25.01.2013 Aufrufe

Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Forderungen<br />

nicht vollständig<br />

erfasst<br />

Rechnungsprüfungsamt w<br />

Wird eine Forderung voraussichtlich nicht oder nicht in voller Höhe als Zahlung<br />

eingehen, ist die Forderung nicht oder nicht vollständig werthaltig. Hierfür sind<br />

Wertberichtigungen nach den tatsächlichen Verhältnissen vorzusehen. Dabei<br />

werden Einzelwertberichtigungen für einzelne Forderungen und Pauschalwertberichtigungen<br />

für zusammengefasste Forderungen gewählt.<br />

7.17.4 Prüfungsfeststellungen<br />

7.17.4.1 Abweichungen der Werte der Summen- und Saldenliste zu den<br />

<strong>Eröffnungsbilanz</strong>werten<br />

Ein Abgleich der Summen- und Saldenliste zum 31. Dezember 2009 mit den<br />

Werten der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> hat eine Abweichung um 1,2 Mio. € ergeben. Der<br />

ausgewiesene Forderungsbestand mit 118,8 Mio. € ist in <strong>2010</strong> um 1,2 Mio. € zu<br />

erhöhen.<br />

7.17.4.2 Übernahme Forderung<br />

Alle Forderungen, die im alten kameralen SAP-System (LHP) ein Buchungszeichen<br />

trugen, wurden in das neue doppische System (LP1) maschinell<br />

migriert. Forderungen ohne Buchungszeichen wurden manuell eingebucht.<br />

Ein entsprechender Abgleich der Kasseneinnahmereste mit den Salden der<br />

Debitorenbuchhaltung wurde jedoch nicht vorgenommen.<br />

7.17.4.3 Inventur<br />

Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 GemHVO sind u. a. die einzelnen Forderungen genau<br />

zu verzeichnen und dabei ihr Wert anzugeben (Inventar).<br />

Zur Aufstellung des Inventars kommen zwei Arten in Betracht: die körperliche<br />

Bestandsaufnahme und die Buchinventur. Die Buchinventur ist nicht ausdrücklich<br />

im Gesetz erwähnt. Sie ist jedoch insbesondere bei unkörperlichen<br />

Gegenständen, z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten ein für die Bestandsaufnahme<br />

anerkanntes Verfahren. Bei der Buchinventur werden die nicht<br />

körperlichen Gegenstände und Schulden anhand von buchhalterischen Aufzeichnungen<br />

(Belegen) oder anderen Unterlagen wertmäßig erfasst. Dieses<br />

Inventurverfahren ist bei Forderungen und Verbindlichkeiten grundsätzlich die<br />

einzige Aufnahmemöglichkeit. Dabei sind besondere Anforderungen an die<br />

Genauigkeit der Buchführung und die Zuverlässigkeit des internen Kontrollsystems<br />

zu stellen.<br />

Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass z. B. Forderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz<br />

und Forderungen bei der Branddirektion nicht vollständig<br />

erfasst waren.<br />

96 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!