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Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

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Keine periodengerechte<br />

Abgrenzung<br />

Rechnungsprüfungsamt w<br />

Durch den Abgleich der Schuldenaufstellung mit den Jahreskontoauszügen<br />

zum 31. Dezember 2009 ist eine vollständige Erfassung der Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Kreditinstituten gewährleistet.<br />

Die stichprobenartige Prüfung ergab keine Abweichungen zwischen dem Darlehensbestand,<br />

den Darlehensakten und dem in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> gebuchten<br />

Wert.<br />

Die Darlehen wurden in Höhe des Rückzahlungsbetrags bilanziert.<br />

8.4.4.1.2 Zinsabgrenzung<br />

In den Kreditverträgen wurden zum Jahresende abweichende Zinszahlungen<br />

vereinbart. Zinszahlungen für Verbindlichkeiten, die bis zum Bilanzstichtag entstanden<br />

sind, deren Fälligkeit jedoch nach dem Bilanzstichtag liegen, wurden<br />

nicht periodengerecht abgegrenzt.<br />

Die Verwaltung hat den Vorgang im Rahmen des Jahresabschlusses <strong>2010</strong><br />

bereinigt und die Zinsen i. H. v. 7,3 Mio. €, die das Jahr 2009 betreffen, über<br />

das Basiskapital korrigiert.<br />

8.4.4.2 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

Zu den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen, zählen u. a.<br />

— Leasingverträge<br />

— Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften<br />

— Leibrentenverträge.<br />

Im Rahmen der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> wurde die Bilanzposition nicht explizit geprüft.<br />

Erfolgten Investitionen über kreditähnliche Geschäfte wurde dies im Prüfungsbericht<br />

angesprochen (z. B. Leibrentenvertrag für Kunstgegenstände oder<br />

Ratenvertrag eines Containerschulgebäudes).<br />

In der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> wurden Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen, nicht ausgewiesen.<br />

8.4.4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Der Übergang von der Kameralistik auf die Doppik beinhaltet die periodengerechte<br />

Abgrenzung. So sind Leistungen, die im letzten kameralen Haushaltsjahr<br />

erbracht, aber bis zum Jahreswechsel noch nicht bezahlt worden sind,<br />

als Verbindlichkeiten zu passivieren. I. d. R. waren dies die Kassenausgabereste<br />

aus der kameralistischen Buchhaltung.<br />

134 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>

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