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Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

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Aufwendungen<br />

für Eigenbetriebe<br />

nicht<br />

bilanzieren!<br />

Rechnungsprüfungsamt w<br />

Wir verkennen dabei nicht, dass sich durch neue Tatsachen (wertbegründende<br />

Ereignisse) in <strong>2010</strong> die Beurteilung der Altlastenrückstellung für das Schoch-<br />

Areal zum 31. Dezember <strong>2010</strong> ändert. Allerdings ist die <strong>Eröffnungsbilanz</strong> zum<br />

1. Januar <strong>2010</strong> aufzustellen. Deshalb sind nur Ereignisse zum Bilanzstichtag zu<br />

bewerten.<br />

Die Bildung einer Rückstellung für das Schoch-Areal zum 1. Januar <strong>2010</strong> ist<br />

nicht zulässig.<br />

8.3.4.5 Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften,<br />

Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren<br />

In der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> sind gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO Rückstellungen<br />

für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen<br />

Gerichtsverfahren zu bilden.<br />

Bilanzposition 3.6<br />

Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus<br />

2.970.300,00 €<br />

Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen<br />

Gerichtsverfahren<br />

Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus<br />

anhängigen Gerichtsverfahren 2.938.000,00 €<br />

Sonstige Rückstellungen 32.300,00 €<br />

In die Rückstellung sind alle mit einem Prozess (sowohl als Beklagter als auch<br />

als Kläger) zusammenhängenden Aufwendungen einzukalkulieren, ggf. einschließlich<br />

(anteiligem) Streitwert. Die Rückstellung darf sich dabei nur auf die<br />

Kosten der Instanz beziehen, in der der Prozess derzeit verhandelt wird. Die<br />

Kosten einer höheren Instanz dürfen erst dann in die Rückstellung einkalkuliert<br />

werden, wenn diese zum Verfahren herangezogen wird. Eine Rückstellung ist<br />

dann zu bilden, wenn eine Streitsache am Bilanzstichtag bereits rechtshängig<br />

ist, unabhängig von der eigenen Einschätzung der Erfolgsaussichten.<br />

Wesentliche Rückstellungsbeträge:<br />

— Baugenehmigung eines Discounters 976.000 €<br />

— Bauvorhaben Versorgungszentrum 1.060.500 €<br />

— abgelehnte Baugenehmigung 256.000 €<br />

— Generalsanierung Zamenhof 133.400 €.<br />

Rückstellungen für Eigenbetriebe sind in den Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe<br />

auszuweisen. Die Beträge dafür i. H. v. 1,5 Mio. € wurden im Jahresabschluss<br />

<strong>2010</strong> über das Basiskapital aufgelöst.<br />

124 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>

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