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Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

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Rückstellung<br />

als einmalige<br />

Ausnahme!<br />

Rechnungsprüfungsamt w<br />

8.3.5.7 Rückstellung für Haushaltsreste 2009<br />

Bilanzposition 3.7<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Rückstellung für Haushaltsreste 52.031.893,13 €<br />

Die Rückstellung berücksichtigt<br />

— Haushaltsreste des Verwaltungshaushalts 2009 mit 35.127.876,06 €<br />

— Haushaltsreste des Vermögenshaushalts 2009 mit 16.904.017,07 €.<br />

Die Kriterien für eine Rückstellungsbildung sind bei o. g. Rückstellung nicht<br />

immer erfüllt. Das Rechnungsprüfungsamt hält jedoch die Rückstellung als einmalige<br />

Ausnahme für vertretbar, da die Überleitung der Kreditorensalden aus<br />

dem kameralen in das doppische Rechnungswesen aus technischen Gründen<br />

nicht möglich war. Aus diesem Grund wurden Kreditorenrechnungen nur bis<br />

Anfang Dezember 2009 im alten System verarbeitet. Alle weiteren Rechnungen,<br />

die das Jahr 2009 betrafen, wurden erst in <strong>2010</strong> im doppischen System<br />

erfasst. Durch die Auflösung der Rückstellung im Jahr <strong>2010</strong> (Ertrag) sollten die<br />

Aufwendungen, die das Haushaltsjahr 2009 betrafen, annähernd ausgeglichen<br />

werden.<br />

Es ist jedoch zu beachten, dass die Rückstellung im Rechnungsjahr <strong>2010</strong><br />

vollständig aufzulösen ist, bzw. es können nur die Bestandteile weiterhin als<br />

Rückstellung zum 31. Dezember <strong>2010</strong> bilanziert werden, die den Rückstellungskriterien<br />

entsprechen.<br />

Mit Schreiben vom 25. März 2011 bestätigt die Stadtkämmerei, dass diese<br />

Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses <strong>2010</strong> vollständig aufgelöst<br />

wird.<br />

8.3.5.8 Rückstellung für Wohnungsbauförderung<br />

Die Stadt verpflichtet sich bei der Mietwohnungsförderung (4. Förderweg) für<br />

die Dauer von 20 Jahren zur Zahlung von einkommensabhängigen Mietzuschüssen.<br />

(In den ersten zehn Jahren trägt das Land im allgemeinen 50 v. H.<br />

der von der Stadt ausbezahlten Mietzuschüsse.) Für diese Verpflichtungen<br />

bildete die Stadt zum 1. Januar <strong>2010</strong> eine Rückstellung. Dabei sind nur die<br />

Netto-Verpflichtungen, Aufwendungen der Stadt, vermindert um die Landeszuschüsse,<br />

enthalten.<br />

Bilanzposition 3.7<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Rückstellung für Wohnungsbauförderung 23.162.250,00 €<br />

130 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>

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