Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
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Aufwendungen<br />
für Eigenbetriebe<br />
nicht<br />
bilanzieren!<br />
Rechnungsprüfungsamt w<br />
Wir verkennen dabei nicht, dass sich durch neue Tatsachen (wertbegründende<br />
Ereignisse) in <strong>2010</strong> die Beurteilung der Altlastenrückstellung für das Schoch-<br />
Areal zum 31. Dezember <strong>2010</strong> ändert. Allerdings ist die <strong>Eröffnungsbilanz</strong> zum<br />
1. Januar <strong>2010</strong> aufzustellen. Deshalb sind nur Ereignisse zum Bilanzstichtag zu<br />
bewerten.<br />
Die Bildung einer Rückstellung für das Schoch-Areal zum 1. Januar <strong>2010</strong> ist<br />
nicht zulässig.<br />
8.3.4.5 Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften,<br />
Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren<br />
In der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> sind gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO Rückstellungen<br />
für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen<br />
Gerichtsverfahren zu bilden.<br />
Bilanzposition 3.6<br />
Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus<br />
2.970.300,00 €<br />
Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen<br />
Gerichtsverfahren<br />
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus<br />
anhängigen Gerichtsverfahren 2.938.000,00 €<br />
Sonstige Rückstellungen 32.300,00 €<br />
In die Rückstellung sind alle mit einem Prozess (sowohl als Beklagter als auch<br />
als Kläger) zusammenhängenden Aufwendungen einzukalkulieren, ggf. einschließlich<br />
(anteiligem) Streitwert. Die Rückstellung darf sich dabei nur auf die<br />
Kosten der Instanz beziehen, in der der Prozess derzeit verhandelt wird. Die<br />
Kosten einer höheren Instanz dürfen erst dann in die Rückstellung einkalkuliert<br />
werden, wenn diese zum Verfahren herangezogen wird. Eine Rückstellung ist<br />
dann zu bilden, wenn eine Streitsache am Bilanzstichtag bereits rechtshängig<br />
ist, unabhängig von der eigenen Einschätzung der Erfolgsaussichten.<br />
Wesentliche Rückstellungsbeträge:<br />
— Baugenehmigung eines Discounters 976.000 €<br />
— Bauvorhaben Versorgungszentrum 1.060.500 €<br />
— abgelehnte Baugenehmigung 256.000 €<br />
— Generalsanierung Zamenhof 133.400 €.<br />
Rückstellungen für Eigenbetriebe sind in den Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe<br />
auszuweisen. Die Beträge dafür i. H. v. 1,5 Mio. € wurden im Jahresabschluss<br />
<strong>2010</strong> über das Basiskapital aufgelöst.<br />
124 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>