Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
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Rückstellung<br />
als einmalige<br />
Ausnahme!<br />
Rechnungsprüfungsamt w<br />
8.3.5.7 Rückstellung für Haushaltsreste 2009<br />
Bilanzposition 3.7<br />
Sonstige Rückstellungen<br />
Rückstellung für Haushaltsreste 52.031.893,13 €<br />
Die Rückstellung berücksichtigt<br />
— Haushaltsreste des Verwaltungshaushalts 2009 mit 35.127.876,06 €<br />
— Haushaltsreste des Vermögenshaushalts 2009 mit 16.904.017,07 €.<br />
Die Kriterien für eine Rückstellungsbildung sind bei o. g. Rückstellung nicht<br />
immer erfüllt. Das Rechnungsprüfungsamt hält jedoch die Rückstellung als einmalige<br />
Ausnahme für vertretbar, da die Überleitung der Kreditorensalden aus<br />
dem kameralen in das doppische Rechnungswesen aus technischen Gründen<br />
nicht möglich war. Aus diesem Grund wurden Kreditorenrechnungen nur bis<br />
Anfang Dezember 2009 im alten System verarbeitet. Alle weiteren Rechnungen,<br />
die das Jahr 2009 betrafen, wurden erst in <strong>2010</strong> im doppischen System<br />
erfasst. Durch die Auflösung der Rückstellung im Jahr <strong>2010</strong> (Ertrag) sollten die<br />
Aufwendungen, die das Haushaltsjahr 2009 betrafen, annähernd ausgeglichen<br />
werden.<br />
Es ist jedoch zu beachten, dass die Rückstellung im Rechnungsjahr <strong>2010</strong><br />
vollständig aufzulösen ist, bzw. es können nur die Bestandteile weiterhin als<br />
Rückstellung zum 31. Dezember <strong>2010</strong> bilanziert werden, die den Rückstellungskriterien<br />
entsprechen.<br />
Mit Schreiben vom 25. März 2011 bestätigt die Stadtkämmerei, dass diese<br />
Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses <strong>2010</strong> vollständig aufgelöst<br />
wird.<br />
8.3.5.8 Rückstellung für Wohnungsbauförderung<br />
Die Stadt verpflichtet sich bei der Mietwohnungsförderung (4. Förderweg) für<br />
die Dauer von 20 Jahren zur Zahlung von einkommensabhängigen Mietzuschüssen.<br />
(In den ersten zehn Jahren trägt das Land im allgemeinen 50 v. H.<br />
der von der Stadt ausbezahlten Mietzuschüsse.) Für diese Verpflichtungen<br />
bildete die Stadt zum 1. Januar <strong>2010</strong> eine Rückstellung. Dabei sind nur die<br />
Netto-Verpflichtungen, Aufwendungen der Stadt, vermindert um die Landeszuschüsse,<br />
enthalten.<br />
Bilanzposition 3.7<br />
Sonstige Rückstellungen<br />
Rückstellung für Wohnungsbauförderung 23.162.250,00 €<br />
130 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>