Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
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Rechnungsprüfungsamt w<br />
8.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Als passive Rechnungsabgrenzung sind Einnahmen vor dem <strong>Eröffnungsbilanz</strong>stichtag<br />
auszuweisen, soweit sie Ertrag nach dem <strong>Eröffnungsbilanz</strong>stichtag<br />
darstellen. Dazu zählen unter anderem Grabnutzungsgebühren, im Voraus<br />
erhaltene Miete, Zinsen, Pacht, Geldspenden mit Verwendungszweck, die noch<br />
nicht verwendet wurden sowie die Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen<br />
und der Barwert Cross-Border-Lease. Fehlende Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
führen i. d. R. in den Folgejahren zu einer Belastung des Jahresergebnisses.<br />
Bilanzposition 5<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Grabnutzungsgebühren 78.017.971,00 €<br />
Bei der Stadt befinden sich die Friedhöfe im Eigentum der Stadt, die auch die<br />
Gebühren für die Überlassung von Grabnutzungsrechten erhebt. Die vereinnahmten<br />
Gebühren wurden aus den Haushaltsjahren 1990 – 2009 ermittelt. Die<br />
in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellten Werte entsprechen<br />
der verbleibenden Dauer der Grabnutzungsrechte. In den Folgejahren<br />
erfolgt eine zeitanteilige Auflösung.<br />
Die Berechnung der Grabnutzungsgebühren wurde überprüft. Zunächst wurde<br />
der Ansatz des Passivpostens vom Fachamt von 78.017.971,00 € auf<br />
73.730.537,64 € reduziert. Eine Überprüfung des Rechnungsprüfungsamts<br />
ergab, dass lediglich 73.660.842,18 € anzusetzen sind. Der Ansatz des Passivpostens<br />
war somit insgesamt um 4,36 Mio. € zu reduzieren. Die Korrektur<br />
erfolgte über das Basiskapital im Rahmen des Jahresabschluss <strong>2010</strong>.<br />
8.5.1 Anmerkungen<br />
In der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> sind die noch nicht verwendeten Spenden nicht ausgewiesen.<br />
Aufgrund der Unwesentlichkeit wurde der Sachverhalt nicht weiter<br />
verfolgt, zumal im Jahresabschluss <strong>2010</strong> Werte dafür eingestellt worden sind.<br />
Nicht Gegenstand der Prüfung war die Vollständigkeit aller bei der Stadt anfallenden<br />
Tatbestände für Rechnungsabgrenzungsposten, da die Überprüfung<br />
ohne die entsprechenden Meldungen bzw. Informationen nicht möglich ist. Wir<br />
empfehlen die Rechnungsabgrenzungsposten nochmals auf Vollständigkeit zu<br />
überprüfen (z. B. die Einstellung des Barwerts Cross-Boarder-Lease sowie der<br />
Stellplatzverpflichtungen).<br />
<strong>Stuttgart</strong>, 14. März 2012<br />
Manfred Blumenschein<br />
138 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>