Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
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Keine periodengerechte<br />
Abgrenzung<br />
Rechnungsprüfungsamt w<br />
Durch den Abgleich der Schuldenaufstellung mit den Jahreskontoauszügen<br />
zum 31. Dezember 2009 ist eine vollständige Erfassung der Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Kreditinstituten gewährleistet.<br />
Die stichprobenartige Prüfung ergab keine Abweichungen zwischen dem Darlehensbestand,<br />
den Darlehensakten und dem in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> gebuchten<br />
Wert.<br />
Die Darlehen wurden in Höhe des Rückzahlungsbetrags bilanziert.<br />
8.4.4.1.2 Zinsabgrenzung<br />
In den Kreditverträgen wurden zum Jahresende abweichende Zinszahlungen<br />
vereinbart. Zinszahlungen für Verbindlichkeiten, die bis zum Bilanzstichtag entstanden<br />
sind, deren Fälligkeit jedoch nach dem Bilanzstichtag liegen, wurden<br />
nicht periodengerecht abgegrenzt.<br />
Die Verwaltung hat den Vorgang im Rahmen des Jahresabschlusses <strong>2010</strong><br />
bereinigt und die Zinsen i. H. v. 7,3 Mio. €, die das Jahr 2009 betreffen, über<br />
das Basiskapital korrigiert.<br />
8.4.4.2 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
Zu den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen, zählen u. a.<br />
— Leasingverträge<br />
— Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften<br />
— Leibrentenverträge.<br />
Im Rahmen der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> wurde die Bilanzposition nicht explizit geprüft.<br />
Erfolgten Investitionen über kreditähnliche Geschäfte wurde dies im Prüfungsbericht<br />
angesprochen (z. B. Leibrentenvertrag für Kunstgegenstände oder<br />
Ratenvertrag eines Containerschulgebäudes).<br />
In der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> wurden Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen, nicht ausgewiesen.<br />
8.4.4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Der Übergang von der Kameralistik auf die Doppik beinhaltet die periodengerechte<br />
Abgrenzung. So sind Leistungen, die im letzten kameralen Haushaltsjahr<br />
erbracht, aber bis zum Jahreswechsel noch nicht bezahlt worden sind,<br />
als Verbindlichkeiten zu passivieren. I. d. R. waren dies die Kassenausgabereste<br />
aus der kameralistischen Buchhaltung.<br />
134 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>