35.139.337,49 €. Die migrierten<br />
Forderungen ohne Nebenkosten nach Abzug<br />
einer Korrekturbuchung Gewerbesteuer ohne<br />
Nebenkosten von 16.840.516,25 € betragen<br />
35.315.784,79 €. Damit ergibt sich eine Differenz<br />
von 176.447,30 €.<br />
26 Durch den ShV-Abschluss FIPO<br />
4.0300.1202.000/4.0300.5202.000 ergibt sich<br />
eine Mehreinnahme von 1.900.040,14 €. Der<br />
Betrag wurde in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> als Verbindlichkeit<br />
gebucht. Hierbei handelt es sich um<br />
Gutschriften für Ämter und Eigenbetriebe. Die<br />
Gutschriften für Ämter sind interne Verrechnungen<br />
und deshalb keine Verbindlichkeiten.<br />
Lediglich die Gutschriften für die Eigenbetriebe<br />
sind als Verbindlichkeiten zu buchen.<br />
26 Die Vorschüsse an Ämter i. H. v. 59.703,20 €<br />
wurden als Forderungen gebucht und sind nicht<br />
in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> enthalten. Der Betrag ist<br />
bei den liquiden Mitteln in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong><br />
zu buchen.<br />
26 Die Vorschüsse an externe soziale Einrichtungen<br />
betragen lt. FIPO 4.0300.1203.*** 180.200 € und<br />
sind nicht in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> enthalten. Der<br />
Betrag ist als Forderungen in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong><br />
zu buchen.<br />
26 Die Forderungen aus Gehaltsvorschüssen gegen<br />
die Mitarbeiter i. H. v. 110.076,11 € sind d in der<br />
<strong>Eröffnungsbilanz</strong> zu buchen<br />
Rechnungsprüfungsamt<br />
Nr.<br />
inner- erledigt<br />
halb TB<br />
3.4.3.1 nein<br />
3.4.3.2 nein<br />
3.5.1.1 nein<br />
3.4.3.2 nein<br />
3.4.4.2 nein<br />
3.4.4.2 nein<br />
3.4.4.3 nein<br />
Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> 147